Wichtige Fragen und Antworten.

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Fragen zur
Reparatur-Versicherung

Was ist die Reparatur-Versicherung und welche Bereiche umfasst diese?

Die Reparatur-Versicherung umfasst einen Versicherungsschutz für Reparaturen an der Gastherme (Teil B. I der AVB), der Gas-Zentralheizung (Teil B. II der AVB), den Sanitär- und Entwässerungsanlagen (Teil B. Ill der AVB) und der Haus-Elektrik (Teil B. IV der AVB). Es handelt sich dabei um eine Versicherung für die Kosten der möglichen anfallenden Reparaturen an der Technik lhres Zuhauses.

Komme ich für die Reparatur-Versicherung in Frage?

  • Eine Reparatur-Versicherung können Sie als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abschließen. Sie kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte abgeschlossen werden.
  • Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot ansehen/ Verfügbarkeit prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Leistungen beinhaltet die Reparatur-Versicherung?

Die Reparatur-Versicherung deckt Reparaturen Ihrer Haustechnik bei Defekten, die ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen:

  • Die Reparatur-Versicherung deckt Reparaturen Ihrer Haustechnik bei Defekten, die ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen:
  • Reparaturen an Gasthermen und Heizungsanlagen: z. B. Reparatur der Gastherme, der Pumpe, eines motorisierten Ventils, des Thermostats, der Zeitschaltuhr oder der Temperaturregelung, der Heizungsanlage, von Heizungskörpern, Heizkörperventilen oder undichten Gasleitungen;
  • Reparaturen an Sanitär- und Entwässerungsanlagen: z. B. bei Rohrbruch, Verstopfungen (z. B. von Abflüssen von Toiletten, Waschbecken oder Duschen), tropfenden Wasserhähnen, undichten Zuläufen oder Wasserleitungen;
  • Elektro-Reparatur: z. B. Reparatur der elektrischen Verkabelung, von Sicherungskästen, elektrischen Schaltern oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Nicht versichert sind z.B.: Gerätereparaturen und Kabelreparaturen jenseits des Strom-Trennpunktes und/oder –schalters;
  • Neben den Lohn- und Anfahrtskosten sind auch notwendige Ersatzteile für Reparaturen bis zur Höhe der Deckungssumme inklusive.

Welche Fälle sind von der Reparatur-Versicherung nicht abgedeckt?

In den folgenden Fällen besteht kein oder ein eingeschränkter Versicherungsschutz:

  • Für Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Modelle, die bei Beginn des Versicherungsvertrages angegebene Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nicht erfüllen;
  • Bei Defekten an Gegenständen, für die Sie als Eigentümer der Immobilie nicht verantwortlich sind (z.B. Zuleitungen im Verantwortungsbereich des Versorgungsunternehmens);Bei einer Eigentumswohnung für Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden;
  • Für Defekte, die durch kriegerische Ereignisse oder Elementarrisiken (z. B. Feuer, Sturm oder Erdbeben) verursacht wurden;
  • Wenn die benötigten Ersatzteile nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand durch unseren Fachbetrieb beschafft werden können, erstatten wir Ihnen die angemessenen Kosten einer von Ihnen arrangierten Reparatur oder eines Ersatzes bis zu 500 €;
  • Bei der Wiederherstellung von Oberflächen kann eine exakte Übereinstimmung mit der bestehenden Oberfläche u.U. (z. B. bei dekorativen Elementen) nicht garantiert werden.
Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ich habe eine Gasetagenheizung in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung, was ist da zu beachten?

Die Reparatur-Versicherung kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Sie umfasst die Bereiche Gastherme (Teil B. I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. II der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. Ill der AVB) und Elektrik (Teil B. IV der AVB). Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden, sind in diesem Fall nicht mit versichert. Hierzu zählen u.a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i.d.R. eine Wasseruhr in lhrer Wohnung) gibt.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

  • Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.
  • Gasthermen, die älter als 20 Jahre sind, können nur versichert werden, wenn in den 12 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung durchgeführt wurde und Wartungen und Reparaturen, die der durchführende Fachbetrieb empfohlen hat, durchgeführt wurden.
  • Auch Gasthermen der folgenden Heizungshersteller können nicht versichert werden: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Fagor und Hydrotherm.

Wie funktioniert die Reparatur-Versicherung im Schadensfall ?

  • Einen Schadensfall teilen Sie uns unverzüglich mit. Dafür setzen Sie sich mit HomeServe unter 0611–94918848 in Verbindung. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar. HomeServe übernimmt die Auftragsvergabe an einen Vertragshandwerker. Bitte beauftragen Sie keinen Handwerker selbst. Die Kosten externer Handwerker und von Reparaturen in Eigenleistung werden von uns nicht übernommen.
  • Die Kosten der von uns beauftragten Reparaturen sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über HomeServe direkt abgerechnet (bis max. 4 x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR). Somit müssen Sie keine Beträge verauslagen.
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in lhrer Nähe sind und zu unserem Netzwerk gehören.

Wie wird eine planbare Reparatur abgewickelt?

  • Für eine versicherte Reparatur setzen Sie sich mit HomeServe in Verbindung. Wir kümmern uns darum, dass innerhalb von 48 Stunden ein Handwerker aus Ihrer Nähe vor Ort ist.
  • Die Reparaturkosten sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über uns abgerechnet (bis max. 4 x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR).
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zum HomeServe Netzwerk gehören.

Was ist, wenn die Reparaturkosten die Deckungssumme überschreiten?

Bis zu vier separate Schadensfälle pro Jahr, mit jeweils einer Deckungssumme von bis zu 2.000,00 EUR (inkl. Anfahrt/Lohnkosten und Ersatzteile etc.) sind durch die Reparatur-Versicherung abgedeckt. Sollte die Reparatur teurer werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Sie können selbst entscheiden, ob die Reparatur ausgeführt werden soll und Sie die Mehrkosten über 2.000,00 EUR tragen oder ob wir die Anlage sicher, aber unrepariert belassen sollen. Die Deckung der Mehrkosten aus den für (max.) 3 weitere Schadensfälle zur Verfügung stehenden Deckungssummen innerhalb eines Jahres ist nicht möglich.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i.d.R. nicht von Ihnen ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.

Welche Qualifikation haben Handwerker und Monteure?

Neben den Betrieben, die zur HomeServe-Gruppe gehören, haben wir ein Netzwerk ausgewählter Partner an anerkannten lokalen Meister- und lnnungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in die Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einemsorgfältigen Auswahlprozess von uns geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe-interne Kriterien in Bezug auf Qualifikation, Erfahrung und Kundenzufriedenheit erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Oualitätsstandards zu erfüllen.

Welche Verpflichtungen habe ich während der Vertragslaufszeit, um den Versicherungsschutz zu erhalten?

  • Sie müssen die versicherte Gastherme regelmäßig im Abstand von höchstens 12 Monaten warten lassen.
  • Sie müssen alle Herstelleranweisungen für Betrieb und Wartung der versicherten Gegenstände und alle vom Gesetzgeber oder Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungsintervalle für die versicherten Gegenstände einhalten.  
  • Wenn Ihre Gastherme nicht innerhalb der letzten 12 Monate vor Vertragsbeginn gewartet wurde und die Wartungen und Reparaturen, die Ihnen der Fachbetrieb anlässlich dieser Wartung empfohlen hat, durchgeführt wurden, haben Sie dies innerhalb der ersten zwei Monate nach Vertragsbeginn nachzuholen.
  • Informieren Sie uns, wenn sich Ihre im Versicherungsantrag oder später gemachten Angaben zum Versicherungsvertrag ändern.

Was passiert, wenn bei einer Reparatur festgestellt wird, dass zusätzliche Wartungsarbeiten nötig sind?

Wenn unser Fachbetrieb Sie nach Abschluss einer Reparatur darauf hinweist, dass zusätzliche Wartungsarbeiten an Ihrer Gastherme oder Ihrem Heizsystem erforderlich sind, um einen zukünftigen Ausfall zu vermeiden, sind Sie verpflichtet, die Wartungsarbeiten zum Erhalt des Versicherungsschutzes unverzüglich auf Ihre Kosten durchführen zu lassen. Beispielsweise muss Ihr System möglicherweise gereinigt werden, um Schlamm, Zunder oder Rost zu entfernen.

Wer bietet die Reparatur-Versicherung an?

  • Der Versicherer ist die AmTrustInternational Underwriters DAC, 6-8 CollegeGreen, D02 VP48 DUBLIN 2, Irland. Er übernimmt das versicherte Risiko und erbringt die Versicherungsleistungen.
  • HomeServe Assistance Deutschland GmbH, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden ist eingetragener Versicherungsvertreter mit Erlaubnis und verkauft, vermittelt und verwaltet die Reparatur-Versicherung. Sie ist Ihr direkter Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Vermittlung und Verwaltung der Reparatur-Versicherung.

Ich habe eine Gebäudeversicherung / Hausratversicherung - welchen Vorteil bietet mir die Reparatur-Versicherung?

In der Regel schützen Sie weder die Gebäudeversicherung, noch die Hausratsversicherung vor Reparaturkosten durch technische Ausfälle an der Gastherme, Heizungsanlagen oder Elektrik Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Auch im Sanitärbereich beschränken sich viele Gebäudeversicherungen auf die Beseitigung der Gebäude-Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser. Verstopfungen an Badewannen-/ Waschbecken- und Küchenabflüssen oder Toiletten, defekte Wasserhähne und mitunter Defekte an Ableitungen bleiben beim herkömmlichen Versicherungsschutz i.d.R. unberücksichtigt und können erhebliche Kosten verursachen. Oft erfolgt die Ablehnungen der Schadensübernahme aufgrund fehlender Deckung oder mangelnder Wartung/Reinigung der Anlagen.

Ist meine Reparatur-Versicherung gekoppelt an meinen Strom- oder Gasliefervertrag?

Nein. Ihre Strom- und Gaslieferverträge sind unabhängig von Ihrer HomeServe Reparatur-Versicherung. Kündigen Sie z. B. einen der Verträge, bestehen alle anderen Verträge weiter.

Wo finde ich die Unterlagen und Versicherungsbedingungen für meine Reparatur-Versicherung?

Die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie weitere wichtige Dokumente zu Ihrem Versicherungsschutz und den Dienstleistungen von HomeServe können Sie hier herunterladen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Informationblatt zum VersicherungsproduktErstinformationWiderrufsbelehrung und Widerrufsvorlage

Fragen zum
Reparatur-Schutzbrief

Was ist der Reparatur-Schutzbrief und welche Komponenten umfasst er?

Der Reparatur-Schutzbrief ist eine Leistung mit 2 Komponenten: eine klassische jährliche Wartung (Teil B. II der AVB) der Gastherme sowie eine Versicherung für Reparaturen an der Gastherme (Teil B. I der AVB), der Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), den Sanitär und Entwässerungsanlagen (Teil B. IV der AVB) und der Haus-Elektrik (Teil B. V der AVB).

Komme ich für den HomeServe Reparatur-Schutzbrief in Frage?

Einen Reparatur-Schutzbrief können Sie als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abschließen. Er kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte  abgeschlossen werden.

Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot ansehen/Verfügbarkeit prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Versicherungsleistungen beinhaltet der HomeServe Reparatur-Schutzbrief?

Der Reparatur-Schutzbrief deckt Reparaturen Ihrer Haustechnik bei Defekten, die ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen:

  • Reparaturen an Gasthermen und Heizungsanlagen: z. B. Reparatur der Gastherme, der Pumpe, eines motorisierten Ventils, des Thermostats, der Zeitschaltuhr oder der Temperaturregelung, der Heizungsanlage, von Heizungskörpern, Heizkörperventilen oder undichten Gasleitungen;
  • Reparaturen an Sanitär- und Entwässerungsanlagen: z.B. bei Rohrbruch, Verstopfungen (z. B. von Abflüssen von Toiletten-, Waschbecken oder Duschen), tropfenden Wasserhähnen, undichten Zuläufen oder Wasserleitungen;
  • Elektro-Reparatur: z. B. Reparatur der elektrischen Verkabelung, von Sicherungskästen, elektrischen Schaltern oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Nicht versichert sind z. B.: Gerätereparaturen und Kabelreparaturen jenseits des Strom-Trennpunktes und/oder -schalters;
  • Neben den Lohn- und Anfahrtskosten sind auch notwendige Ersatzteile für Reparaturen bis zur Höhe der Deckungssumme inklusive.

Welche Fälle sind vom Reparatur-Schutzbrief nicht abgedeckt?

In den folgenden Fällen besteht kein oder ein eingeschränkter Versicherungsschutz:

  • Für Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Modelle, die bei Beginn des Versicherungsvertrages angegebene Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nicht erfüllen;
  • Bei Defekten an Gegenständen, für die Sie als Eigentümer der Immobilie nicht verantwortlich sind (z. B. Zuleitungen im Verantwortungsbereich des Versorgungsunternehmens);
  • Bei einer Eigentumswohnung für Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden;
  • Für Defekte, die durch kriegerische Ereignisse oder Elementarrisiken (z. B. Feuer, Sturm oder Erdbeben) verursacht wurden;
  • Wenn die benötigten Ersatzteile nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand durch unseren Fachbetrieb beschafft werden können, erstatten wir Ihnen die angemessenen Kosten einer von Ihnen arrangierten Reparatur oder eines Ersatzes bis zu 500 €;
  • Bei der Wiederherstellung von Oberflächen kann eine exakte Übereinstimmung mit der bestehenden Oberfläche u. U. (z. B. bei dekorativen Elementen) nicht garantiert werden.Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ich habe eine Gasetagenheizung in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung, was ist da zu beachten?

Der Reparatur-Schutzbrief kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Er umfasst die Bereiche Gastherme (Teil B. I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und Elektrik (Teil B. V der AVB). Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden, sind in diesem Fall nicht mit versichert. Hierzu zählen u. a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i. d. R. eine Wasseruhr in lhrer Wohnung) gibt.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

‍Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.

Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, können nicht versichert werden. Gasthermen, die älter als 20 Jahre sind, können nur versichert werden, wenn in den 12 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung durchgeführt wurde und Wartungen und Reparaturen, die der durchführende Fachbetrieb empfohlen hat, durchgeführt wurden.

Auch Gasthermen der folgenden Heizungshersteller können nicht versichert werden: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Fagor und Hydrotherm.

Wie funktioniert der Reparatur-Schutzbrief im Schadensfall ?

  • Einen Schadensfall teilen Se uns unverzüglich mit. Dafür setzen Sie sich mit HomeServe unter 0611–94918848 in Verbindung. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar. HomeServe übernimmt die Auftragsvergabe an einen Vertragshandwerker. Bitte beauftragen Sie keinen Handwerker selbst. Die Kosten externer Handwerker und von Reparaturen in Eigenleistung werden von uns nicht übernommen.
  • Die Kosten der von uns beauftragten Reparaturen sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über HomeServe direkt abgerechnet (bis max. 4x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR). Somit müssen Sie keine Beträge verauslagen.
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zu unserem Netzwerk gehören.

Wie wird eine planbare Reparatur abgewickelt?

  • Für eine planbare versicherte Reparatur setzen Sie sich mit HomeServe in Verbindung. Wir kümmern uns darum, dass innerhalb von 48 Stunden ein Handwerker aus Ihrer Nähe vor Ort ist.
  • Die Reparaturkosten sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über uns abgerechnet (bis max. 4x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR).
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zum HomeServe Netzwerk gehören.

Was ist, wenn die Reparaturkosten die Deckungssumme überschreiten?

Bis zu vier separate Schadensfälle pro Jahr, mit jeweils einer Deckungssumme von bis zu 2.000,00 EUR (inkl. Anfahrt/Lohnkosten und Ersatzteile etc.) sind durch den Reparatur-Schutzbrief abgedeckt. Sollte die Reparatur teurer werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Sie können selbst entscheiden, ob die Reparatur ausgeführt werden soll und Sie die Mehrkosten über 2.000,00 EUR tragen oder ob wir die Anlage sicher, aber unrepariert belassen sollen. Die Deckung der Mehrkosten aus den für (max.) 3 weitere Schadensfälle zur Verfügung stehenden Deckungssummen innerhalb eines Jahres ist nicht möglich.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i. d. R. nicht von Ihnen ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.

Welche Qualifikation haben Handwerker und Monteure?

Neben den Betrieben, die zur HomeServe-Gruppe gehören, haben wir ein Netzwerk ausgewählter Partner an anerkannten lokalen Meister- und Innungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in die Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einem sorgfältigen Auswahlprozess von uns geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe-interne Kriterien in Bezug auf Qualifikation, Erfahrung und Kundenzufriedenheit erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Qualitätsstandards zu erfüllen.

Welche Wartungsleistungen umfasst der Reparatur-Schutzbrief

  • Inspektion und ggf. Reinigung des Brenners, der Brennkammer, eventueller Injektoren und des Wärmetauschers;
  • Inspektion von Zündvorrichtungen, d. h. Zündflammen und/oder Funken- und Flammenmesselektroden;
  • Überprüfung der Unversehrtheit aller Dichtungen;
  • Reinigung aller Kondensatfallen und Abflüsse von Ablagerungen (dies gilt nicht für Schlamm/Ablagerungen/Rost im System);
  • Testen des Heizkessels gemäß den Anweisungen des Herstellers, um Folgendes sicherzustellen:
    • Überprüfung von Wärme und/oder Betriebsdruck;
    • Wirksamkeit des Schornsteins;
    • Alle Belüftungsanforderungen entsprechen den aktuellen Standards;
    • Korrekte Funktion aller Sicherheitseinrichtungen und die Dauergebrauchssicherheit Ihrer Gastherme;
    • Abschließende Verbrennungsanalyse und Messung anhand der vom Hersteller festgelegten Toleranzen;
    • Prüfung auf Einhaltung der geforderten Werte nach der jeweiligen BlmSchV;
    • Test aller gestörten Gasanschlüsse;
    • Funktionsprüfung von Heizung und Warmwasser;
    • Sichtprüfung aller anderen angetroffenen Gasgeräte;
  • Anfahrt für die Wartung
  • Zusammenfassung der durchgeführten Wartungsdienstleistungen sowie Benachrichtigung über etwaige Gas Sicherheitsmängel, die den sicheren Betrieb Ihrer Geräte beeinträchtigen können.

Gibt es Heizungsanlagen (A) oder Bestandteile von abgedeckten Heizungsanagen (B), die nicht durch die Wartungsleistungen unter dem Reparatur-Schutzbrief abgedeckt werden?

(A) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert, somit sind Gebäude die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd- /Luftheizungsanlagen (Wärmepumpen), Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, nicht abgedeckt.
(B) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert. Gasthermen Unterstützende Teile der Heizanlagen (wie z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe) werden von diesem Wartungsvertrag nicht abgedeckt.

Wann wird die Wartung meiner Gastherme durchgeführt?

Die Wartung Ihrer Gastherme wird 1x jährlich, frühestens 14 Tage nach Vertragsabschluss durchgeführt. Bitte setzen Sie sich für die erste Terminvereinbarung mit uns unter 0611–94918848 in Verbindung. In den Folgejahren kommen wir dann aktiv für die Terminvereinbarung auf Sie zu.

Wie häufig sollte eine Heizungswartung durchgeführt werden?

Die Gastherme sollte einmal im Jahr von einem Fachbetrieb gewartet werden. Die beste Zeit für eine Wartung ist im Sommer, wenn der Heizbedarf niedriger ist und eventuelle Fehler behoben werden können. Ist die Heizungsanlage auch für die Warmwasserbereitstellung verantwortlich, ist damit auch der ganzjährige problemlose Warmwasserbetrieb sichergestellt.

Wozu benötigt man eine Heizungswartung?

  • Für lhre Sicherheit: lhre Heizung ist ein Brennstoff verbrennendes Gerät, das Kohlenmonoxid freisetzen kann. Dies ist geschmacks-, farb- und geruchlos. Bei Fehlfunktionen besteht somit das Risiko einer Vergiftung.
  • Für die Aufrechterhaltung lhrer Herstellergarantie oder Gewährleistung: Wenn lhre Heizung während der Garantiezeit nicht mindestens 1x/Jahr gewartet wird, kann die Garantie erlöschen. Falls dann ein Problem auftritt, können Sie gezwungen sein, die vollen Reparaturkosten zu tragen.
  • Zur Verlängerung der Lebensdauer lhrer Heizung: Alter und Modellbeeinflussen, wie energieeffizient eine Heizung ist. Mit zunehmendem Alter nimmt die Energieeffizienz ab, dem kann durch eine Neueinstellung/Reinigung bei der Wartung entgegengewirkt werden.

Das Austauschen einer Heizung ist teuer: Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung liegt zwischen 10 und 15 Jahren. Mit regelmäßiger Wartung kann sie dieses Alter und darüber hinaus erreichen.

Wer bietet den HomeServe Reparatur-Schutzbrief an?

  • Der Versicherer ist die AmTrust International Underwriters DAC, 6-8 College Green, D02 VP48 DUBLIN 2, Irland. Er übernimmt das versicherte Risiko und erbringt die Versicherungsleistungen.
  • HomeServe Assistance Deutschland GmbH, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden ist eingetragener Versicherungsvertreter mit Erlaubnis und verkauft, vermittelt und verwaltet den Reparatur-Schutzbrief.
  • Für die Wartungsarbeiten ist HomeServe Assistance Deutschland GmbH als Ihr Vertragspartner verantwortlich. HomeServe Assistance Deutschland GmbH ist für die Koordination aller Leistungen von der Wartung bis zur Reparatur Ihr direkter Ansprechpartner.

Ich habe eine Gebäudeversicherung / Hausratversicherung - welchen Vorteil bietet mir ein Reparatur-Schutzbrief?

In der Regel schützen Sie weder die Gebäudeversicherung, noch die Hausratsversicherung vor Reparaturkosten durch technische Ausfälle an der Gastherme, Heizungsanlagen oder  Elektrik Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Auch im Sanitärbereich beschränken sich viele Gebäudeversicherungen auf die Beseitigung der Gebäude-Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser. Verstopfungen an Badewannen-/Waschbecken- und Küchenabflüssen oder Toiletten, defekte Wasserhähne und mitunter Defekte an Ableitungen bleiben beim herkömmlichen Versicherungsschutz i.d.R. unberücksichtigt und können erhebliche Kosten verursachen. Oft erfolgt die Ablehnungen der Schadensübernahme aufgrund fehlender Deckung oder mangelnder Wartung/Reinigung der Anlagen.

Ist mein Reparatur-Schutzbrief gekoppelt an meinen Strom- oder Gasliefervertrag?

Nein. Ihre Strom- und Gaslieferverträge sind unabhängig von Ihrem HomeServe Reparatur-Schutzbrief. Kündigen Sie z. B. einen der Verträge, bestehen alle anderen Verträge weiter.

Wo finde ich die Unterlagen und Versicherungsbedingungen für meinen Reparatur-Schutzbrief?

Die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie weitere wichtige Dokumente zu Ihrem Versicherungsschutz und den Dienstleistungen von HomeServe können Sie hier herunterladen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Informationblatt zum VersicherungsproduktErstinformationWiderrufsbelehrung und Widerrufsvorlage

Fragen zur
Heizungswartung

Komme ich für den HomeServe Heizungswartung in Frage?

  • Ein Heizungswartungsvertrag kann als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder Eigentümern einer selbst bewohnten Wohnung mit für Ihre Wohnung separaten Etagenheizung abgeschlossen werden. Er kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte abgeschlossen werden.
  • Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot Ansehen / Verfügbarkeit prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Leistungen beinhaltet der HomeServe Wartungsvertrag?

  • Inspektion und ggf. Reinigung des Brenners, der Brennkammer, eventueller Injektoren und des Wärmetauschers;
  • Inspektion von Zündvorrichtungen, d. h. Zündflammen und/oder Funken- und Flammenmesselektroden;
  • Überprüfung der Unversehrtheit aller Dichtungen; Reinigung aller Kondensatfallen und Abflüsse von Ablagerungen (dies gilt nicht für Schlamm/Ablagerungen/Rost im System);
  • Testen des Heizkessels gemäß den Anweisungen des Herstellers, um Folgendes sicherzustellen:
    - Überprüfung von Wärme und/oder Betriebsdruck;
    - Wirksamkeit des Schornsteins;
    - Alle Belüftungsanforderungen entsprechen den aktuellen Standards;
    - Korrekte Funktion aller Sicherheitseinrichtungen und die Dauergebrauchssicherheit Ihrer Gastherme;
    - Abschließende Verbrennungsanalyse und Messung anhand der vom Hersteller festgelegten Toleranzen;
    - Prüfung auf Einhaltung der geforderten Werte nach der jeweiligen BlmSchV;
    - Test aller gestörten Gasanschlüsse;
    - Funktionsprüfung von Heizung und Warmwasser;
    - Sichtprüfung aller anderen angetroffenen Gasgeräte;
  • Anfahrt für die Wartung
  • Zusammenfassung der durchgeführten Wartungsdienstleistungen sowie Benachrichtigung über etwaige Gas Sicherheitsmängel, die den sicheren Betrieb Ihrer Geräte beeinträchtigen können;

Gibt es Heizungsanlagen (A) oder Bestandteile von abgedeckten Heizungsanlagen (B), die nicht durch den Heizungswartung abgedeckt werden?

(A) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert, somit sind Gebäude die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd- /Luftheizungsanlagen (Wärmepumpen), Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, nicht abgedeckt.

(B) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert. Gasthermen Unterstützende Teile der Heizanlagen (wie z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe) werden von diesem Wartungsvertrag nicht abgedeckt.

Ich habe eine Gasetagenheizung, was ist da zu beachten?

Einen Wartungsvertrag können Sie für eine Gas-Etagenheizung mit separater Gastherme für Ihre Wohneinheit abschließen.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i.d.R. nicht selbst ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.

Welche Qualifikation haben Handwerker und Monteure?

Neben HomeServe eigenen Betrieben haben wir ein ausgewähltes Partnernetzwerk an anerkannten lokalen Meister- und Innungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in der Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einem sorgfältigen Auswahlprozess geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe interne Kriterien erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Qualitätsstandards zu erfüllen.

Wann wird die Wartung meiner Gastherme durchgeführt?

Die Wartung Ihrer Gastherme wird 1x jährlich, frühestens 14 Tage nach Vertragsabschluss durchgeführt. Bitte setzen Sie sich für die erste Terminvereinbarung mit uns unter 0611–94918848 in Verbindung. In den Folgejahren kommen wir dann aktiv für die Terminvereinbarung auf Sie zu.

Wie häufig sollte eine Heizungswartung durchgeführt werden?

Die Heizung sollte einmal im Jahr von einem Fachbetrieb gewartet werden. Die beste Zeit für eine Wartung ist im Sommer, wenn der Heizbedarf niedriger ist und eventuelle Fehler behoben werden können. Ist die Heizungsanlage auch für die Warmwasserbereitstellung verantwortlich, ist damit auch der ganzjährige problemlose Warmwasserbetrieb sichergestellt.

Wozu benötigt man eine Heizungswartung?

  • Für Ihre Sicherheit: Ihre Heizung ist ein Brennstoff verbrennendes Gerät, das Kohlenmonoxid freisetzen kann. Dies ist geschmacks-, farb- und geruchlos. Bei Fehlfunktionen besteht somit das Risiko einer Vergiftung.
  • Für die Aufrechterhaltung Ihrer Herstellergarantie oder Gewährleistung: Wenn Ihre Heizung während der Garantiezeit nicht mindestens 1x/Jahr gewartet wird, kann die Garantie erlöschen. Falls dann ein Problem auftritt, können Sie gezwungen sein, die vollen Reparaturkosten zu tragen.
  • Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Heizung: Alter und Modell beeinflussen, wie energieeffizient eine Heizung ist. Mit zunehmendem Alter nimmt die Energieeffizienz ab, dem kann durch eine Neueinstellung/Reinigung bei der Wartung entgegengewirkt werden.
  • Das Austauschen einer Heizung ist teuer: Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung liegt zwischen 10 und 15 Jahren, aber mit sorgfältiger Wartung kann sie dieses Alter und darüber hinaus erreichen.

Was passiert, wenn bei der Wartung festgestellt wird, dass eine Reparatur nötig ist?

Sofern wir bei den Wartungsdienstleistungen an Ihrer Gastherme einen Fehler oder einen zusätzlichen Bedarf an über die üblichen Wartungsdienstleistungen hinausgehenden Arbeiten feststellen, werden wir Sie darauf hinweisen. Diese weitergehenden Arbeiten sind nicht von dem Wartungsvertrag abgedeckt und müssen gesondert, mit einem Handwerksunternehmen Ihrer Wahl, beauftragt und abgerechnet werden. Selbstverständlich können Sie auch den HomeServe Betrieb mit der Reparatur beauftragen.

Wer bietet den HomeServe Heizungswartungsvertrag an?

HomeServe ist ein multinationales Unternehmen für Serviceleistungen rund um Heim/Haustechnik, das über 30 Jahre Erfahrungen in den Bereichen Gasthermenreparatur, Sanitär-Instandsetzung und Wartungen von Heizungsanlagen mitbringt. In den 30 Jahren hat sich das Unternehmen von einem Start-up für Haushaltsreparaturen zu einem internationalen Großkonzern entwickelt. Heute ist HomeServe in Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Kanada, Frankreich, Spanien, Japan und Deutschland tätig.

Allg. Fragen zu Verträgen und Rechnung

Wie schließe ich meinen HomeServe Vertrag ab?

Wir beraten Sie gerne unter 0611–94918848. Einen Vertrag können Sie über unser Call Center oder unter www.homeserve.de abschließen.

Wie lang ist die Vertragslaufzeit?

Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn, Sie oder wir kündigen ihn rechtzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.

Wie bzw. wann kann ich meinen HomeServe Vertrag kündigen?

Sie können lhren Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, bei Eintritt eines Schadensfalls oder im Fall von Beitragserhöhungen kündigen. Dafür wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den Kundenservice. Im Falle einer Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung von uns.

Kann ich den Abschluss eines HomeServe-Vertrages widerrufen?

  • HomeServe Reparatur-Versicherung und Reparatur-Schutzbrief: Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang sämtlicher Versicherungsunterlagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
  • HomeServe Heizungswartungsvertrag: Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) zu widerrufen.

Unsere Kontaktdaten:
HomeServe Assistance Deutschland GmbH
Klingholzstraße 7
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611–949 18848
E-Mail: info@homeserve.de

Eine ausführliche Widerrufsbelehrung erhalten Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Wann wird der erste Beitrag fällig?

Die erste Beitragszahlung (Jahres- oder Monatsbeitrag) wird 16 Tage nach Vertragsabschluss durch uns eingezogen. Ist die erste Beitragszahlung bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht bezahlt, ist HomeServe nicht zur Erbringung der Reparatur-Leistung verpflichtet und wir können vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

Wann kann ich meinen ersten Anspruch geltend machen?

Nach Abschluss Ihres Vertrages beginnt eine Wartezeit von 14 Tagen, während der Sie keine Ansprüche geltend machen können. Auch Wartungen werden frühestens nach 14 Tagen, nach Ablauf der Widerrufsfrist, durchgeführt.

Kann sich der der Beitrag während der Vertragslaufzeit ändern?

Wenn sich die Kosten der Versicherungsleistungen oder der Wartungsleistungen erhöhen sind wir u. U. berechtigt, den Beitrag entsprechend zu erhöhen, wenn die Kosten sinken, sind wir u. U. verpflichtet, den Beitrag entsprechend zu reduzieren. Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu dem Zeitpunkt der Beitragserhöhung zu.

Wann kann ich meinen ersten Anspruch geltend machen?

Der Versicherungsschutz unter der Reparatur-Versicherung und dem Reparatur-Schutzbrief beginnt nach einer Wartezeit von 14 Tagen nach dem Vertragsbeginn. Für während der Wartezeit oder vor Vertragsbeginn auftretende Schadensfälle besteht kein Versicherungsschutz. Der Beginn des Versicherungsschutzes setzt zudem voraus, dass Sie den Erstbeitrag rechtzeitig zahlen. Auch Wartungen unter dem Reparatur-Schutzbrief und dem Heizungswartungsvertrag werden frühestens nach 14 Tagen, nach Ablauf der Widerrufsfrist, durchgeführt.

Wie kann ich bezahlen?

Sie können mit SEPA-Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Wir akzeptieren die folgenden Karten: Mastercard, Maestro, Visa, Visa Debit.

Welche Informationen benötige ich für den Abschluss des Vertrages?

  • lhren Namen und Adresse;
  • Eine gültige E-Mail-Adresse;
  • Name des Heizungsherstellers;
  • Die Bankverbindung oder die Kreditkartennummer, von der die Beiträge abgebucht werden sollen.
  • Für die Reparatur-Versicherung und den Reparatur-Schutzbrief zusätzlich:
  • Alter der Gastherme;
  • Wenn die Gastherme älter als 20 Jahre ist: Informationen über die letzte Wartung der Gastherme und die Durchführung von Reparaturen und Wartungen, die von dem Betrieb, der die Wartung durchgeführt hat, empfohlen wurden.

Für welche Verträge gibt es die Möglichkeit eines Selbstbehalts?

Die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu vereinbaren, gibt es nur für die Reparatur-Versicherung und den Reparatur-Schutzbrief. Für Heizungswartungsverträge ist keine Selbstbehaltsvereinbarung vorgesehen.

Ich habe mich für einen Vertrag mit Selbstbehalt entschieden. Wann muss ich diese bezahlen?

Den vereinbarten Selbstbehalt in Höhe von 50,00 EUR müssen Sie in jedem Schadensfall vorab bezahlen. Die Zahlung über Kredit- oder Debit-Karte veranlassen Sie bei lhrer Schadensmeldung. Wir akzeptieren die folgenden Karten: Mastercard, Maestro, Visa, Visa Debit.

Haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da undberaten Sie unverbindlich.

Haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da und beraten Sie unverbindlich.

0611 – 949 18848