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Wichtige Fragen und Antworten.

Wir beantworten häufig gestellte Fragen unserer Kunden. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, können Sie uns auch gerne direkt kontaktieren.

Was ist die Reparatur-Versicherung und welche Bereiche umfasst diese?

Die Reparatur-Versicherung umfasst einen Versicherungsschutz für Reparaturen an der Gastherme (Teil B. I der AVB), der Gas-Zentralheizung (Teil B. II der AVB), den Sanitär- und Entwässerungsanlagen (Teil B. Ill der AVB) und der Haus-Elektrik (Teil B. IV der AVB). Es handelt sich dabei um eine Versicherung für die Kosten der möglichen anfallenden Reparaturen an der Technik lhres Zuhauses.

Komme ich für die Reparatur-Versicherung in Frage?

  • Eine Reparatur-Versicherung können Sie als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abschließen. Sie kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte abgeschlossen werden.
  • Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot ansehen/ Verfügbarkeit prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Leistungen beinhaltet die Reparatur-Versicherung?

Die Reparatur-Versicherung deckt Reparaturen Ihrer Haustechnik bei Defekten, die ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen:

  • Die Reparatur-Versicherung deckt Reparaturen Ihrer Haustechnik bei Defekten, die ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen:
  • Reparaturen an Gasthermen und Heizungsanlagen: z. B. Reparatur der Gastherme, der Pumpe, eines motorisierten Ventils, des Thermostats, der Zeitschaltuhr oder der Temperaturregelung, der Heizungsanlage, von Heizungskörpern, Heizkörperventilen oder undichten Gasleitungen;
  • Reparaturen an Sanitär- und Entwässerungsanlagen: z. B. bei Rohrbruch, Verstopfungen (z. B. von Abflüssen von Toiletten, Waschbecken oder Duschen), tropfenden Wasserhähnen, undichten Zuläufen oder Wasserleitungen;
  • Elektro-Reparatur: z. B. Reparatur der elektrischen Verkabelung, von Sicherungskästen, elektrischen Schaltern oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Nicht versichert sind z.B.: Gerätereparaturen und Kabelreparaturen jenseits des Strom-Trennpunktes und/oder –schalters;
  • Neben den Lohn- und Anfahrtskosten sind auch notwendige Ersatzteile für Reparaturen bis zur Höhe der Deckungssumme inklusive.

Welche Fälle sind von der Reparatur-Versicherung nicht abgedeckt?

In den folgenden Fällen besteht kein oder ein eingeschränkter Versicherungsschutz:

  • Für Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Modelle, die bei Beginn des Versicherungsvertrages angegebene Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nicht erfüllen;
  • Bei Defekten an Gegenständen, für die Sie als Eigentümer der Immobilie nicht verantwortlich sind (z.B. Zuleitungen im Verantwortungsbereich des Versorgungsunternehmens);Bei einer Eigentumswohnung für Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden;
  • Für Defekte, die durch kriegerische Ereignisse oder Elementarrisiken (z. B. Feuer, Sturm oder Erdbeben) verursacht wurden;
  • Wenn die benötigten Ersatzteile nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand durch unseren Fachbetrieb beschafft werden können, erstatten wir Ihnen die angemessenen Kosten einer von Ihnen arrangierten Reparatur oder eines Ersatzes bis zu 500,00 EUR;
  • Bei der Wiederherstellung von Oberflächen kann eine exakte Übereinstimmung mit der bestehenden Oberfläche u.U. (z. B. bei dekorativen Elementen) nicht garantiert werden.
Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ich habe eine Gasetagenheizung in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung, was ist da zu beachten?

Die Reparatur-Versicherung kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Sie umfasst die Bereiche Gastherme (Teil B. I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. II der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. Ill der AVB) und Elektrik (Teil B. IV der AVB). Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden, sind in diesem Fall nicht mit versichert. Hierzu zählen u.a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i.d.R. eine Wasseruhr in lhrer Wohnung) gibt.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

  • Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.
  • Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, können nicht versichert werden. Gasthermen, die älter als 5 Jahre sind, können nur versichert werden, wenn in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung durchgeführt wurde.
  • Auch Gasthermen der folgenden Heizungshersteller können nicht versichert werden: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Hydrotherm, Fagor und Atag.

Wie funktioniert die Reparatur-Versicherung im Schadensfall ?

  • Einen Schadensfall teilen Sie uns unverzüglich mit. Dafür setzen Sie sich mit HomeServe unter 0611–94918849 in Verbindung. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar. HomeServe übernimmt die Auftragsvergabe an einen Vertragshandwerker. Bitte beauftragen Sie keinen Handwerker selbst. Die Kosten externer Handwerker und von Reparaturen in Eigenleistung werden von uns nicht übernommen.
  • Die Kosten der von uns beauftragten Reparaturen sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über HomeServe direkt abgerechnet (bis max. 4 x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR). Somit müssen Sie keine Beträge verauslagen.
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in lhrer Nähe sind und zu unserem Netzwerk gehören.

Wie wird eine planbare Reparatur abgewickelt?

  • Für eine versicherte Reparatur setzen Sie sich mit HomeServe in Verbindung. Wir kümmern uns darum, dass innerhalb von 48 Stunden ein Handwerker aus Ihrer Nähe vor Ort ist.
  • Die Reparaturkosten sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über uns abgerechnet (bis max. 4 x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR).
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zum HomeServe Netzwerk gehören.

Was ist, wenn die Reparaturkosten die Deckungssumme überschreiten?

Bis zu vier separate Schadensfälle pro Jahr, mit jeweils einer Deckungssumme von bis zu 2.000,00 EUR (inkl. Anfahrt/Lohnkosten und Ersatzteile etc.) sind durch die Reparatur-Versicherung abgedeckt. Sollte die Reparatur teurer werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Sie können selbst entscheiden, ob die Reparatur ausgeführt werden soll und Sie die Mehrkosten über 2.000,00 EUR tragen oder ob wir die Anlage sicher, aber unrepariert belassen sollen. Die Deckung der Mehrkosten aus den für (max.) 3 weitere Schadensfälle zur Verfügung stehenden Deckungssummen innerhalb eines Jahres ist nicht möglich.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i.d.R. nicht von Ihnen ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.

Welche Qualifikation haben Handwerker und Monteure?

Neben den Betrieben, die zur HomeServe-Gruppe gehören, haben wir ein Netzwerk ausgewählter Partner an anerkannten lokalen Meister- und lnnungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in die Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einemsorgfältigen Auswahlprozess von uns geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe-interne Kriterien in Bezug auf Qualifikation, Erfahrung und Kundenzufriedenheit erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Oualitätsstandards zu erfüllen.

Welche Verpflichtungen habe ich während der Vertragslaufszeit, um den Versicherungsschutz zu erhalten?

  • Sie müssen die versicherte Gastherme regelmäßig im Abstand von höchstens 12 Monaten warten lassen.
  • Sie müssen alle Herstelleranweisungen für Betrieb und Wartung der versicherten Gegenstände und alle vom Gesetzgeber oder Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungsintervalle für die versicherten Gegenstände einhalten.  
  • Informieren Sie uns, wenn sich Ihre im Versicherungsantrag oder später gemachten Angaben zum Versicherungsvertrag ändern.

Was passiert, wenn bei einer Reparatur festgestellt wird, dass zusätzliche Wartungsarbeiten nötig sind?

Wenn unser Fachbetrieb Sie nach Abschluss einer Reparatur darauf hinweist, dass zusätzliche Wartungsarbeiten an Ihrer Gastherme oder Ihrem Heizsystem erforderlich sind, um einen zukünftigen Ausfall zu vermeiden, sind Sie verpflichtet, die Wartungsarbeiten zum Erhalt des Versicherungsschutzes unverzüglich auf Ihre Kosten durchführen zu lassen. Beispielsweise muss Ihr System möglicherweise gereinigt werden, um Schlamm, Zunder oder Rost zu entfernen.

Wer bietet die Reparatur-Versicherung an?

  • Der Versicherer ist die AmTrustInternational Underwriters DAC, 6-8 CollegeGreen, D02 VP48 DUBLIN 2, Irland. Er übernimmt das versicherte Risiko und erbringt die Versicherungsleistungen.
  • HomeServe Assistance Deutschland GmbH, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden ist eingetragener Versicherungsvertreter mit Erlaubnis und verkauft, vermittelt und verwaltet die Reparatur-Versicherung. Sie ist Ihr direkter Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Vermittlung und Verwaltung der Reparatur-Versicherung.

Ich habe eine Gebäudeversicherung / Hausratversicherung - welchen Vorteil bietet mir die Reparatur-Versicherung?

In der Regel schützen Sie weder die Gebäudeversicherung, noch die Hausratsversicherung vor Reparaturkosten durch technische Ausfälle an der Gastherme, Heizungsanlagen oder Elektrik Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Auch im Sanitärbereich beschränken sich viele Gebäudeversicherungen auf die Beseitigung der Gebäude-Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser. Verstopfungen an Badewannen-/ Waschbecken- und Küchenabflüssen oder Toiletten, defekte Wasserhähne und mitunter Defekte an Ableitungen bleiben beim herkömmlichen Versicherungsschutz i.d.R. unberücksichtigt und können erhebliche Kosten verursachen. Oft erfolgt die Ablehnungen der Schadensübernahme aufgrund fehlender Deckung oder mangelnder Wartung/Reinigung der Anlagen.

Ist meine Reparatur-Versicherung gekoppelt an meinen Strom- oder Gasliefervertrag?

Nein. Ihre Strom- und Gaslieferverträge sind unabhängig von Ihrer HomeServe Reparatur-Versicherung. Kündigen Sie z. B. einen der Verträge, bestehen alle anderen Verträge weiter.

Wo finde ich die Unterlagen und Versicherungsbedingungen für meine Reparatur-Versicherung?

Die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie weitere wichtige Dokumente zu Ihrem Versicherungsschutz und den Dienstleistungen von HomeServe können Sie hier herunterladen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Informationblatt zum VersicherungsproduktErstinformationWiderrufsbelehrung und Widerrufsvorlage

Was ist der Reparatur-Schutzbrief und welche Komponenten umfasst er?

Der Reparatur-Schutzbrief ist eine Leistung mit 2 Komponenten: eine klassische jährliche Wartung (Teil B. II der AVB) der Gastherme sowie eine Versicherung für Reparaturen an der Gastherme (Teil B. I der AVB), der Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), den Sanitär und Entwässerungsanlagen (Teil B. IV der AVB) und der Haus-Elektrik (Teil B. V der AVB).

Komme ich für den HomeServe Reparatur-Schutzbrief in Frage?

Einen Reparatur-Schutzbrief können Sie als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abschließen. Er kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte  abgeschlossen werden.

Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot ansehen/Verfügbarkeit prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Versicherungsleistungen beinhaltet der HomeServe Reparatur-Schutzbrief?

Der Reparatur-Schutzbrief deckt Reparaturen Ihrer Haustechnik bei Defekten, die ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen:

  • Reparaturen an Gasthermen und Heizungsanlagen: z. B. Reparatur der Gastherme, der Pumpe, eines motorisierten Ventils, des Thermostats, der Zeitschaltuhr oder der Temperaturregelung, der Heizungsanlage, von Heizungskörpern, Heizkörperventilen oder undichten Gasleitungen;
  • Reparaturen an Sanitär- und Entwässerungsanlagen: z.B. bei Rohrbruch, Verstopfungen (z. B. von Abflüssen von Toiletten-, Waschbecken oder Duschen), tropfenden Wasserhähnen, undichten Zuläufen oder Wasserleitungen;
  • Elektro-Reparatur: z. B. Reparatur der elektrischen Verkabelung, von Sicherungskästen, elektrischen Schaltern oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Nicht versichert sind z. B.: Gerätereparaturen und Kabelreparaturen jenseits des Strom-Trennpunktes und/oder -schalters;
  • Neben den Lohn- und Anfahrtskosten sind auch notwendige Ersatzteile für Reparaturen bis zur Höhe der Deckungssumme inklusive.

Welche Fälle sind vom Reparatur-Schutzbrief nicht abgedeckt?

In den folgenden Fällen besteht kein oder ein eingeschränkter Versicherungsschutz:

  • Für Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Modelle, die bei Beginn des Versicherungsvertrages angegebene Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nicht erfüllen;
  • Bei Defekten an Gegenständen, für die Sie als Eigentümer der Immobilie nicht verantwortlich sind (z. B. Zuleitungen im Verantwortungsbereich des Versorgungsunternehmens);
  • Bei einer Eigentumswohnung für Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden;
  • Für Defekte, die durch kriegerische Ereignisse oder Elementarrisiken (z. B. Feuer, Sturm oder Erdbeben) verursacht wurden;
  • Wenn die benötigten Ersatzteile nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand durch unseren Fachbetrieb beschafft werden können, erstatten wir Ihnen die angemessenen Kosten einer von Ihnen arrangierten Reparatur oder eines Ersatzes bis zu 500,00 EUR;
  • Bei der Wiederherstellung von Oberflächen kann eine exakte Übereinstimmung mit der bestehenden Oberfläche u. U. (z. B. bei dekorativen Elementen) nicht garantiert werden.Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ich habe eine Gasetagenheizung in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung, was ist da zu beachten?

Der Reparatur-Schutzbrief kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Er umfasst die Bereiche Gastherme (Teil B. I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und Elektrik (Teil B. V der AVB). Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden, sind in diesem Fall nicht mit versichert. Hierzu zählen u. a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i. d. R. eine Wasseruhr in lhrer Wohnung) gibt.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

• Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.
• Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, können nicht versichert werden. Gasthermen, die älter als 5 Jahre sind, können nur versichert werden, wenn in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung durchgeführt wurden.
• Auch Gasthermen der folgenden Heizungshersteller können nicht versichert werden: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Hydrotherm, Fagor und Atag.

Wie funktioniert der Reparatur-Schutzbrief im Schadensfall ?

  • Einen Schadensfall teilen Se uns unverzüglich mit. Dafür setzen Sie sich mit HomeServe unter 0611–94918849 in Verbindung. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar. HomeServe übernimmt die Auftragsvergabe an einen Vertragshandwerker. Bitte beauftragen Sie keinen Handwerker selbst. Die Kosten externer Handwerker und von Reparaturen in Eigenleistung werden von uns nicht übernommen.
  • Die Kosten der von uns beauftragten Reparaturen sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über HomeServe direkt abgerechnet (bis max. 4x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR). Somit müssen Sie keine Beträge verauslagen.
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zu unserem Netzwerk gehören.

Wie wird eine planbare Reparatur abgewickelt?

  • Für eine planbare versicherte Reparatur setzen Sie sich mit HomeServe in Verbindung. Wir kümmern uns darum, dass innerhalb von 48 Stunden ein Handwerker aus Ihrer Nähe vor Ort ist.
  • Die Reparaturkosten sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über uns abgerechnet (bis max. 4x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR).
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zum HomeServe Netzwerk gehören.

Was ist, wenn die Reparaturkosten die Deckungssumme überschreiten?

Bis zu vier separate Schadensfälle pro Jahr, mit jeweils einer Deckungssumme von bis zu 2.000,00 EUR (inkl. Anfahrt/Lohnkosten und Ersatzteile etc.) sind durch den Reparatur-Schutzbrief abgedeckt. Sollte die Reparatur teurer werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Sie können selbst entscheiden, ob die Reparatur ausgeführt werden soll und Sie die Mehrkosten über 2.000,00 EUR tragen oder ob wir die Anlage sicher, aber unrepariert belassen sollen. Die Deckung der Mehrkosten aus den für (max.) 3 weitere Schadensfälle zur Verfügung stehenden Deckungssummen innerhalb eines Jahres ist nicht möglich.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i. d. R. nicht von Ihnen ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.

Welche Qualifikation haben Handwerker und Monteure?

Neben den Betrieben, die zur HomeServe-Gruppe gehören, haben wir ein Netzwerk ausgewählter Partner an anerkannten lokalen Meister- und Innungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in die Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einem sorgfältigen Auswahlprozess von uns geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe-interne Kriterien in Bezug auf Qualifikation, Erfahrung und Kundenzufriedenheit erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Qualitätsstandards zu erfüllen.

Welche Wartungsleistungen umfasst der Reparatur-Schutzbrief

  • Inspektion und ggf. Reinigung des Brenners, der Brennkammer, eventueller Injektoren und des Wärmetauschers;
  • Inspektion von Zündvorrichtungen, d. h. Zündflammen und/oder Funken- und Flammenmesselektroden;
  • Überprüfung der Unversehrtheit aller Dichtungen;
  • Reinigung aller Kondensatfallen und Abflüsse von Ablagerungen (dies gilt nicht für Schlamm/Ablagerungen/Rost im System);
  • Testen des Heizkessels gemäß den Anweisungen des Herstellers, um Folgendes sicherzustellen:
    • Überprüfung von Wärme und/oder Betriebsdruck;
    • Wirksamkeit des Schornsteins;
    • Alle Belüftungsanforderungen entsprechen den aktuellen Standards;
    • Korrekte Funktion aller Sicherheitseinrichtungen und die Dauergebrauchssicherheit Ihrer Gastherme;
    • Abschließende Verbrennungsanalyse und Messung anhand der vom Hersteller festgelegten Toleranzen;
    • Prüfung auf Einhaltung der geforderten Werte nach der jeweiligen BlmSchV;
    • Test aller gestörten Gasanschlüsse;
    • Funktionsprüfung von Heizung und Warmwasser;
    • Sichtprüfung aller anderen angetroffenen Gasgeräte;
  • Anfahrt für die Wartung
  • Zusammenfassung der durchgeführten Wartungsdienstleistungen sowie Benachrichtigung über etwaige Gas Sicherheitsmängel, die den sicheren Betrieb Ihrer Geräte beeinträchtigen können.

Gibt es Heizungsanlagen (A) oder Bestandteile von abgedeckten Heizungsanagen (B), die nicht durch die Wartungsleistungen unter dem Reparatur-Schutzbrief abgedeckt werden?

(A) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert, somit sind Gebäude die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd- /Luftheizungsanlagen (Wärmepumpen), Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, nicht abgedeckt.
(B) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert. Gasthermen Unterstützende Teile der Heizanlagen (wie z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe) werden von diesem Wartungsvertrag nicht abgedeckt.

Wann wird die Wartung meiner Gastherme durchgeführt?

Die Wartung Ihrer Gastherme wird 1x jährlich, frühestens 14 Tage nach Vertragsabschluss durchgeführt. Bitte setzen Sie sich für die erste Terminvereinbarung mit uns unter 0611–94918848 in Verbindung. In den Folgejahren kommen wir dann aktiv für die Terminvereinbarung auf Sie zu.

Wie häufig sollte eine Heizungswartung durchgeführt werden?

Die Gastherme sollte einmal im Jahr von einem Fachbetrieb gewartet werden. Die beste Zeit für eine Wartung ist im Sommer, wenn der Heizbedarf niedriger ist und eventuelle Fehler behoben werden können. Ist die Heizungsanlage auch für die Warmwasserbereitstellung verantwortlich, ist damit auch der ganzjährige problemlose Warmwasserbetrieb sichergestellt.

Wozu benötigt man eine Heizungswartung?

  • Für lhre Sicherheit: lhre Heizung ist ein Brennstoff verbrennendes Gerät, das Kohlenmonoxid freisetzen kann. Dies ist geschmacks-, farb- und geruchlos. Bei Fehlfunktionen besteht somit das Risiko einer Vergiftung.
  • Für die Aufrechterhaltung lhrer Herstellergarantie oder Gewährleistung: Wenn lhre Heizung während der Garantiezeit nicht mindestens 1x/Jahr gewartet wird, kann die Garantie erlöschen. Falls dann ein Problem auftritt, können Sie gezwungen sein, die vollen Reparaturkosten zu tragen.
  • Zur Verlängerung der Lebensdauer lhrer Heizung: Alter und Modellbeeinflussen, wie energieeffizient eine Heizung ist. Mit zunehmendem Alter nimmt die Energieeffizienz ab, dem kann durch eine Neueinstellung/Reinigung bei der Wartung entgegengewirkt werden.

Das Austauschen einer Heizung ist teuer: Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung liegt zwischen 10 und 15 Jahren. Mit regelmäßiger Wartung kann sie dieses Alter und darüber hinaus erreichen.

Wer bietet den HomeServe Reparatur-Schutzbrief an?

  • Der Versicherer ist die AmTrust International Underwriters DAC, 6-8 College Green, D02 VP48 DUBLIN 2, Irland. Er übernimmt das versicherte Risiko und erbringt die Versicherungsleistungen.
  • HomeServe Assistance Deutschland GmbH, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden ist eingetragener Versicherungsvertreter mit Erlaubnis und verkauft, vermittelt und verwaltet den Reparatur-Schutzbrief.
  • Für die Wartungsarbeiten ist HomeServe Assistance Deutschland GmbH als Ihr Vertragspartner verantwortlich. HomeServe Assistance Deutschland GmbH ist für die Koordination aller Leistungen von der Wartung bis zur Reparatur Ihr direkter Ansprechpartner.

Ich habe eine Gebäudeversicherung / Hausratversicherung - welchen Vorteil bietet mir ein Reparatur-Schutzbrief?

In der Regel schützen Sie weder die Gebäudeversicherung, noch die Hausratsversicherung vor Reparaturkosten durch technische Ausfälle an der Gastherme, Heizungsanlagen oder  Elektrik Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Auch im Sanitärbereich beschränken sich viele Gebäudeversicherungen auf die Beseitigung der Gebäude-Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser. Verstopfungen an Badewannen-/Waschbecken- und Küchenabflüssen oder Toiletten, defekte Wasserhähne und mitunter Defekte an Ableitungen bleiben beim herkömmlichen Versicherungsschutz i.d.R. unberücksichtigt und können erhebliche Kosten verursachen. Oft erfolgt die Ablehnungen der Schadensübernahme aufgrund fehlender Deckung oder mangelnder Wartung/Reinigung der Anlagen.

Ist mein Reparatur-Schutzbrief gekoppelt an meinen Strom- oder Gasliefervertrag?

Nein. Ihre Strom- und Gaslieferverträge sind unabhängig von Ihrem HomeServe Reparatur-Schutzbrief. Kündigen Sie z. B. einen der Verträge, bestehen alle anderen Verträge weiter.

Wo finde ich die Unterlagen und Versicherungsbedingungen für meinen Reparatur-Schutzbrief?

Die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie weitere wichtige Dokumente zu Ihrem Versicherungsschutz und den Dienstleistungen von HomeServe können Sie hier herunterladen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Informationblatt zum VersicherungsproduktErstinformationWiderrufsbelehrung und Widerrufsvorlage

Komme ich für den HomeServe Heizungswartung in Frage?

  • Ein Heizungswartungsvertrag kann als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder Eigentümern einer selbst bewohnten Wohnung mit für Ihre Wohnung separaten Etagenheizung abgeschlossen werden. Er kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte abgeschlossen werden.
  • Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot Ansehen / Verfügbarkeit prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Leistungen beinhaltet der HomeServe Wartungsvertrag?

  • Inspektion und ggf. Reinigung des Brenners, der Brennkammer, eventueller Injektoren und des Wärmetauschers;
  • Inspektion von Zündvorrichtungen, d. h. Zündflammen und/oder Funken- und Flammenmesselektroden;
  • Überprüfung der Unversehrtheit aller Dichtungen; Reinigung aller Kondensatfallen und Abflüsse von Ablagerungen (dies gilt nicht für Schlamm/Ablagerungen/Rost im System);
  • Testen des Heizkessels gemäß den Anweisungen des Herstellers, um Folgendes sicherzustellen:
    - Überprüfung von Wärme und/oder Betriebsdruck;
    - Wirksamkeit des Schornsteins;
    - Alle Belüftungsanforderungen entsprechen den aktuellen Standards;
    - Korrekte Funktion aller Sicherheitseinrichtungen und die Dauergebrauchssicherheit Ihrer Gastherme;
    - Abschließende Verbrennungsanalyse und Messung anhand der vom Hersteller festgelegten Toleranzen;
    - Prüfung auf Einhaltung der geforderten Werte nach der jeweiligen BlmSchV;
    - Test aller gestörten Gasanschlüsse;
    - Funktionsprüfung von Heizung und Warmwasser;
    - Sichtprüfung aller anderen angetroffenen Gasgeräte;
  • Anfahrt für die Wartung
  • Zusammenfassung der durchgeführten Wartungsdienstleistungen sowie Benachrichtigung über etwaige Gas Sicherheitsmängel, die den sicheren Betrieb Ihrer Geräte beeinträchtigen können;

Gibt es Heizungsanlagen (A) oder Bestandteile von abgedeckten Heizungsanlagen (B), die nicht durch den Heizungswartung abgedeckt werden?

(A) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert, somit sind Gebäude die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd- /Luftheizungsanlagen (Wärmepumpen), Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, nicht abgedeckt.

(B) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert. Gasthermen Unterstützende Teile der Heizanlagen (wie z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe) werden von diesem Wartungsvertrag nicht abgedeckt.

(C) Ja. Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, können nicht durch den Heizungswartungsvertrag abgedeckt werden. Gasthermen, die älter als 20 Jahre sind, können nur versichert werden, wenn in den 12 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung durchgeführt wurde und Wartungen und Reparaturen, die der durchführende Fachbetrieb empfohlen hat, durchgeführt wurden. Auch Gasthermen der folgenden Heizungshersteller können nicht versichert werden: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Fagor und Hydrotherm.

Ich habe eine Gasetagenheizung, was ist da zu beachten?

Einen Wartungsvertrag können Sie für eine Gas-Etagenheizung mit separater Gastherme für Ihre Wohneinheit abschließen.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i.d.R. nicht selbst ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.

Welche Qualifikation haben Handwerker und Monteure?

Neben HomeServe eigenen Betrieben haben wir ein ausgewähltes Partnernetzwerk an anerkannten lokalen Meister- und Innungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in der Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einem sorgfältigen Auswahlprozess geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe interne Kriterien erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Qualitätsstandards zu erfüllen.

Wann wird die Wartung meiner Gastherme durchgeführt?

Die Wartung Ihrer Gastherme wird 1x jährlich, frühestens 14 Tage nach Vertragsabschluss durchgeführt. Bitte setzen Sie sich für die erste Terminvereinbarung mit uns unter 0611–94918848 in Verbindung. In den Folgejahren kommen wir dann aktiv für die Terminvereinbarung auf Sie zu.

Wie häufig sollte eine Heizungswartung durchgeführt werden?

Die Heizung sollte einmal im Jahr von einem Fachbetrieb gewartet werden. Die beste Zeit für eine Wartung ist im Sommer, wenn der Heizbedarf niedriger ist und eventuelle Fehler behoben werden können. Ist die Heizungsanlage auch für die Warmwasserbereitstellung verantwortlich, ist damit auch der ganzjährige problemlose Warmwasserbetrieb sichergestellt.

Wozu benötigt man eine Heizungswartung?

  • Für Ihre Sicherheit: Ihre Heizung ist ein Brennstoff verbrennendes Gerät, das Kohlenmonoxid freisetzen kann. Dies ist geschmacks-, farb- und geruchlos. Bei Fehlfunktionen besteht somit das Risiko einer Vergiftung.
  • Für die Aufrechterhaltung Ihrer Herstellergarantie oder Gewährleistung: Wenn Ihre Heizung während der Garantiezeit nicht mindestens 1x/Jahr gewartet wird, kann die Garantie erlöschen. Falls dann ein Problem auftritt, können Sie gezwungen sein, die vollen Reparaturkosten zu tragen.
  • Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Heizung: Alter und Modell beeinflussen, wie energieeffizient eine Heizung ist. Mit zunehmendem Alter nimmt die Energieeffizienz ab, dem kann durch eine Neueinstellung/Reinigung bei der Wartung entgegengewirkt werden.
  • Das Austauschen einer Heizung ist teuer: Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung liegt zwischen 10 und 15 Jahren, aber mit sorgfältiger Wartung kann sie dieses Alter und darüber hinaus erreichen.

Was passiert, wenn bei der Wartung festgestellt wird, dass eine Reparatur nötig ist?

Sofern wir bei den Wartungsdienstleistungen an Ihrer Gastherme einen Fehler oder einen zusätzlichen Bedarf an über die üblichen Wartungsdienstleistungen hinausgehenden Arbeiten feststellen, werden wir Sie darauf hinweisen. Diese weitergehenden Arbeiten sind nicht von dem Wartungsvertrag abgedeckt und müssen gesondert, mit einem Handwerksunternehmen Ihrer Wahl, beauftragt und abgerechnet werden. Selbstverständlich können Sie auch den HomeServe Betrieb mit der Reparatur beauftragen.

Wer bietet den HomeServe Heizungswartungsvertrag an?

HomeServe ist ein multinationales Unternehmen für Serviceleistungen rund um Heim/Haustechnik, das über 30 Jahre Erfahrungen in den Bereichen Gasthermenreparatur, Sanitär-Instandsetzung und Wartungen von Heizungsanlagen mitbringt. In den 30 Jahren hat sich das Unternehmen von einem Start-up für Haushaltsreparaturen zu einem internationalen Großkonzern entwickelt. Heute ist HomeServe in Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Kanada, Frankreich, Spanien, Japan und Deutschland tätig.

Wie schließe ich meinen HomeServe Vertrag ab?

Wir beraten Sie gerne unter 0611–94918848. Einen Vertrag können Sie über unser Call Center oder unter www.homeserve.de abschließen.

Wie lang ist die Vertragslaufzeit?

Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn, Sie oder wir kündigen ihn rechtzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.

Wie bzw. wann kann ich meinen HomeServe Vertrag kündigen?

Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Sie können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit, bei Eintritt eines Schadensfalls oder im Fall von Beitragserhöhungen kündigen. Dafür wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den Kundenservice. Im Falle einer Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung von uns.

Unsere Kontaktdaten:
HomeServe Assistance Deutschland GmbH
Klingholzstraße 7
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611–949 18849
E-Mail: info@homeserve.de

Kann ich den Abschluss eines HomeServe-Vertrages widerrufen?

  • HomeServe Reparatur-Versicherung und Reparatur-Schutzbrief: Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang sämtlicher Versicherungsunterlagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
  • HomeServe Heizungswartungsvertrag: Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) zu widerrufen.

Unsere Kontaktdaten:
HomeServe Assistance Deutschland GmbH
Klingholzstraße 7
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611–949 18849
E-Mail: info@homeserve.de

Eine ausführliche Widerrufsbelehrung erhalten Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Wann wird der erste Beitrag fällig?

Die erste Beitragszahlung (Jahres- oder Monatsbeitrag) wird 16 Tage nach Vertragsabschluss durch uns eingezogen. Ist die erste Beitragszahlung bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht bezahlt, ist HomeServe nicht zur Erbringung der Reparatur-Leistung verpflichtet und wir können vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

Wann kann ich meinen ersten Anspruch geltend machen?

Nach Abschluss Ihres Vertrages beginnt eine Wartezeit von 14 Tagen, während der Sie keine Ansprüche geltend machen können. Auch Wartungen werden frühestens nach 14 Tagen, nach Ablauf der Widerrufsfrist, durchgeführt.

Kann sich der der Beitrag während der Vertragslaufzeit ändern?

Wenn sich die Kosten der Versicherungsleistungen oder der Wartungsleistungen erhöhen sind wir u. U. berechtigt, den Beitrag entsprechend zu erhöhen, wenn die Kosten sinken, sind wir u. U. verpflichtet, den Beitrag entsprechend zu reduzieren. Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu dem Zeitpunkt der Beitragserhöhung zu.

Wann kann ich meinen ersten Anspruch geltend machen?

Der Versicherungsschutz unter der Reparatur-Versicherung und dem Reparatur-Schutzbrief beginnt nach einer Wartezeit von 14 Tagen nach dem Vertragsbeginn. Für während der Wartezeit oder vor Vertragsbeginn auftretende Schadensfälle besteht kein Versicherungsschutz. Der Beginn des Versicherungsschutzes setzt zudem voraus, dass Sie den Erstbeitrag rechtzeitig zahlen. Auch Wartungen unter dem Reparatur-Schutzbrief und dem Heizungswartungsvertrag werden frühestens nach 14 Tagen, nach Ablauf der Widerrufsfrist, durchgeführt.

Wie kann ich bezahlen?

Sie können mit SEPA-Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Wir akzeptieren die folgenden Karten: Mastercard, Maestro, Visa, Visa Debit.

Welche Informationen benötige ich für den Abschluss des Vertrages?

  • lhren Namen und Adresse;
  • Eine gültige E-Mail-Adresse;
  • Name des Heizungsherstellers;
  • Die Bankverbindung oder die Kreditkartennummer, von der die Beiträge abgebucht werden sollen.
  • Für die Reparatur-Versicherung und den Reparatur-Schutzbrief zusätzlich:
  • Alter der Gastherme;
  • Wenn die Gastherme älter als 20 Jahre ist: Informationen über die letzte Wartung der Gastherme und die Durchführung von Reparaturen und Wartungen, die von dem Betrieb, der die Wartung durchgeführt hat, empfohlen wurden.

Für welche Verträge gibt es die Möglichkeit eines Selbstbehalts?

Die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu vereinbaren, gibt es nur für die Reparatur-Versicherung und den Reparatur-Schutzbrief. Für Heizungswartungsverträge ist keine Selbstbehaltsvereinbarung vorgesehen.

Ich habe mich für einen Vertrag mit Selbstbehalt entschieden. Wann muss ich diese bezahlen?

Den vereinbarten Selbstbehalt in Höhe von 50,00 EUR müssen Sie in jedem Schadensfall vorab bezahlen. Die Zahlung über Kredit- oder Debit-Karte veranlassen Sie bei lhrer Schadensmeldung. Wir akzeptieren die folgenden Karten: Mastercard, Maestro, Visa, Visa Debit.

Was ist der Reparatur-Schutzbrief Heizung?

Der Reparatur-Schutzbrief Heizung ist eine kombinierte Leistung aus der Reparatur-Versicherung und regelmäßiger Wartung für Gasheizungen. Er umfasst den Versicherungsschutz bei Defekten an der Gastherme sowie an Komponenten der Gas-Zentralheizung. Durch die Wartungsleistungen wird zudem die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlage sichergestellt. Grundlage sind die in den AVB beschriebenen Leistungsbereiche für Gasthermen und Gas-Zentralheizungen sowie die dort geregelten Wartungspflichten (Teil B. I und II der AVB).

Was ist im Reparaturschutz enthalten?

Der Schutz durch die Reparatur-Versicherung greift, wenn ein Defekt an einer versicherten Komponente vorliegt, durch den die Funktionsfähigkeit der Heizung beeinträchtigt wird. Versichert sind dabei die Gastherme selbst sowie betriebsnotwendige Komponenten wie Pumpen, Ventile oder Steuerungselemente. Näheres dazu finden Sie in den AVB.

Was ist der Unterschied zwischen der Reparatur-Versicherung Heizung und dem Reparatur-Schutzbrief Heizung?

Die Reparatur-Versicherung Heizung übernimmt die Kosten bei Defekten, die die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigen. Wartungsleistungen sind darin nicht enthalten und müssen separat organisiert werden. Der Reparatur-Schutzbrief Heizung geht darüber hinaus, indem er neben der Reparatur-Versicherung auch regelmäßige Wartungsleistungen umfasst. Dadurch verbindet er die Behebung von Defekten mit präventiven Maßnahmen, um einen dauerhaft sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten.

Wie funktioniert der Service im Schadensfall?

Im Schadensfall genügt ein Anruf, um Unterstützung zu erhalten. HomeServe organisiert schnell einen qualifizierten Fachbetrieb, der die Reparatur fachgerecht durchführt. Damit entfällt für Sie die oft mühsame Suche nach einem verfügbaren Handwerker. Die Kosten für Anfahrt, Arbeitsleistung und Ersatzteile werden im Rahmen der vereinbarten Deckung übernommen. Somit genießen Sie Planungssicherheit und sind vor unerwartet hohen Reparaturkosten geschützt.

Komme ich für den Reparatur-Schutzbrief Heizung in Frage?

Sie können einen Reparatur-Schutzbrief Heizung abschließen, wenn Sie Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses mit Gastherme oder einer selbst bewohnten Wohnung mit einer separat für Ihre Einheit betriebenen Gastherme sind. Ein Abschluss für Vermieter und deren vermietete Objekte ist derzeit nicht möglich. Zudem ist das Angebot nicht in allen Regionen Deutschlands verfügbar. Ob der Service an Ihrem Wohnort angeboten wird, können Sie über die Eingabe Ihrer Postleitzahl im Bereich „Angebot ansehen/Verfügbarkeit prüfen“ auf der Website feststellen.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

Ja, nicht alle Heizsysteme sind für den Reparatur-Schutzbrief geeignet. Insbesondere sind Gebäude oder Wohnungen mit den folgenden Heizsystemen nicht versicherbar: Doppelkesselanlagen, Warmluftheizungen, Erd- oder Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen sowie Systeme mit Kombi- oder Wärmespeichern und Pelletheizungen.

Darüber hinaus gelten Altersvoraussetzungen für Gasthermen. Anlagen, die älter als 30 Jahre sind, können nicht versichert werden. Gasthermen, die älter als fünf Jahre sind, können nur versichert werden, wenn innerhalb der letzten 24 Monate vor Vertragsabschluss eine Wartung durchgeführt wurde.

Zudem sind bestimmte Hersteller von der Versicherung ausgeschlossen, darunter MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Hydrotherm, Remeha, Fagor und Atag.

Welche Leistungen umfasst die Wartung der Heizung?

Die Wartung dient der Überprüfung, Reinigung und Funktionskontrolle der Gastherme. So wird ein sicherer und ordnungsgemäßer Betrieb gewährleistet und mögliche Störungen werden frühzeitig erkannt. Im Rahmen der Wartung werden insbesondere die folgenden Leistungen durchgeführt:

  • Inspektion und ggf. Reinigung von Brenner, Brennkammer, Injektoren und Wärmetauscher
  • Prüfung der Zündvorrichtungen (z. B. Zündflammen sowie Funken- und Flammenmesselektroden)
  • Kontrolle aller Dichtungen auf Unversehrtheit
  • Reinigung von Kondensatfallen und Abflüssen (ausgenommen systembedingte Ablagerungen wie Schlamm oder Rost)
  • Funktionsprüfung des Heizkessels gemäß Herstellervorgaben
  • Überprüfung von Wärmeleistung und Betriebsdruck
  • Kontrolle der Abgasführung bzw. Schornsteinfunktion
  • Prüfung der Belüftung und Einhaltung aktueller Anforderungen
  • Kontrolle aller Sicherheitseinrichtungen sowie der Betriebssicherheit der Anlage
  • Durchführung einer Verbrennungsanalyse entsprechend den Herstellervorgaben
  • Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte (z. B. nach BImSchV)
  • Prüfung der Gasanschlüsse sowie Funktionsprüfung von Heizung und Warmwasser
  • Sichtprüfung weiterer vorhandener Gasgeräte
  • Dokumentation der Wartung einschließlich Hinweis auf mögliche Sicherheitsmängel

Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Ihre Heizungsanlage zuverlässig arbeitet und Risiken frühzeitig erkannt werden

Was deckt die Reparatur-Versicherung Heizung ab?

Die Reparatur-Versicherung Heizung greift bei Defekten an Gasthermen und Gas-Zentralheizungen, sofern dadurch die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist. Versichert sind neben der eigentlichen Anlage auch die für den Betrieb notwendigen Komponenten wie Pumpen, motorisierte Ventile, Thermostate, Zeit- und Temperatursteuerungen sowie Teile des wasserbasierten Heizsystems (zum Beispiel Heizkörper, Rohrleitungen oder Heizungszylinder). So sind Sie im Fall eines technischen Defekts an den zentralen Komponenten Ihrer Heizungsanlage abgesichert. Die Details ergeben sich aus den Regelungen zu Gasthermen (Teil B. I der AVB) und zu Gas-Zentralheizungen (Teil B. II der AVB).

Was sind Beispiele für gedeckte Ansprüche?

Der Versicherungsschutz besteht bei konkreten Defekten, etwa beim Ausfall des Heizkessels, beim notwendigen Austausch eines Wärmetauschers, beim Ersatz eines Kesselzonenventils oder bei Reparaturen an Gasthermen, die ihre Funktion verlieren oder beispielsweise ungewöhnliche Geräusche verursachen. In solchen Fällen unterstützt Sie die Versicherung dabei, die Funktionsfähigkeit Ihrer Heizung wiederherzustellen.

Welche Leistungen sind von der Reparatur-Versicherung Heizung ausgeschlossen?

Nicht versichert sind insbesondere Anlagen oder Schäden außerhalb des definierten Systems. Dazu zählen zum Beispiel alternative Heizsysteme wie Fußboden-, Warmluft-, Elektro- oder Festbrennstoffheizungen sowie Wärmepumpen oder Anlagen für Schwimmbäder und Whirlpools. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch Schlamm, Ablagerungen, Rost oder eine ungeeignete Wasserzusammensetzung. Reine Einstell-, Wartungs- oder Entlüftungsarbeiten ohne konkreten Ausfall sind ebenfalls nicht abgedeckt. Einen vollständigen Überblick finden Sie in Teil B. I und Teil B. II der AVB.

Sind alle Bauteile der Heizungsanlage versichert?

Nein, der Versicherungsschutz beschränkt sich auf die ausdrücklich definierten Bestandteile der Gastherme bzw. Gas-Zentralheizung. Nicht umfasst sind unter anderem andere Gasgeräte, bestimmte Gasversorgungsleitungen (z. B. vor dem Zähler oder mit speziellen Eigenschaften), Systemfilter sowie Sonderanfertigungen wie nicht standardmäßige Heizkörper. Auch Bauteile, die für den Techniker nicht sicher erreichbar oder nur schwer zugänglich sind, sind vom Schutz ausgeschlossen. Für Sie bedeutet das: Maßgeblich ist immer, ob das betroffene Bauteil laut AVB Teil des versicherten Systems ist.

Übernimmt die Versicherung auch Wartung oder Reinigung der Heizung?

Nein, die Versicherung deckt ausschließlich Reparaturen infolge eines Defekts ab. Wartungs-, Reinigungs- oder vorbeugende Maßnahmen sind grundsätzlich nicht eingeschlossen. Wenn Sie nach einer Reparatur auf notwendige Wartungsarbeiten hingewiesen werden, müssen Sie diese eigenständig und auf eigene Kosten durchführen lassen, um Ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten (vgl. Wartungshinweise in Teil B. I und B. II der AVB).

Was muss ich im Notfall, wie einem Gasleck, beachten?

Ein vermutetes Gasleck stellt einen Notfall dar. In diesem Fall sollten Sie unverzüglich den Notruf (112) kontaktieren, um Gefahren abzuwehren und die nächsten Schritte einzuleiten.

Unter welchen Bedingungen kann der Versicherungsschutz entfallen?

Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn Ihre Anlage die vertraglich festgelegten Voraussetzungen erfüllt, ordnungsgemäß zugänglich ist und empfohlene Wartungsmaßnahmen durchgeführt werden. Werden notwendige Wartungsarbeiten nicht umgesetzt oder greifen Ausschlusstatbestände gemäß den AVB (Teil B. I und Teil B. II), kann dies zu einer Einschränkung oder zum Wegfall Ihres Versicherungsschutzes führen.

Was deckt die Reparatur-Versicherung Sanitär ab?

Die Reparatur-Versicherung Sanitär bietet Ihnen Schutz bei Defekten an Sanitär- und Entwässerungsanlagen in Ihrer Immobilie, in der sie wohnen und, für die Sie als Eigentümer verantwortlich sind. Versichert sind Schäden, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, beispielsweise undichte Rohre, Lecks, Verstopfungen oder defekte Spülungen. Weitere Informationen finden sie in Teil B. III der AVB.

Was sind typische Beispiele für gedeckte Schäden?

Versichert sind unter anderem Reparaturen bei undichten oder beschädigten Rohren und Verbindungen, bei Wasserlecks an Leitungen oder Ventilen sowie bei verstopften Abflüssen, Toiletten oder Waschbecken. Auch die Reparatur von tropfenden oder festsitzenden Wasserhähnen, undichten Überlaufrohren oder Wasserversorgungsleitungen ist umfasst. Darüber hinaus können die Instandsetzung von defekten Toilettenspülungen und das Freimachen von Abwasserleitungen Teil der Leistungen sein. Grundlage hierfür ist, dass ein konkreter Defekt vorliegt, der die Funktion der Anlage beeinträchtigt (vgl. Teil B. III der AVB).

Wie funktioniert der Service im Schadensfall?

Im Schadensfall genügt ein Anruf, um Unterstützung zu erhalten. HomeServe organisiert schnell einen qualifizierten Sanitärfachbetrieb, der die Reparatur fachgerecht durchführt. Damit entfällt für Sie die oft zeitaufwendige Suche nach einem verfügbaren Handwerker. Die Kosten für Anfahrt, Arbeitsleistung und Ersatzteile werden im Rahmen der vereinbarten Deckung übernommen. Somit genießen Sie Planungssicherheit und sind vor unerwartet hohen Reparaturkosten geschützt.

Welche Leistungen sind nicht versichert?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Elektrogeräte, die an das Sanitärsystem angeschlossen sind oder Teil davon sind, wie beispielsweise Waschmaschinen oder

elektrische Warmwassergeräte. Ebenfalls ausgeschlossen sind der Austausch von Sanitärkeramik wie Waschbecken oder Toiletten, Schäden ohne konkreten Defekt sowie Folgeschäden, zum Beispiel Kosten durch Wasseraustritt sowie die Mischbatterie für die Dusche. Auch Anlagen oder Leitungen außerhalb Ihres Grundstücks sowie Bereiche, für die Sie nicht allein verantwortlich sind, sind nicht versichert. Eine vollständige Auflistung ergibt sich aus Teil B. III der AVB.

Welche Vorteile bietet die Reparatur-Versicherung Sanitär?

Die Versicherung bietet schnelle Hilfe bei typischen Sanitärproblemen wie Rohrbrüchen, Lecks oder Verstopfungen und sorgt dafür, dass Ihre Wasserinstallationen stets funktionsfähig sind. Sie profitieren von einem organisierten Reparaturservice durch qualifizierte Fachbetriebe, einer klar kalkulierbaren Kostenstruktur durch monatliche Beiträge und der Sicherheit, im Notfall schnell Unterstützung zu erhalten – auch bei hoher Auslastung im Handwerk.

Was deckt die Reparatur-Versicherung Elektrik ab?

Die Reparatur-Versicherung Elektrik schützt Sie als Eigentümer bei Defekten an der elektrischen Hausinstallation. Versichert sind Störungen, die die Funktionsfähigkeit des 230-Volt-Stromversorgungssystems beeinträchtigen, beispielsweise an Steckdosen, Schaltern, Leitungen oder Sicherungssystemen. Der Versicherungsschutz umfasst die elektrische Installation innerhalb Ihres Grundstücks, jedoch nicht den Bereich vor dem Stromzähler des Energieversorgers.

Was sind typische Beispiele für gedeckte Schäden?

Zu den versicherten Schäden zählen unter anderem Defekte durch Stromausfälle innerhalb der Hausinstallation, defekte Steckdosen oder Schalter, Probleme mit dem Sicherungskasten sowie einzelne Stromkreisausfälle. Auch Schäden an der elektrischen Verkabelung, beispielsweise durch äußere Einwirkung wie eine beschädigte Leitung, sowie Funktionsstörungen bei fest installierten elektrischen Komponenten oder Beleuchtungssystemen können abgedeckt sein. Voraussetzung ist stets, dass ein konkreter Defekt vorliegt, der die Funktion der Anlage beeinträchtigt (vgl. Teil B. IV der AVB).

Wie funktioniert der Service im Schadensfall?

Im Falle eines elektrischen Defekts genügt ein Anruf, um Unterstützung zu erhalten. HomeServe organisiert dann kurzfristig einen qualifizierten Elektrofachbetrieb, der die Reparatur übernimmt. Dadurch entfällt für Sie die oft schwierige Suche nach einem verfügbaren Elektriker. Die Kosten für Anfahrt, Arbeitszeit und benötigte Ersatzteile werden im Rahmen der vereinbarten Leistungen übernommen. Somit genießen Sie Planungssicherheit und sind vor unerwartet hohen Reparaturkosten geschützt

Welche Leistungen sind nicht versichert?

Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind insbesondere elektrische Geräte wie Waschmaschinen, Fernseher und andere Haushaltsgeräte sowie deren Anschlussleitungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind elektrische Installationen außerhalb des Grundstücks, beispielsweise unterirdische Leitungen, sowie reine Wartungs- oder Routinearbeiten, wie etwa das Austauschen von Glühbirnen oder Sicherungen. Auch Schäden, bei denen kein Defekt an einer versicherten Anlage vorliegt oder die durch nicht erfasste Systeme entstehen, sind nicht versichert. Eine vollständige Übersicht der Ausschlüsse ergibt sich aus Teil B. IV. der AVB.

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