Folgende Voraussetzungen sind für den HomeServe Schutzbrief notwendig:
Wir haben ein ausgewähltes Partnernetzwerk an anerkannten lokalen Meister- und Innungsbetrieben. Unsere Partner werden in einem sorgfältigen Auswahlprozess geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe interne Kriterien erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Qualitätsstandards zu erfüllen.
Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern
Ja. Hauseigentümer, deren Gebäude mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können diese Versicherung nicht abschließen.
Bis zu vier Handwerkereinsätze mit jeweils einer Deckungssumme von bis zu 2.000 € im Jahr sind durch den Schutzbrief abgedeckt. Sollte die Reparatur teurer werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen.
Sie können kündigen. Ansonsten verlängert sich ihr Versicherungsschutz jedes Jahr automatisch. Dies erleichtert die Erneuerung. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass Ihr Haus kontinuierlich versichert ist und Sie im Schadensfall Ansprüche geltend machen können.
Es gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Sollte Sie das Angebot von HomeServe darüber hinaus nicht mehr überzeugen, dann können Sie Ihren Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen. Bitte wenden Sie sich an HomeServe unter der angegebenen Nummer 0611 - 952 448 1898 oder per E-Mail info@homeserve.de an den Kundenservice.
Der Versicherer ist unser langjähriger Partner, die AmTrust International Underwriters DAC mit Geschäftssitz in Irland. Die Leistungen werden von HomeServe Assistance Deutschland GmbH, Klingholzstrasse 7, 65189 Wiesbaden, erbracht.
Der Wartungsvertrag umfasst folgende Wartungsdienstleistungen an Ihrer Gastherme:
Ja. Hauseigentümer, deren Gebäude mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können diese Versicherung nicht abschließen.
A: Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert, somit sind Gebäude die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen (Wärmepumpen), reinen Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, nicht abgedeckt.
B: Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert. Gasthermenunterstützende Teile der Heizanlagen (wie z.B. Solarthermie, Fotovoltaik) werden von diesem Wartungsvertrag nicht abgedeckt.
Zur Erfüllung der Wartungsdienstleistungen bedienen wir uns je nach Region, entweder der Heizungsinstallateure der HomeServe eigenen SHK-Betriebe oder wir beauftragen ein ausgewähltes Partnerunternehmen. In beiden Fällen handelt es sich um qualifizierte Betriebe des Heizungsbauhandwerkes. Ihnen gegenüber bleiben wir jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung der Wartungsdienstleistungen verantwortlich.
Sie können den HomeServe Wartungsvertrag online auf der Seite HomeServe.de abschließen. Alternativ können Sie unser Call Center Team unter 0611 949 18848 erreichen, wo einer unserer Call Center Agenten Sie gerne berät und beim Abschluss des Vertrages hilft.