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Wichtige Fragen und Antworten.

Wir beantworten häufig gestellte Fragen unserer Kunden. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, können Sie uns auch gerne direkt kontaktieren.

Wie schließe ich meinen HomeServe Vertrag ab?

Wir beraten Sie gerne unter 0611–94918848. Einen Vertrag können Sie über unser Call Center oder unter www.homeserve.de abschließen.

Wie lang ist die Vertragslaufzeit?

Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn, Sie oder wir kündigen ihn rechtzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.

Wie bzw. wann kann ich meinen HomeServe Vertrag kündigen?

Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Sie können Ihren Vertrag unter Einhaltung dieser Frist zum Ende der Vertragslaufzeit, bei Eintritt eines Schadensfalls oder im Falle einer Beitragserhöhung kündigen. Für die Kündigung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
• Über unser Online-Kündigungsformular
• Per E-Mail an: info@homeserve.de
• Telefonisch unter: 0611–949 18849
• Schriftlich an:
HomeServe Assistance Deutschland GmbH
Klingholzstraße 7
65189 Wiesbaden

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Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung per E-Mail.

Kann ich den Abschluss eines HomeServe-Vertrages widerrufen?

Ja. Für HomeServe-Verträge gilt grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.

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HomeServe Reparatur-Versicherung und Reparatur-Schutzbrief
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt aller Versicherungsunterlagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, E-Mail oder über das Online-Widerufsformular) widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

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HomeServe Heizungswartungsvertrag
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen durch eine eindeutige Erklärung (z. B. per Brief, E-Mail oder über das Online-Widerufsformular) widerrufen.

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Kontakt für Ihren Widerruf:

HomeServe Assistance Deutschland GmbH
Klingholzstraße 7
65189 Wiesbaden

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Telefon: 0611–949 18849
E-Mail: info@homeserve.de

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Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Wann wird der erste Beitrag fällig?

Die erste Beitragszahlung (Jahres- oder Monatsbeitrag) wird 16 Tage nach Vertragsabschluss durch uns eingezogen. Ist die erste Beitragszahlung bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht bezahlt, ist HomeServe nicht zur Erbringung der Reparatur-Leistung verpflichtet und wir können vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

Wann kann ich meinen ersten Anspruch geltend machen?

Nach Abschluss Ihres Vertrages beginnt eine Wartezeit von 14 Tagen, während der Sie keine Ansprüche geltend machen können. Auch Wartungen werden frühestens nach 14 Tagen, nach Ablauf der Widerrufsfrist, durchgeführt.

Kann sich der der Beitrag während der Vertragslaufzeit ändern?

Wenn sich die Kosten der Versicherungsleistungen oder der Wartungsleistungen erhöhen sind wir u. U. berechtigt, den Beitrag entsprechend zu erhöhen, wenn die Kosten sinken, sind wir u. U. verpflichtet, den Beitrag entsprechend zu reduzieren. Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu dem Zeitpunkt der Beitragserhöhung zu.

Wann kann ich meinen ersten Anspruch geltend machen?

Der Versicherungsschutz unter der Reparatur-Versicherung und dem Reparatur-Schutzbrief beginnt nach einer Wartezeit von 14 Tagen nach dem Vertragsbeginn. Für während der Wartezeit oder vor Vertragsbeginn auftretende Schadensfälle besteht kein Versicherungsschutz. Der Beginn des Versicherungsschutzes setzt zudem voraus, dass Sie den Erstbeitrag rechtzeitig zahlen. Auch Wartungen unter dem Reparatur-Schutzbrief und dem Heizungswartungsvertrag werden frühestens nach 14 Tagen, nach Ablauf der Widerrufsfrist, durchgeführt.

Wie kann ich bezahlen?

Sie können mit SEPA-Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Wir akzeptieren die folgenden Karten: Mastercard, Maestro, Visa, Visa Debit.

Welche Informationen benötige ich für den Abschluss des Vertrages?

  • lhren Namen und Adresse;
  • Eine gültige E-Mail-Adresse;
  • Name des Heizungsherstellers;
  • Die Bankverbindung oder die Kreditkartennummer, von der die Beiträge abgebucht werden sollen.
  • Für die Reparatur-Versicherung und den Reparatur-Schutzbrief zusätzlich:
  • Alter der Gastherme;
  • Wenn die Gastherme älter als 20 Jahre ist: Informationen über die letzte Wartung der Gastherme und die Durchführung von Reparaturen und Wartungen, die von dem Betrieb, der die Wartung durchgeführt hat, empfohlen wurden.

Für welche Verträge gibt es die Möglichkeit eines Selbstbehalts?

Die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu vereinbaren, gibt es nur für die Reparatur-Versicherung und den Reparatur-Schutzbrief. Für Heizungswartungsverträge ist keine Selbstbehaltsvereinbarung vorgesehen.

Ich habe mich für einen Vertrag mit Selbstbehalt entschieden. Wann muss ich diese bezahlen?

Den vereinbarten Selbstbehalt in Höhe von 50,00 EUR müssen Sie in jedem Schadensfall vorab bezahlen. Die Zahlung über Kredit- oder Debit-Karte veranlassen Sie bei lhrer Schadensmeldung. Wir akzeptieren die folgenden Karten: Mastercard, Maestro, Visa, Visa Debit.

Was ist der Reparatur-Schutzbrief und welche Komponenten umfasst er?

Der Reparatur-Schutzbrief ist eine Leistung mit 2 Komponenten: eine klassische jährliche Wartung (Teil B. II der AVB) der Gastherme sowie eine Versicherung für Reparaturen an der Gastherme (Teil B. I der AVB), der Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), den Sanitär und Entwässerungsanlagen (Teil B. IV der AVB) und der Haus-Elektrik (Teil B. V der AVB).

Komme ich für den HomeServe Reparatur-Schutzbrief in Frage?

Einen Reparatur-Schutzbrief können Sie als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abschließen. Er kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte  abgeschlossen werden.

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Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot ansehen/Verfügbarkeit prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Versicherungsleistungen beinhaltet der HomeServe Reparatur-Schutzbrief?

Der Reparatur-Schutzbrief deckt Reparaturen Ihrer Haustechnik bei Defekten, die ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen:

  • Reparaturen an Gasthermen und Heizungsanlagen: z. B. Reparatur der Gastherme, der Pumpe, eines motorisierten Ventils, des Thermostats, der Zeitschaltuhr oder der Temperaturregelung, der Heizungsanlage, von Heizungskörpern, Heizkörperventilen oder undichten Gasleitungen;
  • Reparaturen an Sanitär- und Entwässerungsanlagen: z.B. bei Rohrbruch, Verstopfungen (z. B. von Abflüssen von Toiletten-, Waschbecken oder Duschen), tropfenden Wasserhähnen, undichten Zuläufen oder Wasserleitungen;
  • Elektro-Reparatur: z. B. Reparatur der elektrischen Verkabelung, von Sicherungskästen, elektrischen Schaltern oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Nicht versichert sind z. B.: Gerätereparaturen und Kabelreparaturen jenseits des Strom-Trennpunktes und/oder -schalters;
  • Neben den Lohn- und Anfahrtskosten sind auch notwendige Ersatzteile für Reparaturen bis zur Höhe der Deckungssumme inklusive.

Welche Fälle sind vom Reparatur-Schutzbrief nicht abgedeckt?

In den folgenden Fällen besteht kein oder ein eingeschränkter Versicherungsschutz:

  • Für Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Modelle, die bei Beginn des Versicherungsvertrages angegebene Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nicht erfüllen;
  • Bei Defekten an Gegenständen, für die Sie als Eigentümer der Immobilie nicht verantwortlich sind (z. B. Zuleitungen im Verantwortungsbereich des Versorgungsunternehmens);
  • Bei einer Eigentumswohnung für Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden;
  • Für Defekte, die durch kriegerische Ereignisse oder Elementarrisiken (z. B. Feuer, Sturm oder Erdbeben) verursacht wurden;
  • Wenn die benötigten Ersatzteile nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand durch unseren Fachbetrieb beschafft werden können, erstatten wir Ihnen die angemessenen Kosten einer von Ihnen arrangierten Reparatur oder eines Ersatzes bis zu 500,00 EUR;
  • Bei der Wiederherstellung von Oberflächen kann eine exakte Übereinstimmung mit der bestehenden Oberfläche u. U. (z. B. bei dekorativen Elementen) nicht garantiert werden.Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ich habe eine Gasetagenheizung in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung, was ist da zu beachten?

Der Reparatur-Schutzbrief kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Er umfasst die Bereiche Gastherme (Teil B. I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und Elektrik (Teil B. V der AVB). Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden, sind in diesem Fall nicht mit versichert. Hierzu zählen u. a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i. d. R. eine Wasseruhr in lhrer Wohnung) gibt.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

• Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.
• Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, können nicht versichert werden. Gasthermen, die älter als 5 Jahre sind, können nur versichert werden, wenn in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung durchgeführt wurden.
• Auch Gasthermen der folgenden Heizungshersteller können nicht versichert werden: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Hydrotherm, Fagor und Atag.

Wie funktioniert der Reparatur-Schutzbrief im Schadensfall ?

  • Einen Schadensfall teilen Se uns unverzüglich mit. Dafür setzen Sie sich mit HomeServe unter 0611–94918849 in Verbindung. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar. HomeServe übernimmt die Auftragsvergabe an einen Vertragshandwerker. Bitte beauftragen Sie keinen Handwerker selbst. Die Kosten externer Handwerker und von Reparaturen in Eigenleistung werden von uns nicht übernommen.
  • Die Kosten der von uns beauftragten Reparaturen sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über HomeServe direkt abgerechnet (bis max. 4x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR). Somit müssen Sie keine Beträge verauslagen.
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zu unserem Netzwerk gehören.

Wie wird eine planbare Reparatur abgewickelt?

  • Für eine planbare versicherte Reparatur setzen Sie sich mit HomeServe in Verbindung. Wir kümmern uns darum, dass innerhalb von 48 Stunden ein Handwerker aus Ihrer Nähe vor Ort ist.
  • Die Reparaturkosten sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über uns abgerechnet (bis max. 4x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR).
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zum HomeServe Netzwerk gehören.

Was ist, wenn die Reparaturkosten die Deckungssumme überschreiten?

Bis zu vier separate Schadensfälle pro Jahr, mit jeweils einer Deckungssumme von bis zu 2.000,00 EUR (inkl. Anfahrt/Lohnkosten und Ersatzteile etc.) sind durch den Reparatur-Schutzbrief abgedeckt. Sollte die Reparatur teurer werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Sie können selbst entscheiden, ob die Reparatur ausgeführt werden soll und Sie die Mehrkosten über 2.000,00 EUR tragen oder ob wir die Anlage sicher, aber unrepariert belassen sollen. Die Deckung der Mehrkosten aus den für (max.) 3 weitere Schadensfälle zur Verfügung stehenden Deckungssummen innerhalb eines Jahres ist nicht möglich.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i. d. R. nicht von Ihnen ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.

Welche Qualifikation haben Handwerker und Monteure?

Neben den Betrieben, die zur HomeServe-Gruppe gehören, haben wir ein Netzwerk ausgewählter Partner an anerkannten lokalen Meister- und Innungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in die Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einem sorgfältigen Auswahlprozess von uns geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe-interne Kriterien in Bezug auf Qualifikation, Erfahrung und Kundenzufriedenheit erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Qualitätsstandards zu erfüllen.

Welche Wartungsleistungen umfasst der Reparatur-Schutzbrief

  • Inspektion und ggf. Reinigung des Brenners, der Brennkammer, eventueller Injektoren und des Wärmetauschers;
  • Inspektion von Zündvorrichtungen, d. h. Zündflammen und/oder Funken- und Flammenmesselektroden;
  • Überprüfung der Unversehrtheit aller Dichtungen;
  • Reinigung aller Kondensatfallen und Abflüsse von Ablagerungen (dies gilt nicht für Schlamm/Ablagerungen/Rost im System);
  • Testen des Heizkessels gemäß den Anweisungen des Herstellers, um Folgendes sicherzustellen:
    • Überprüfung von Wärme und/oder Betriebsdruck;
    • Wirksamkeit des Schornsteins;
    • Alle Belüftungsanforderungen entsprechen den aktuellen Standards;
    • Korrekte Funktion aller Sicherheitseinrichtungen und die Dauergebrauchssicherheit Ihrer Gastherme;
    • Abschließende Verbrennungsanalyse und Messung anhand der vom Hersteller festgelegten Toleranzen;
    • Prüfung auf Einhaltung der geforderten Werte nach der jeweiligen BlmSchV;
    • Test aller gestörten Gasanschlüsse;
    • Funktionsprüfung von Heizung und Warmwasser;
    • Sichtprüfung aller anderen angetroffenen Gasgeräte;
  • Anfahrt für die Wartung
  • Zusammenfassung der durchgeführten Wartungsdienstleistungen sowie Benachrichtigung über etwaige Gas Sicherheitsmängel, die den sicheren Betrieb Ihrer Geräte beeinträchtigen können.

Gibt es Heizungsanlagen (A) oder Bestandteile von abgedeckten Heizungsanagen (B), die nicht durch die Wartungsleistungen unter dem Reparatur-Schutzbrief abgedeckt werden?

(A) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert, somit sind Gebäude die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd- /Luftheizungsanlagen (Wärmepumpen), Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, nicht abgedeckt.
(B) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert. Gasthermen Unterstützende Teile der Heizanlagen (wie z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe) werden von diesem Wartungsvertrag nicht abgedeckt.

Wann wird die Wartung meiner Gastherme durchgeführt?

Die Wartung Ihrer Gastherme wird 1x jährlich, frühestens 14 Tage nach Vertragsabschluss durchgeführt. Bitte setzen Sie sich für die erste Terminvereinbarung mit uns unter 0611–94918848 in Verbindung. In den Folgejahren kommen wir dann aktiv für die Terminvereinbarung auf Sie zu.

Wie häufig sollte eine Heizungswartung durchgeführt werden?

Die Gastherme sollte einmal im Jahr von einem Fachbetrieb gewartet werden. Die beste Zeit für eine Wartung ist im Sommer, wenn der Heizbedarf niedriger ist und eventuelle Fehler behoben werden können. Ist die Heizungsanlage auch für die Warmwasserbereitstellung verantwortlich, ist damit auch der ganzjährige problemlose Warmwasserbetrieb sichergestellt.

Wozu benötigt man eine Heizungswartung?

  • Für lhre Sicherheit: lhre Heizung ist ein Brennstoff verbrennendes Gerät, das Kohlenmonoxid freisetzen kann. Dies ist geschmacks-, farb- und geruchlos. Bei Fehlfunktionen besteht somit das Risiko einer Vergiftung.
  • Für die Aufrechterhaltung lhrer Herstellergarantie oder Gewährleistung: Wenn lhre Heizung während der Garantiezeit nicht mindestens 1x/Jahr gewartet wird, kann die Garantie erlöschen. Falls dann ein Problem auftritt, können Sie gezwungen sein, die vollen Reparaturkosten zu tragen.
  • Zur Verlängerung der Lebensdauer lhrer Heizung: Alter und Modellbeeinflussen, wie energieeffizient eine Heizung ist. Mit zunehmendem Alter nimmt die Energieeffizienz ab, dem kann durch eine Neueinstellung/Reinigung bei der Wartung entgegengewirkt werden.

Das Austauschen einer Heizung ist teuer: Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung liegt zwischen 10 und 15 Jahren. Mit regelmäßiger Wartung kann sie dieses Alter und darüber hinaus erreichen.

Wer bietet den HomeServe Reparatur-Schutzbrief an?

  • Der Versicherer ist die AmTrust International Underwriters DAC, 6-8 College Green, D02 VP48 DUBLIN 2, Irland. Er übernimmt das versicherte Risiko und erbringt die Versicherungsleistungen.
  • HomeServe Assistance Deutschland GmbH, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden ist eingetragener Versicherungsvertreter mit Erlaubnis und verkauft, vermittelt und verwaltet den Reparatur-Schutzbrief.
  • Für die Wartungsarbeiten ist HomeServe Assistance Deutschland GmbH als Ihr Vertragspartner verantwortlich. HomeServe Assistance Deutschland GmbH ist für die Koordination aller Leistungen von der Wartung bis zur Reparatur Ihr direkter Ansprechpartner.

Ich habe eine Gebäudeversicherung / Hausratversicherung - welchen Vorteil bietet mir ein Reparatur-Schutzbrief?

In der Regel schützen Sie weder die Gebäudeversicherung, noch die Hausratsversicherung vor Reparaturkosten durch technische Ausfälle an der Gastherme, Heizungsanlagen oder  Elektrik Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Auch im Sanitärbereich beschränken sich viele Gebäudeversicherungen auf die Beseitigung der Gebäude-Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser. Verstopfungen an Badewannen-/Waschbecken- und Küchenabflüssen oder Toiletten, defekte Wasserhähne und mitunter Defekte an Ableitungen bleiben beim herkömmlichen Versicherungsschutz i.d.R. unberücksichtigt und können erhebliche Kosten verursachen. Oft erfolgt die Ablehnungen der Schadensübernahme aufgrund fehlender Deckung oder mangelnder Wartung/Reinigung der Anlagen.

Ist mein Reparatur-Schutzbrief gekoppelt an meinen Strom- oder Gasliefervertrag?

Nein. Ihre Strom- und Gaslieferverträge sind unabhängig von Ihrem HomeServe Reparatur-Schutzbrief. Kündigen Sie z. B. einen der Verträge, bestehen alle anderen Verträge weiter.

Wo finde ich die Unterlagen und Versicherungsbedingungen für meinen Reparatur-Schutzbrief?

Die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie weitere wichtige Dokumente zu Ihrem Versicherungsschutz und den Dienstleistungen von HomeServe können Sie hier herunterladen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Informationblatt zum VersicherungsproduktErstinformationWiderrufsbelehrung und Widerrufsvorlage

Was ist der Reparatur-Schutzbrief und welche Komponenten umfasst er?

Der Reparatur-Schutzbrief ist eine Leistung mit 2 Komponenten: eine klassische jährliche Wartung (Teil B. II der AVB) der Gastherme sowie eine Versicherung für Reparaturen an der Gastherme (Teil B. I der AVB), der Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), den Sanitär und Entwässerungsanlagen (Teil B. IV der AVB) und der Haus-Elektrik (Teil B. V der AVB).

Komme ich für den HomeServe Reparatur-Schutzbrief in Frage?

Einen Reparatur-Schutzbrief können Sie als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abschließen. Er kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte  abgeschlossen werden.

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Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot ansehen/Verfügbarkeit prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Versicherungsleistungen beinhaltet der HomeServe Reparatur-Schutzbrief?

Der Reparatur-Schutzbrief deckt Reparaturen Ihrer Haustechnik bei Defekten, die ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen:

  • Reparaturen an Gasthermen und Heizungsanlagen: z. B. Reparatur der Gastherme, der Pumpe, eines motorisierten Ventils, des Thermostats, der Zeitschaltuhr oder der Temperaturregelung, der Heizungsanlage, von Heizungskörpern, Heizkörperventilen oder undichten Gasleitungen;
  • Reparaturen an Sanitär- und Entwässerungsanlagen: z.B. bei Rohrbruch, Verstopfungen (z. B. von Abflüssen von Toiletten-, Waschbecken oder Duschen), tropfenden Wasserhähnen, undichten Zuläufen oder Wasserleitungen;
  • Elektro-Reparatur: z. B. Reparatur der elektrischen Verkabelung, von Sicherungskästen, elektrischen Schaltern oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Nicht versichert sind z. B.: Gerätereparaturen und Kabelreparaturen jenseits des Strom-Trennpunktes und/oder -schalters;
  • Neben den Lohn- und Anfahrtskosten sind auch notwendige Ersatzteile für Reparaturen bis zur Höhe der Deckungssumme inklusive.

Welche Fälle sind vom Reparatur-Schutzbrief nicht abgedeckt?

In den folgenden Fällen besteht kein oder ein eingeschränkter Versicherungsschutz:

  • Für Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Modelle, die bei Beginn des Versicherungsvertrages angegebene Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nicht erfüllen;
  • Bei Defekten an Gegenständen, für die Sie als Eigentümer der Immobilie nicht verantwortlich sind (z. B. Zuleitungen im Verantwortungsbereich des Versorgungsunternehmens);
  • Bei einer Eigentumswohnung für Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden;
  • Für Defekte, die durch kriegerische Ereignisse oder Elementarrisiken (z. B. Feuer, Sturm oder Erdbeben) verursacht wurden;
  • Wenn die benötigten Ersatzteile nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand durch unseren Fachbetrieb beschafft werden können, erstatten wir Ihnen die angemessenen Kosten einer von Ihnen arrangierten Reparatur oder eines Ersatzes bis zu 500,00 EUR;
  • Bei der Wiederherstellung von Oberflächen kann eine exakte Übereinstimmung mit der bestehenden Oberfläche u. U. (z. B. bei dekorativen Elementen) nicht garantiert werden.Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ich habe eine Gasetagenheizung in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung, was ist da zu beachten?

Der Reparatur-Schutzbrief kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Er umfasst die Bereiche Gastherme (Teil B. I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. III der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und Elektrik (Teil B. V der AVB). Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden, sind in diesem Fall nicht mit versichert. Hierzu zählen u. a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i. d. R. eine Wasseruhr in lhrer Wohnung) gibt.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

• Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.
• Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, können nicht versichert werden. Gasthermen, die älter als 5 Jahre sind, können nur versichert werden, wenn in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung durchgeführt wurden.
• Auch Gasthermen der folgenden Heizungshersteller können nicht versichert werden: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Hydrotherm, Fagor und Atag.

Wie funktioniert der Reparatur-Schutzbrief im Schadensfall ?

  • Einen Schadensfall teilen Se uns unverzüglich mit. Dafür setzen Sie sich mit HomeServe unter 0611–94918849 in Verbindung. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar. HomeServe übernimmt die Auftragsvergabe an einen Vertragshandwerker. Bitte beauftragen Sie keinen Handwerker selbst. Die Kosten externer Handwerker und von Reparaturen in Eigenleistung werden von uns nicht übernommen.
  • Die Kosten der von uns beauftragten Reparaturen sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über HomeServe direkt abgerechnet (bis max. 4x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR). Somit müssen Sie keine Beträge verauslagen.
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zu unserem Netzwerk gehören.

Wie wird eine planbare Reparatur abgewickelt?

  • Für eine planbare versicherte Reparatur setzen Sie sich mit HomeServe in Verbindung. Wir kümmern uns darum, dass innerhalb von 48 Stunden ein Handwerker aus Ihrer Nähe vor Ort ist.
  • Die Reparaturkosten sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über uns abgerechnet (bis max. 4x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR).
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zum HomeServe Netzwerk gehören.

Was ist, wenn die Reparaturkosten die Deckungssumme überschreiten?

Bis zu vier separate Schadensfälle pro Jahr, mit jeweils einer Deckungssumme von bis zu 2.000,00 EUR (inkl. Anfahrt/Lohnkosten und Ersatzteile etc.) sind durch den Reparatur-Schutzbrief abgedeckt. Sollte die Reparatur teurer werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Sie können selbst entscheiden, ob die Reparatur ausgeführt werden soll und Sie die Mehrkosten über 2.000,00 EUR tragen oder ob wir die Anlage sicher, aber unrepariert belassen sollen. Die Deckung der Mehrkosten aus den für (max.) 3 weitere Schadensfälle zur Verfügung stehenden Deckungssummen innerhalb eines Jahres ist nicht möglich.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i. d. R. nicht von Ihnen ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.

Welche Qualifikation haben Handwerker und Monteure?

Neben den Betrieben, die zur HomeServe-Gruppe gehören, haben wir ein Netzwerk ausgewählter Partner an anerkannten lokalen Meister- und Innungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in die Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einem sorgfältigen Auswahlprozess von uns geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe-interne Kriterien in Bezug auf Qualifikation, Erfahrung und Kundenzufriedenheit erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Qualitätsstandards zu erfüllen.

Welche Wartungsleistungen umfasst der Reparatur-Schutzbrief

  • Inspektion und ggf. Reinigung des Brenners, der Brennkammer, eventueller Injektoren und des Wärmetauschers;
  • Inspektion von Zündvorrichtungen, d. h. Zündflammen und/oder Funken- und Flammenmesselektroden;
  • Überprüfung der Unversehrtheit aller Dichtungen;
  • Reinigung aller Kondensatfallen und Abflüsse von Ablagerungen (dies gilt nicht für Schlamm/Ablagerungen/Rost im System);
  • Testen des Heizkessels gemäß den Anweisungen des Herstellers, um Folgendes sicherzustellen:
    • Überprüfung von Wärme und/oder Betriebsdruck;
    • Wirksamkeit des Schornsteins;
    • Alle Belüftungsanforderungen entsprechen den aktuellen Standards;
    • Korrekte Funktion aller Sicherheitseinrichtungen und die Dauergebrauchssicherheit Ihrer Gastherme;
    • Abschließende Verbrennungsanalyse und Messung anhand der vom Hersteller festgelegten Toleranzen;
    • Prüfung auf Einhaltung der geforderten Werte nach der jeweiligen BlmSchV;
    • Test aller gestörten Gasanschlüsse;
    • Funktionsprüfung von Heizung und Warmwasser;
    • Sichtprüfung aller anderen angetroffenen Gasgeräte;
  • Anfahrt für die Wartung
  • Zusammenfassung der durchgeführten Wartungsdienstleistungen sowie Benachrichtigung über etwaige Gas Sicherheitsmängel, die den sicheren Betrieb Ihrer Geräte beeinträchtigen können.

Gibt es Heizungsanlagen (A) oder Bestandteile von abgedeckten Heizungsanagen (B), die nicht durch die Wartungsleistungen unter dem Reparatur-Schutzbrief abgedeckt werden?

(A) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert, somit sind Gebäude die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd- /Luftheizungsanlagen (Wärmepumpen), Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, nicht abgedeckt.
(B) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert. Gasthermen Unterstützende Teile der Heizanlagen (wie z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe) werden von diesem Wartungsvertrag nicht abgedeckt.

Wann wird die Wartung meiner Gastherme durchgeführt?

Die Wartung Ihrer Gastherme wird 1x jährlich, frühestens 14 Tage nach Vertragsabschluss durchgeführt. Bitte setzen Sie sich für die erste Terminvereinbarung mit uns unter 0611–94918848 in Verbindung. In den Folgejahren kommen wir dann aktiv für die Terminvereinbarung auf Sie zu.

Wie häufig sollte eine Heizungswartung durchgeführt werden?

Die Gastherme sollte einmal im Jahr von einem Fachbetrieb gewartet werden. Die beste Zeit für eine Wartung ist im Sommer, wenn der Heizbedarf niedriger ist und eventuelle Fehler behoben werden können. Ist die Heizungsanlage auch für die Warmwasserbereitstellung verantwortlich, ist damit auch der ganzjährige problemlose Warmwasserbetrieb sichergestellt.

Wozu benötigt man eine Heizungswartung?

  • Für lhre Sicherheit: lhre Heizung ist ein Brennstoff verbrennendes Gerät, das Kohlenmonoxid freisetzen kann. Dies ist geschmacks-, farb- und geruchlos. Bei Fehlfunktionen besteht somit das Risiko einer Vergiftung.
  • Für die Aufrechterhaltung lhrer Herstellergarantie oder Gewährleistung: Wenn lhre Heizung während der Garantiezeit nicht mindestens 1x/Jahr gewartet wird, kann die Garantie erlöschen. Falls dann ein Problem auftritt, können Sie gezwungen sein, die vollen Reparaturkosten zu tragen.
  • Zur Verlängerung der Lebensdauer lhrer Heizung: Alter und Modellbeeinflussen, wie energieeffizient eine Heizung ist. Mit zunehmendem Alter nimmt die Energieeffizienz ab, dem kann durch eine Neueinstellung/Reinigung bei der Wartung entgegengewirkt werden.

Das Austauschen einer Heizung ist teuer: Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung liegt zwischen 10 und 15 Jahren. Mit regelmäßiger Wartung kann sie dieses Alter und darüber hinaus erreichen.

Wer bietet den HomeServe Reparatur-Schutzbrief an?

  • Der Versicherer ist die AmTrust International Underwriters DAC, 6-8 College Green, D02 VP48 DUBLIN 2, Irland. Er übernimmt das versicherte Risiko und erbringt die Versicherungsleistungen.
  • HomeServe Assistance Deutschland GmbH, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden ist eingetragener Versicherungsvertreter mit Erlaubnis und verkauft, vermittelt und verwaltet den Reparatur-Schutzbrief.
  • Für die Wartungsarbeiten ist HomeServe Assistance Deutschland GmbH als Ihr Vertragspartner verantwortlich. HomeServe Assistance Deutschland GmbH ist für die Koordination aller Leistungen von der Wartung bis zur Reparatur Ihr direkter Ansprechpartner.

Ich habe eine Gebäudeversicherung / Hausratversicherung - welchen Vorteil bietet mir ein Reparatur-Schutzbrief?

In der Regel schützen Sie weder die Gebäudeversicherung, noch die Hausratsversicherung vor Reparaturkosten durch technische Ausfälle an der Gastherme, Heizungsanlagen oder  Elektrik Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Auch im Sanitärbereich beschränken sich viele Gebäudeversicherungen auf die Beseitigung der Gebäude-Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser. Verstopfungen an Badewannen-/Waschbecken- und Küchenabflüssen oder Toiletten, defekte Wasserhähne und mitunter Defekte an Ableitungen bleiben beim herkömmlichen Versicherungsschutz i.d.R. unberücksichtigt und können erhebliche Kosten verursachen. Oft erfolgt die Ablehnungen der Schadensübernahme aufgrund fehlender Deckung oder mangelnder Wartung/Reinigung der Anlagen.

Ist mein Reparatur-Schutzbrief gekoppelt an meinen Strom- oder Gasliefervertrag?

Nein. Ihre Strom- und Gaslieferverträge sind unabhängig von Ihrem HomeServe Reparatur-Schutzbrief. Kündigen Sie z. B. einen der Verträge, bestehen alle anderen Verträge weiter.

Wo finde ich die Unterlagen und Versicherungsbedingungen für meinen Reparatur-Schutzbrief?

Die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie weitere wichtige Dokumente zu Ihrem Versicherungsschutz und den Dienstleistungen von HomeServe können Sie hier herunterladen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Informationblatt zum VersicherungsproduktErstinformationWiderrufsbelehrung und Widerrufsvorlage

Was ist die Reparatur-Versicherung und welche Bereiche umfasst diese?

Die Reparatur-Versicherung umfasst einen Versicherungsschutz für Reparaturen an der Gastherme (Teil B. I der AVB), der Gas-Zentralheizung (Teil B. II der AVB), den Sanitär- und Entwässerungsanlagen (Teil B. Ill der AVB) und der Haus-Elektrik (Teil B. IV der AVB). Es handelt sich dabei um eine Versicherung für die Kosten der möglichen anfallenden Reparaturen an der Technik lhres Zuhauses.

Komme ich für die Reparatur-Versicherung in Frage?

  • Eine Reparatur-Versicherung können Sie als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung mit einer für Ihre Wohnung separat betriebenen Gastherme abschließen. Sie kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte abgeschlossen werden.
  • Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot ansehen/ Verfügbarkeit prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Leistungen beinhaltet die Reparatur-Versicherung?

Die Reparatur-Versicherung deckt Reparaturen Ihrer Haustechnik bei Defekten, die ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen:

  • Die Reparatur-Versicherung deckt Reparaturen Ihrer Haustechnik bei Defekten, die ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen:
  • Reparaturen an Gasthermen und Heizungsanlagen: z. B. Reparatur der Gastherme, der Pumpe, eines motorisierten Ventils, des Thermostats, der Zeitschaltuhr oder der Temperaturregelung, der Heizungsanlage, von Heizungskörpern, Heizkörperventilen oder undichten Gasleitungen;
  • Reparaturen an Sanitär- und Entwässerungsanlagen: z. B. bei Rohrbruch, Verstopfungen (z. B. von Abflüssen von Toiletten, Waschbecken oder Duschen), tropfenden Wasserhähnen, undichten Zuläufen oder Wasserleitungen;
  • Elektro-Reparatur: z. B. Reparatur der elektrischen Verkabelung, von Sicherungskästen, elektrischen Schaltern oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Nicht versichert sind z.B.: Gerätereparaturen und Kabelreparaturen jenseits des Strom-Trennpunktes und/oder –schalters;
  • Neben den Lohn- und Anfahrtskosten sind auch notwendige Ersatzteile für Reparaturen bis zur Höhe der Deckungssumme inklusive.

Welche Fälle sind von der Reparatur-Versicherung nicht abgedeckt?

In den folgenden Fällen besteht kein oder ein eingeschränkter Versicherungsschutz:

  • Für Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Modelle, die bei Beginn des Versicherungsvertrages angegebene Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nicht erfüllen;
  • Bei Defekten an Gegenständen, für die Sie als Eigentümer der Immobilie nicht verantwortlich sind (z.B. Zuleitungen im Verantwortungsbereich des Versorgungsunternehmens);Bei einer Eigentumswohnung für Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden;
  • Für Defekte, die durch kriegerische Ereignisse oder Elementarrisiken (z. B. Feuer, Sturm oder Erdbeben) verursacht wurden;
  • Wenn die benötigten Ersatzteile nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand durch unseren Fachbetrieb beschafft werden können, erstatten wir Ihnen die angemessenen Kosten einer von Ihnen arrangierten Reparatur oder eines Ersatzes bis zu 500,00 EUR;
  • Bei der Wiederherstellung von Oberflächen kann eine exakte Übereinstimmung mit der bestehenden Oberfläche u.U. (z. B. bei dekorativen Elementen) nicht garantiert werden.
Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ich habe eine Gasetagenheizung in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung, was ist da zu beachten?

Die Reparatur-Versicherung kann auch von Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen mit Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Sie umfasst die Bereiche Gastherme (Teil B. I der AVB), Gas-Zentralheizung (Teil B. II der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. Ill der AVB) und Elektrik (Teil B. IV der AVB). Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden, sind in diesem Fall nicht mit versichert. Hierzu zählen u.a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i.d.R. eine Wasseruhr in lhrer Wohnung) gibt.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

  • Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden.
  • Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, können nicht versichert werden. Gasthermen, die älter als 5 Jahre sind, können nur versichert werden, wenn in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung durchgeführt wurde.
  • Auch Gasthermen der folgenden Heizungshersteller können nicht versichert werden: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Hydrotherm, Fagor und Atag.

Wie funktioniert die Reparatur-Versicherung im Schadensfall ?

  • Einen Schadensfall teilen Sie uns unverzüglich mit. Dafür setzen Sie sich mit HomeServe unter 0611–94918849 in Verbindung. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar. HomeServe übernimmt die Auftragsvergabe an einen Vertragshandwerker. Bitte beauftragen Sie keinen Handwerker selbst. Die Kosten externer Handwerker und von Reparaturen in Eigenleistung werden von uns nicht übernommen.
  • Die Kosten der von uns beauftragten Reparaturen sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über HomeServe direkt abgerechnet (bis max. 4 x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR). Somit müssen Sie keine Beträge verauslagen.
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in lhrer Nähe sind und zu unserem Netzwerk gehören.

Wie wird eine planbare Reparatur abgewickelt?

  • Für eine versicherte Reparatur setzen Sie sich mit HomeServe in Verbindung. Wir kümmern uns darum, dass innerhalb von 48 Stunden ein Handwerker aus Ihrer Nähe vor Ort ist.
  • Die Reparaturkosten sind abgedeckt und werden vom Handwerksbetrieb über uns abgerechnet (bis max. 4 x pro Jahr jeweils bis 2.000,00 EUR).
  • HomeServe wählt Handwerksbetriebe aus, die in Ihrer Nähe sind und zum HomeServe Netzwerk gehören.

Was ist, wenn die Reparaturkosten die Deckungssumme überschreiten?

Bis zu vier separate Schadensfälle pro Jahr, mit jeweils einer Deckungssumme von bis zu 2.000,00 EUR (inkl. Anfahrt/Lohnkosten und Ersatzteile etc.) sind durch die Reparatur-Versicherung abgedeckt. Sollte die Reparatur teurer werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Sie können selbst entscheiden, ob die Reparatur ausgeführt werden soll und Sie die Mehrkosten über 2.000,00 EUR tragen oder ob wir die Anlage sicher, aber unrepariert belassen sollen. Die Deckung der Mehrkosten aus den für (max.) 3 weitere Schadensfälle zur Verfügung stehenden Deckungssummen innerhalb eines Jahres ist nicht möglich.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i.d.R. nicht von Ihnen ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.

Welche Qualifikation haben Handwerker und Monteure?

Neben den Betrieben, die zur HomeServe-Gruppe gehören, haben wir ein Netzwerk ausgewählter Partner an anerkannten lokalen Meister- und lnnungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in die Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einemsorgfältigen Auswahlprozess von uns geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe-interne Kriterien in Bezug auf Qualifikation, Erfahrung und Kundenzufriedenheit erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Oualitätsstandards zu erfüllen.

Welche Verpflichtungen habe ich während der Vertragslaufszeit, um den Versicherungsschutz zu erhalten?

  • Sie müssen die versicherte Gastherme regelmäßig im Abstand von höchstens 12 Monaten warten lassen.
  • Sie müssen alle Herstelleranweisungen für Betrieb und Wartung der versicherten Gegenstände und alle vom Gesetzgeber oder Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungsintervalle für die versicherten Gegenstände einhalten.  
  • Informieren Sie uns, wenn sich Ihre im Versicherungsantrag oder später gemachten Angaben zum Versicherungsvertrag ändern.

Was passiert, wenn bei einer Reparatur festgestellt wird, dass zusätzliche Wartungsarbeiten nötig sind?

Wenn unser Fachbetrieb Sie nach Abschluss einer Reparatur darauf hinweist, dass zusätzliche Wartungsarbeiten an Ihrer Gastherme oder Ihrem Heizsystem erforderlich sind, um einen zukünftigen Ausfall zu vermeiden, sind Sie verpflichtet, die Wartungsarbeiten zum Erhalt des Versicherungsschutzes unverzüglich auf Ihre Kosten durchführen zu lassen. Beispielsweise muss Ihr System möglicherweise gereinigt werden, um Schlamm, Zunder oder Rost zu entfernen.

Wer bietet die Reparatur-Versicherung an?

  • Der Versicherer ist die AmTrustInternational Underwriters DAC, 6-8 CollegeGreen, D02 VP48 DUBLIN 2, Irland. Er übernimmt das versicherte Risiko und erbringt die Versicherungsleistungen.
  • HomeServe Assistance Deutschland GmbH, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden ist eingetragener Versicherungsvertreter mit Erlaubnis und verkauft, vermittelt und verwaltet die Reparatur-Versicherung. Sie ist Ihr direkter Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Vermittlung und Verwaltung der Reparatur-Versicherung.

Ich habe eine Gebäudeversicherung / Hausratversicherung - welchen Vorteil bietet mir die Reparatur-Versicherung?

In der Regel schützen Sie weder die Gebäudeversicherung, noch die Hausratsversicherung vor Reparaturkosten durch technische Ausfälle an der Gastherme, Heizungsanlagen oder Elektrik Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Auch im Sanitärbereich beschränken sich viele Gebäudeversicherungen auf die Beseitigung der Gebäude-Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser. Verstopfungen an Badewannen-/ Waschbecken- und Küchenabflüssen oder Toiletten, defekte Wasserhähne und mitunter Defekte an Ableitungen bleiben beim herkömmlichen Versicherungsschutz i.d.R. unberücksichtigt und können erhebliche Kosten verursachen. Oft erfolgt die Ablehnungen der Schadensübernahme aufgrund fehlender Deckung oder mangelnder Wartung/Reinigung der Anlagen.

Ist meine Reparatur-Versicherung gekoppelt an meinen Strom- oder Gasliefervertrag?

Nein. Ihre Strom- und Gaslieferverträge sind unabhängig von Ihrer HomeServe Reparatur-Versicherung. Kündigen Sie z. B. einen der Verträge, bestehen alle anderen Verträge weiter.

Wo finde ich die Unterlagen und Versicherungsbedingungen für meine Reparatur-Versicherung?

Die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie weitere wichtige Dokumente zu Ihrem Versicherungsschutz und den Dienstleistungen von HomeServe können Sie hier herunterladen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Informationblatt zum VersicherungsproduktErstinformationWiderrufsbelehrung und Widerrufsvorlage

Komme ich für den HomeServe Heizungswartung in Frage?

  • Ein Heizungswartungsvertrag kann als Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses mit Gastherme oder Eigentümern einer selbst bewohnten Wohnung mit für Ihre Wohnung separaten Etagenheizung abgeschlossen werden. Er kann aktuell nicht von Vermietern für ihre Mietobjekte abgeschlossen werden.
  • Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot Ansehen / Verfügbarkeit prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Leistungen beinhaltet der HomeServe Wartungsvertrag?

  • Inspektion und ggf. Reinigung des Brenners, der Brennkammer, eventueller Injektoren und des Wärmetauschers;
  • Inspektion von Zündvorrichtungen, d. h. Zündflammen und/oder Funken- und Flammenmesselektroden;
  • Überprüfung der Unversehrtheit aller Dichtungen; Reinigung aller Kondensatfallen und Abflüsse von Ablagerungen (dies gilt nicht für Schlamm/Ablagerungen/Rost im System);
  • Testen des Heizkessels gemäß den Anweisungen des Herstellers, um Folgendes sicherzustellen:
    - Überprüfung von Wärme und/oder Betriebsdruck;
    - Wirksamkeit des Schornsteins;
    - Alle Belüftungsanforderungen entsprechen den aktuellen Standards;
    - Korrekte Funktion aller Sicherheitseinrichtungen und die Dauergebrauchssicherheit Ihrer Gastherme;
    - Abschließende Verbrennungsanalyse und Messung anhand der vom Hersteller festgelegten Toleranzen;
    - Prüfung auf Einhaltung der geforderten Werte nach der jeweiligen BlmSchV;
    - Test aller gestörten Gasanschlüsse;
    - Funktionsprüfung von Heizung und Warmwasser;
    - Sichtprüfung aller anderen angetroffenen Gasgeräte;
  • Anfahrt für die Wartung
  • Zusammenfassung der durchgeführten Wartungsdienstleistungen sowie Benachrichtigung über etwaige Gas Sicherheitsmängel, die den sicheren Betrieb Ihrer Geräte beeinträchtigen können;

Gibt es Heizungsanlagen (A) oder Bestandteile von abgedeckten Heizungsanlagen (B), die nicht durch den Heizungswartung abgedeckt werden?

(A) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert, somit sind Gebäude die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd- /Luftheizungsanlagen (Wärmepumpen), Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, nicht abgedeckt.

(B) Ja. Der Wartungsvertrag ist für Gasthermen konzipiert. Gasthermen Unterstützende Teile der Heizanlagen (wie z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe) werden von diesem Wartungsvertrag nicht abgedeckt.

(C) Ja. Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, können nicht durch den Heizungswartungsvertrag abgedeckt werden. Gasthermen, die älter als 20 Jahre sind, können nur versichert werden, wenn in den 12 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung durchgeführt wurde und Wartungen und Reparaturen, die der durchführende Fachbetrieb empfohlen hat, durchgeführt wurden. Auch Gasthermen der folgenden Heizungshersteller können nicht versichert werden: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Fagor und Hydrotherm.

Ich habe eine Gasetagenheizung, was ist da zu beachten?

Einen Wartungsvertrag können Sie für eine Gas-Etagenheizung mit separater Gastherme für Ihre Wohneinheit abschließen.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

Die Handwerker werden aus dem HomeServe Partnernetzwerk gestellt und können i.d.R. nicht selbst ausgewählt werden. HomeServe nutzt nur Betriebe, die über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistung an den sensiblen Anlagen verfügen. Der Betrieb wird in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit und seiner Erfahrung mit dem Hersteller Ihrer Heizung ausgewählt.

Welche Qualifikation haben Handwerker und Monteure?

Neben HomeServe eigenen Betrieben haben wir ein ausgewähltes Partnernetzwerk an anerkannten lokalen Meister- und Innungsbetrieben. Als zulassungspflichtige Betriebe sind sie alle in der Handwerksrolle eingetragen. Unsere Partner werden in einem sorgfältigen Auswahlprozess geprüft und müssen umfangreiche gesetzliche als auch HomeServe interne Kriterien erfüllen. Zusätzlich durchlaufen unsere Fachpartner regelmäßige Schulungen, um unsere hohen Qualitätsstandards zu erfüllen.

Wann wird die Wartung meiner Gastherme durchgeführt?

Die Wartung Ihrer Gastherme wird 1x jährlich, frühestens 14 Tage nach Vertragsabschluss durchgeführt. Bitte setzen Sie sich für die erste Terminvereinbarung mit uns unter 0611–94918848 in Verbindung. In den Folgejahren kommen wir dann aktiv für die Terminvereinbarung auf Sie zu.

Wie häufig sollte eine Heizungswartung durchgeführt werden?

Die Heizung sollte einmal im Jahr von einem Fachbetrieb gewartet werden. Die beste Zeit für eine Wartung ist im Sommer, wenn der Heizbedarf niedriger ist und eventuelle Fehler behoben werden können. Ist die Heizungsanlage auch für die Warmwasserbereitstellung verantwortlich, ist damit auch der ganzjährige problemlose Warmwasserbetrieb sichergestellt.

Wozu benötigt man eine Heizungswartung?

  • Für Ihre Sicherheit: Ihre Heizung ist ein Brennstoff verbrennendes Gerät, das Kohlenmonoxid freisetzen kann. Dies ist geschmacks-, farb- und geruchlos. Bei Fehlfunktionen besteht somit das Risiko einer Vergiftung.
  • Für die Aufrechterhaltung Ihrer Herstellergarantie oder Gewährleistung: Wenn Ihre Heizung während der Garantiezeit nicht mindestens 1x/Jahr gewartet wird, kann die Garantie erlöschen. Falls dann ein Problem auftritt, können Sie gezwungen sein, die vollen Reparaturkosten zu tragen.
  • Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Heizung: Alter und Modell beeinflussen, wie energieeffizient eine Heizung ist. Mit zunehmendem Alter nimmt die Energieeffizienz ab, dem kann durch eine Neueinstellung/Reinigung bei der Wartung entgegengewirkt werden.
  • Das Austauschen einer Heizung ist teuer: Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung liegt zwischen 10 und 15 Jahren, aber mit sorgfältiger Wartung kann sie dieses Alter und darüber hinaus erreichen.

Was passiert, wenn bei der Wartung festgestellt wird, dass eine Reparatur nötig ist?

Sofern wir bei den Wartungsdienstleistungen an Ihrer Gastherme einen Fehler oder einen zusätzlichen Bedarf an über die üblichen Wartungsdienstleistungen hinausgehenden Arbeiten feststellen, werden wir Sie darauf hinweisen. Diese weitergehenden Arbeiten sind nicht von dem Wartungsvertrag abgedeckt und müssen gesondert, mit einem Handwerksunternehmen Ihrer Wahl, beauftragt und abgerechnet werden. Selbstverständlich können Sie auch den HomeServe Betrieb mit der Reparatur beauftragen.

Wer bietet den HomeServe Heizungswartungsvertrag an?

HomeServe ist ein multinationales Unternehmen für Serviceleistungen rund um Heim/Haustechnik, das über 30 Jahre Erfahrungen in den Bereichen Gasthermenreparatur, Sanitär-Instandsetzung und Wartungen von Heizungsanlagen mitbringt. In den 30 Jahren hat sich das Unternehmen von einem Start-up für Haushaltsreparaturen zu einem internationalen Großkonzern entwickelt. Heute ist HomeServe in Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Kanada, Frankreich, Spanien, Japan und Deutschland tätig.

Was ist der Reparatur-Schutzbrief Heizung?

Der Reparatur-Schutzbrief Heizung ist eine kombinierte Leistung aus der Reparatur-Versicherung und regelmäßiger Wartung für Gasheizungen. Er umfasst den Versicherungsschutz bei Defekten an der Gastherme sowie an Komponenten der Gas-Zentralheizung. Durch die Wartungsleistungen wird zudem die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlage sichergestellt. Grundlage sind die in den AVB beschriebenen Leistungsbereiche für Gasthermen und Gas-Zentralheizungen sowie die dort geregelten Wartungspflichten (Teil B. I und II der AVB).

Was ist im Reparaturschutz enthalten?

Der Schutz durch die Reparatur-Versicherung greift, wenn ein Defekt an einer versicherten Komponente vorliegt, durch den die Funktionsfähigkeit der Heizung beeinträchtigt wird. Versichert sind dabei die Gastherme selbst sowie betriebsnotwendige Komponenten wie Pumpen, Ventile oder Steuerungselemente. Näheres dazu finden Sie in den AVB.

Was ist der Unterschied zwischen der Reparatur-Versicherung Heizung und dem Reparatur-Schutzbrief Heizung?

Die Reparatur-Versicherung Heizung übernimmt die Kosten bei Defekten, die die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigen. Wartungsleistungen sind darin nicht enthalten und müssen separat organisiert werden. Der Reparatur-Schutzbrief Heizung geht darüber hinaus, indem er neben der Reparatur-Versicherung auch regelmäßige Wartungsleistungen umfasst. Dadurch verbindet er die Behebung von Defekten mit präventiven Maßnahmen, um einen dauerhaft sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten.

Wie funktioniert der Service im Schadensfall?

Im Schadensfall genügt ein Anruf, um Unterstützung zu erhalten. HomeServe organisiert schnell einen qualifizierten Fachbetrieb, der die Reparatur fachgerecht durchführt. Damit entfällt für Sie die oft mühsame Suche nach einem verfügbaren Handwerker. Die Kosten für Anfahrt, Arbeitsleistung und Ersatzteile werden im Rahmen der vereinbarten Deckung übernommen. Somit genießen Sie Planungssicherheit und sind vor unerwartet hohen Reparaturkosten geschützt.

Komme ich für den Reparatur-Schutzbrief Heizung in Frage?

Sie können einen Reparatur-Schutzbrief Heizung abschließen, wenn Sie Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses mit Gastherme oder einer selbst bewohnten Wohnung mit einer separat für Ihre Einheit betriebenen Gastherme sind. Ein Abschluss für Vermieter und deren vermietete Objekte ist derzeit nicht möglich. Zudem ist das Angebot nicht in allen Regionen Deutschlands verfügbar. Ob der Service an Ihrem Wohnort angeboten wird, können Sie über die Eingabe Ihrer Postleitzahl im Bereich „Angebot ansehen/Verfügbarkeit prüfen“ auf der Website feststellen.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

Ja, nicht alle Heizsysteme sind für den Reparatur-Schutzbrief geeignet. Insbesondere sind Gebäude oder Wohnungen mit den folgenden Heizsystemen nicht versicherbar: Doppelkesselanlagen, Warmluftheizungen, Erd- oder Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen sowie Systeme mit Kombi- oder Wärmespeichern und Pelletheizungen.

Darüber hinaus gelten Altersvoraussetzungen für Gasthermen. Anlagen, die älter als 30 Jahre sind, können nicht versichert werden. Gasthermen, die älter als fünf Jahre sind, können nur versichert werden, wenn innerhalb der letzten 24 Monate vor Vertragsabschluss eine Wartung durchgeführt wurde.

Zudem sind bestimmte Hersteller von der Versicherung ausgeschlossen, darunter MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Hydrotherm, Remeha, Fagor und Atag.

Welche Leistungen umfasst die Wartung der Heizung?

Die Wartung dient der Überprüfung, Reinigung und Funktionskontrolle der Gastherme. So wird ein sicherer und ordnungsgemäßer Betrieb gewährleistet und mögliche Störungen werden frühzeitig erkannt. Im Rahmen der Wartung werden insbesondere die folgenden Leistungen durchgeführt:

  • Inspektion und ggf. Reinigung von Brenner, Brennkammer, Injektoren und Wärmetauscher
  • Prüfung der Zündvorrichtungen (z. B. Zündflammen sowie Funken- und Flammenmesselektroden)
  • Kontrolle aller Dichtungen auf Unversehrtheit
  • Reinigung von Kondensatfallen und Abflüssen (ausgenommen systembedingte Ablagerungen wie Schlamm oder Rost)
  • Funktionsprüfung des Heizkessels gemäß Herstellervorgaben
  • Überprüfung von Wärmeleistung und Betriebsdruck
  • Kontrolle der Abgasführung bzw. Schornsteinfunktion
  • Prüfung der Belüftung und Einhaltung aktueller Anforderungen
  • Kontrolle aller Sicherheitseinrichtungen sowie der Betriebssicherheit der Anlage
  • Durchführung einer Verbrennungsanalyse entsprechend den Herstellervorgaben
  • Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte (z. B. nach BImSchV)
  • Prüfung der Gasanschlüsse sowie Funktionsprüfung von Heizung und Warmwasser
  • Sichtprüfung weiterer vorhandener Gasgeräte
  • Dokumentation der Wartung einschließlich Hinweis auf mögliche Sicherheitsmängel

Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Ihre Heizungsanlage zuverlässig arbeitet und Risiken frühzeitig erkannt werden

Was deckt die Reparatur-Versicherung Heizung ab?

Die Reparatur-Versicherung Heizung greift bei Defekten an Gasthermen und Gas-Zentralheizungen, sofern dadurch die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist. Versichert sind neben der eigentlichen Anlage auch die für den Betrieb notwendigen Komponenten wie Pumpen, motorisierte Ventile, Thermostate, Zeit- und Temperatursteuerungen sowie Teile des wasserbasierten Heizsystems (zum Beispiel Heizkörper, Rohrleitungen oder Heizungszylinder). So sind Sie im Fall eines technischen Defekts an den zentralen Komponenten Ihrer Heizungsanlage abgesichert. Die Details ergeben sich aus den Regelungen zu Gasthermen (Teil B. I der AVB) und zu Gas-Zentralheizungen (Teil B. II der AVB).

Was sind Beispiele für gedeckte Ansprüche?

Der Versicherungsschutz besteht bei konkreten Defekten, etwa beim Ausfall des Heizkessels, beim notwendigen Austausch eines Wärmetauschers, beim Ersatz eines Kesselzonenventils oder bei Reparaturen an Gasthermen, die ihre Funktion verlieren oder beispielsweise ungewöhnliche Geräusche verursachen. In solchen Fällen unterstützt Sie die Versicherung dabei, die Funktionsfähigkeit Ihrer Heizung wiederherzustellen.

Welche Leistungen sind von der Reparatur-Versicherung Heizung ausgeschlossen?

Nicht versichert sind insbesondere Anlagen oder Schäden außerhalb des definierten Systems. Dazu zählen zum Beispiel alternative Heizsysteme wie Fußboden-, Warmluft-, Elektro- oder Festbrennstoffheizungen sowie Wärmepumpen oder Anlagen für Schwimmbäder und Whirlpools. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch Schlamm, Ablagerungen, Rost oder eine ungeeignete Wasserzusammensetzung. Reine Einstell-, Wartungs- oder Entlüftungsarbeiten ohne konkreten Ausfall sind ebenfalls nicht abgedeckt. Einen vollständigen Überblick finden Sie in Teil B. I und Teil B. II der AVB.

Sind alle Bauteile der Heizungsanlage versichert?

Nein, der Versicherungsschutz beschränkt sich auf die ausdrücklich definierten Bestandteile der Gastherme bzw. Gas-Zentralheizung. Nicht umfasst sind unter anderem andere Gasgeräte, bestimmte Gasversorgungsleitungen (z. B. vor dem Zähler oder mit speziellen Eigenschaften), Systemfilter sowie Sonderanfertigungen wie nicht standardmäßige Heizkörper. Auch Bauteile, die für den Techniker nicht sicher erreichbar oder nur schwer zugänglich sind, sind vom Schutz ausgeschlossen. Für Sie bedeutet das: Maßgeblich ist immer, ob das betroffene Bauteil laut AVB Teil des versicherten Systems ist.

Übernimmt die Versicherung auch Wartung oder Reinigung der Heizung?

Nein, die Versicherung deckt ausschließlich Reparaturen infolge eines Defekts ab. Wartungs-, Reinigungs- oder vorbeugende Maßnahmen sind grundsätzlich nicht eingeschlossen. Wenn Sie nach einer Reparatur auf notwendige Wartungsarbeiten hingewiesen werden, müssen Sie diese eigenständig und auf eigene Kosten durchführen lassen, um Ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten (vgl. Wartungshinweise in Teil B. I und B. II der AVB).

Was muss ich im Notfall, wie einem Gasleck, beachten?

Ein vermutetes Gasleck stellt einen Notfall dar. In diesem Fall sollten Sie unverzüglich den Notruf (112) kontaktieren, um Gefahren abzuwehren und die nächsten Schritte einzuleiten.

Unter welchen Bedingungen kann der Versicherungsschutz entfallen?

Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn Ihre Anlage die vertraglich festgelegten Voraussetzungen erfüllt, ordnungsgemäß zugänglich ist und empfohlene Wartungsmaßnahmen durchgeführt werden. Werden notwendige Wartungsarbeiten nicht umgesetzt oder greifen Ausschlusstatbestände gemäß den AVB (Teil B. I und Teil B. II), kann dies zu einer Einschränkung oder zum Wegfall Ihres Versicherungsschutzes führen.

Was deckt die Reparatur-Versicherung Sanitär ab?

Die Reparatur-Versicherung Sanitär bietet Ihnen Schutz bei Defekten an Sanitär- und Entwässerungsanlagen in Ihrer Immobilie, in der sie wohnen und, für die Sie als Eigentümer verantwortlich sind. Versichert sind Schäden, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, beispielsweise undichte Rohre, Lecks, Verstopfungen oder defekte Spülungen. Weitere Informationen finden sie in Teil B. III der AVB.

Was sind typische Beispiele für gedeckte Schäden?

Versichert sind unter anderem Reparaturen bei undichten oder beschädigten Rohren und Verbindungen, bei Wasserlecks an Leitungen oder Ventilen sowie bei verstopften Abflüssen, Toiletten oder Waschbecken. Auch die Reparatur von tropfenden oder festsitzenden Wasserhähnen, undichten Überlaufrohren oder Wasserversorgungsleitungen ist umfasst. Darüber hinaus können die Instandsetzung von defekten Toilettenspülungen und das Freimachen von Abwasserleitungen Teil der Leistungen sein. Grundlage hierfür ist, dass ein konkreter Defekt vorliegt, der die Funktion der Anlage beeinträchtigt (vgl. Teil B. III der AVB).

Wie funktioniert der Service im Schadensfall?

Im Schadensfall genügt ein Anruf, um Unterstützung zu erhalten. HomeServe organisiert schnell einen qualifizierten Sanitärfachbetrieb, der die Reparatur fachgerecht durchführt. Damit entfällt für Sie die oft zeitaufwendige Suche nach einem verfügbaren Handwerker. Die Kosten für Anfahrt, Arbeitsleistung und Ersatzteile werden im Rahmen der vereinbarten Deckung übernommen. Somit genießen Sie Planungssicherheit und sind vor unerwartet hohen Reparaturkosten geschützt.

Welche Leistungen sind nicht versichert?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Elektrogeräte, die an das Sanitärsystem angeschlossen sind oder Teil davon sind, wie beispielsweise Waschmaschinen oder

elektrische Warmwassergeräte. Ebenfalls ausgeschlossen sind der Austausch von Sanitärkeramik wie Waschbecken oder Toiletten, Schäden ohne konkreten Defekt sowie Folgeschäden, zum Beispiel Kosten durch Wasseraustritt sowie die Mischbatterie für die Dusche. Auch Anlagen oder Leitungen außerhalb Ihres Grundstücks sowie Bereiche, für die Sie nicht allein verantwortlich sind, sind nicht versichert. Eine vollständige Auflistung ergibt sich aus Teil B. III der AVB.

Welche Vorteile bietet die Reparatur-Versicherung Sanitär?

Die Versicherung bietet schnelle Hilfe bei typischen Sanitärproblemen wie Rohrbrüchen, Lecks oder Verstopfungen und sorgt dafür, dass Ihre Wasserinstallationen stets funktionsfähig sind. Sie profitieren von einem organisierten Reparaturservice durch qualifizierte Fachbetriebe, einer klar kalkulierbaren Kostenstruktur durch monatliche Beiträge und der Sicherheit, im Notfall schnell Unterstützung zu erhalten – auch bei hoher Auslastung im Handwerk.

Was deckt die Reparatur-Versicherung Elektrik ab?

Die Reparatur-Versicherung Elektrik schützt Sie als Eigentümer bei Defekten an der elektrischen Hausinstallation. Versichert sind Störungen, die die Funktionsfähigkeit des 230-Volt-Stromversorgungssystems beeinträchtigen, beispielsweise an Steckdosen, Schaltern, Leitungen oder Sicherungssystemen. Der Versicherungsschutz umfasst die elektrische Installation innerhalb Ihres Grundstücks, jedoch nicht den Bereich vor dem Stromzähler des Energieversorgers.

Was sind typische Beispiele für gedeckte Schäden?

Zu den versicherten Schäden zählen unter anderem Defekte durch Stromausfälle innerhalb der Hausinstallation, defekte Steckdosen oder Schalter, Probleme mit dem Sicherungskasten sowie einzelne Stromkreisausfälle. Auch Schäden an der elektrischen Verkabelung, beispielsweise durch äußere Einwirkung wie eine beschädigte Leitung, sowie Funktionsstörungen bei fest installierten elektrischen Komponenten oder Beleuchtungssystemen können abgedeckt sein. Voraussetzung ist stets, dass ein konkreter Defekt vorliegt, der die Funktion der Anlage beeinträchtigt (vgl. Teil B. IV der AVB).

Wie funktioniert der Service im Schadensfall?

Im Falle eines elektrischen Defekts genügt ein Anruf, um Unterstützung zu erhalten. HomeServe organisiert dann kurzfristig einen qualifizierten Elektrofachbetrieb, der die Reparatur übernimmt. Dadurch entfällt für Sie die oft schwierige Suche nach einem verfügbaren Elektriker. Die Kosten für Anfahrt, Arbeitszeit und benötigte Ersatzteile werden im Rahmen der vereinbarten Leistungen übernommen. Somit genießen Sie Planungssicherheit und sind vor unerwartet hohen Reparaturkosten geschützt

Welche Leistungen sind nicht versichert?

Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind insbesondere elektrische Geräte wie Waschmaschinen, Fernseher und andere Haushaltsgeräte sowie deren Anschlussleitungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind elektrische Installationen außerhalb des Grundstücks, beispielsweise unterirdische Leitungen, sowie reine Wartungs- oder Routinearbeiten, wie etwa das Austauschen von Glühbirnen oder Sicherungen. Auch Schäden, bei denen kein Defekt an einer versicherten Anlage vorliegt oder die durch nicht erfasste Systeme entstehen, sind nicht versichert. Eine vollständige Übersicht der Ausschlüsse ergibt sich aus Teil B. IV. der AVB.

Hat der Ratenkauf Auswirkungen auf meine SCHUFA?

Wir führen mit Ihrer Zustimmung eine Bonitätsabfrage bei der SCHUFA durch. Wenn Sie einen Wärme360° Ratenkaufvertrag abschließen, wird diese Finanzierung jedoch nicht an die SCHUFA gemeldet.

Wie hoch ist der Zinssatz?

Der gebundene Sollzins liegt aktuell bei 5,95 % p.a. Der Zinssatz ist für die komplette Vertragsdauer festgeschrieben und sorgt so für verlässliche Planung und finanzielle Sicherheit.

Wer verbaut das neue Heizsystem?

HomeServe arbeitet ausschließlich mit erfahrenen, lokalen Handwerksbetrieben zusammen, die Teil der HomeServeGruppe sind.  So garantieren wir eineschnelle und zuverlässige Installation sowie persönlichen Service vor Ort. Diesbeinhaltet eine individuelle Beratung, maßgeschneiderte Angebote und hohe Verarbeitungsqualität.

Wie funktioniert HomeServe Wärme360° und welche Vorteile bietet es mir?

Sie bekommen eine neue, effiziente Heizung für 0 Euro Investitionskosten und bezahlen diese über 10 Jahre in vorab definierten fixen Raten. Wir kümmern uns um die jährlichen Wartungsarbeiten und Reparaturen während der Laufzeit, damit Ihre Anlage stets optimal gepflegt und eingestellt ist. Durch die Garantieverlängerung auf 10 Jahre über die Herstellergewährleistung hinaus haben Sie keine finanziellen Risiken – mehr Komfort geht kaum.

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Durch unsere flexible Finanzierung haben Sie zudem die Möglichkeit, weitere Systeme mitzufinanzieren. Brauchen Sie zum Beispiel während der Heizungsmodernisierung auch eine Heizkörpermodernisierung? Diese können sie über Wärme360° ebenso abdecken (Achtung: Nicht alle finanzierten Komponenten sind in Garantie und Wartung inkludiert.)

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Die monatliche Rate können Sie durch eine  Anzahlung reduzieren. Sondertilgungen reduzieren die Dauer des Vertrages, sodass Sie Ihren Wärme360°-Vertrag flexibel anpassen können.

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Mit Wärme360° erhalten Sie ein echtes Rundum-Sorglos-Paket. Kein Stress mehr mit Wartungsterminen – wir melden uns rechtzeitig bei Ihnen, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Sollte etwas kaputtgehen, erledigen wir Reparaturen schnell und unkompliziert damit Sie keine langen Ausfallzeiten haben. Bei Fragen oder Problemen erreichen Sie uns jederzeit über unsere telefonische Hotline. So können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen, während wir uns um alles Weitere kümmern!

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Wie viel kostet mich Wärme360° monatlich?

Die Höhe der monatlichen Raten richtet sich nach dem Wert der gewählten Anlage sowie dem Installationsaufwand. Hierbei spielen insbesondere die baulichen Gegebenheiten eine Rolle. Diese sind kundenindividuell, weshalb die monatlichen Kosten erst im Zuge einer Kalkulation durch den jeweiligen Fachbetrieb angegeben werden können.

Mit wem schließe ich den Ratenkauf-Vertrag ab?

Vertragspartner für Sie ist die HomeServe Wärmedienstleistungen GmbH als ein Unternehmen der HomeServe Gruppe. HomeServe ist ein international führender und innovativer Dienstleister im Bereich Sanitär, Heizung und Klima. Vor über 30 Jahren in Großbritannien gegründet, kümmern sich heute mehr als 7.000 Mitarbeiter weltweit um die zuverlässige und zeitnahe Abwicklung von Handwerksdienstleistungen.

Wohin wende ich mich bei Fragen zum Vertrag, Installation, Wartung oder Störung?

Bei Fragen zu Ihrer Heizung oder Installation wenden Sie sich bitte an unseren Fachbetrieb. Die Kontaktdaten finden Sie hier: www.homeserve.de/ratenkauf-waerme360/betriebe. Bei Fragen zum Vertrag sind wir von Montag bis Freitag von 10.00 – 18.00 Uhr für Sie da: Tel.: 069 96758 486. Im Falle einer Störung oder Fragen zur Wartung sind wir rund um die Uhr 24/7 für Sie da: Tel.: 069 96758 395.  Sie wollen uns schreiben? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Kann ich einen Handwerksbetrieb auswählen?

HomeServe Wärme360° wird ausschließlich von Handwerksbetrieben angeboten, die zur HomeServe Gruppe gehören. Die Betriebe sind qualifizierte Meisterbetrieb für Heizungsbau. Welchen unserer Fachbetriebe Sie für HomeServe Wärme360° kontaktieren können, entnehmen Sie bitte unserer Website www.homeserve.de/ratenkauf-waerme360/betriebe. Wir vergrößern die Abdeckung kontinuierlich.

Wie und mit wem vereinbare ich die jährliche Heizungswartung?

HomeServe informiert Sie, sobald Ihre jährliche Heizungswartung fällig ist. Zur Vereinbarung eines Termines setzt sich unser Fachbetrieb mit Ihnen in Verbindung. Dieser führt auch die Wartung durch. Eine Rechnung erhalten Sie nicht, da diese Leistung durch Ihre monatlichen Raten abgedeckt ist.

Warum sollte die Heizung regelmäßig gewartet werden?

Eine regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage ist unerlässlich, um die Sicherheitsfunktionen zu überprüfen und eine optimale Leistung sowie Effizienz zu gewährleisten. Eine effizient arbeitende Heizung verbraucht weniger Gas, was nicht nur Kosten spart, sondern auch die Umwelt schont. Zudem sorgt eine gut gewartete Anlage für ein sicheres und zuverlässiges Heizen, da potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Bei Wärme360° ist daher die jährliche Wartung Ihres Heizgeräts inklusive, um höchste Sicherheits- und Effizienzstandards zu garantieren. Zudem stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Sind die Kosten für den Schornsteinfeger inkludiert?

Die Kosten für die Inbetriebnahme der Heizung durch den Schornsteinfeger sind in der monatlichen Rate enthalten. Weitergehende Schornsteinfeger-Überprüfungen, die in den Folgejahren erforderlich sind, in der Regel alle 2-3 Jahren je nach Anlage, sind nicht inkludiert. Der Grund ist, dass diese Kosten in der Steurerklärung als begünstigte Handwerkerleistungen behandelt werden und Sie auf diese Weise eine Rückerstattung von Ihrem Finanzamt erhalten können.

Warum gibt es Wärme360° nicht auch für andere Heizsysteme?

Wir arbeiten daran, den Service auch für andere Heizsysteme, zum Beispiel Photovoltaikanlagen anzubieten. Öl-Heizungen werden wir jedoch nicht in das Programm aufnehmen.

Welche Reparaturleistungen sind mit der Garantie abgedeckt/enthalten und welche nicht?

Alle Reparaturen, die im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung (Primärsystem bzw. Wärmeerzeuger) stehen, sind durch den Vertrag abgedeckt. Neben den Ersatzteilen selbst sind auch die Arbeitsleistung sowie die Fahrtkosten inkludiert.
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Nicht durch die Garantie abgedeckt sind:
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  • sonstige Komponenten oder Teile der Heizungs- und Warmwasseranlage, die nicht im Rahmen der Erstinstallation der Gastherme installiert und im Rahmen dieses Vertrages erworben wurden, so auch beispielsweise die Gasversorgungsleitung.
  • Reparaturen am Verbraucherkreis (Sekundärsystemen) wie z. B. Heizkörper, Rohre und Entkalkungssysteme. Weitere Details enthält Ihr Wärme360°-Vertrag.
  • Reparaturen, die aufgrund von normalem Verschleiß oder Abnutzung erforderlich werden.
  • Reparaturen, die aufgrund unbefugter oder unfachmännischer Eingriffe in die Gastherme notwendig werden.
  • Reparaturen, die erforderlich sind, weil die Gastherme modifiziert oder von unbefugtem Personal repariert wurde.
  • Reparaturen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden.
  • Reparaturen, die durch schlechte Wasserqualität oder mangelnde Wasseraufbereitung verursacht wurden.
  • Reparaturen von kosmetischen Schäden wie Kratzern, Dellen oder Beulen, die nicht zu einer technischen Störung der Gastherme führen.
  • Reparaturen an Entkalkungsanlagen, Entsalzungstanks, Fußbodenheizungen, bestimmten Gasversorgungsleitungen und Teilen des Sekundärsystems oder -heizkreises (z. B. Heizkörper, Thermostate, Rohrleitungen, Ventile, zusätzliche Pumpen), selbst wenn diese im Rahmen des Vertrages installiert wurden.

Was ist der Unterschied zum Contracting?

Versorgungsunternehmen bieten zum Teil ebenfalls ein Modell, bei dem die anfänglichen Investitionskosten übernommen werden. Dies wird als “Contracting” bezeichnet. Im Unterschied zu HomeServe Wärme360° ist im monatlichen Preis hier der Energieträter (d. h. Gas oder Strom) inklusive. Bei HomeServe Wärme360° sind Sie frei in der Wahl ihres Versorgungsunternehmens und können so immer für Sie den günstigsten Anbieter wählen.

Kann ich den Vertrag mit meinem aktuellen Gaslieferanten weiterführen?

Ihr aktueller Vertrag mit Ihrem Gaslieferanten ist unabhängig von der Installation einer neuen Gastherme. Sie können Ihren bestehenden Vertrag mit Ihrem aktuellen Gaslieferanten weiterhin aufrechterhalten. Die Installation einer neuen Gastherme beeinflusst nicht die Gültigkeit oder die Bedingungen Ihres laufenden Gasliefervertrags.

Welche Gasthermen können eingebaut werden?

Der Fachbetrieb wird Sie beraten und Ihnen eine für Sie geeignete Anlage empfehlen. Unsere Betriebe arbeiten ausschließlich mit deutschen Premiumherstellern zusammen.

Was geschieht mit der alten Heizung?

Auf Wunsch kann die Demontage und Entsorgung der Altanlage im Paket inkludiert werden. Genaueres besprechen Sie bitte mit unserem Fachbetrieb.

Was ist der Unterschied zwischen Kaufen, Finanzieren und Wärme360°?

Beim klassischen Heizungskauf zahlen Sie als Kunde nicht nur die Heizung an sich, sondern auch die Installation. Zusätzlich müssen Sie sich um Reparaturen und Wartungen der Heizung kümmern und diese Kosten selbst tragen – sofern die gesetzliche Gewährleistung und/oder die Garantie des Herstellers erloschen ist.

Wie lange läuft der Vertrag?

Der Vertrag läuft über 10 Jahre. Sie bezahlen in Form von monatlichen Raten, die auch die 10-jährige Garantie für Reparaturen als auch die Wartungen über die Vertragslaufzeit inkludieren.

Wie erhalte ich ein HomeServe Wärme360° Angebot oder Vertrag?

Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an unseren Fachbetrieb in Ihrer Region (www.homeserve.de/ratenkauf-waerme360/betriebe). Er erstellt für Sie ein individuelles Festpreisangebot über ein Heizgerät passend zu Ihren Bedürfnissen. Das ausgearbeitete Angebot erhalten Sie per E-Mail. Dieses Festpreisangebot können Sie in einen HomeServe Wärme360°-Ratenkaufvertrag umwandeln. Die voraussichtliche Höhe der monatlichen Raten wird Ihnen ebenfalls im Rahmen dieser E-Mail mitgeteilt.  Diese E-Mail enthält ebenfalls einen Link, mit dem Sie auf ein Online-Anmeldetool weitergeleitet werden. Dort geben Sie bitte Ihre erforderlichen persönlichen Daten ein. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie wiederum Ihr persönliches Angebot per E-Mail. Den Vertrag können Sie wie folgt unterschreiben:   Online: Sie können den Vertrag, der Ihnen per E-Mail zugeschickt wird, digital unterzeichnen. Dazu ist eine Legitimation über das integrierte Legitimationstool unseres Dienstleisters yousign erforderlich. Nach Legitimierung und Online-Unterschrift wird der unterschriebene Vertrag automatisch an uns übermittelt.  Per Post – Sie senden uns den unterschriebenen Vertrag an: HomeServe Wärmedienstleistungen GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 60486 Frankfurt. Sobald Sie den Wärme360°-Ratenkaufvertrag unterschrieben haben, informiert die HomeServe Wärmedienstleistungen GmbH den Fachbetrieb und dieser kommt zur Vereinbarung eines Installationstermins auf Sie zu.

Komme ich für HomeServe Wärme360° in Frage?

HomeServe Wärme360° können Sie nur als Eigentümer (Eigennutzer oder Vermieter, nicht älter als 70 Jahre) von Häusern oder Wohnungen nutzen.

Mit wem habe ich es bei HomeServe Wärme360° zu tun?

Die Auswahl und der Einbau des Heizgeräts erfolgt über unseren Fachbetrieb. Dieser erstellt Ihnen ein individuelles Angebot, welches Sie mit Wärme360° in monatliche Ratenzahlungen umwandeln können. Unser Fachbetrieb baut Ihnen auch die Anlage ein und führt die Wartungsarbeiten sowie gegebenenfalls Reparaturarbeiten aus. Die Abwicklung des HomeServe Wärme360° Ratenvertrages läuft über die HomeServe Wärmedienstleistungen GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 60486 Frankfurt am Main. Beides sind Unternehmen der HomeServe Gruppe.

Was ist HomeServe Wärme360° und welche Komponenten umfasst der Service?

HomeServe Wärme360° ist ein Rundum-Sorglos-Paket der HomeServe Wärmedienstleistungen GmbH, mit dem Sie eine neue Heizung in Raten zahlen können. Wir übernehmen die hohen Investitionskosten und Sie finanzieren Ihr neues Gerät in Form eines Ratenkaufs. Weitere zentrale Serviceleistungen wie eine Garantieerweiterung auf 10 Jahre, die jährliche Wartung, Reparaturleistungen (inkl. Ersatz- und Verschleißteile, Lohn- und Fahrtkosten) sowie die Demontage und Entsorgung der Altanlage sind ebenfalls enthalten.

Welche Vorteile bietet mir HomeServe Wärme360° gegenüber anderen Anbietern?

Wärme360° setzt neue Maßstäbe in Sachen Qualität, Transparenz und Flexibilität. Hier sind die zentralen Vorteile, die Ihnen langfristige Sicherheit und finanzielle Planbarkeit bieten:

Lokale Fachbetriebe für höchste Qualität & Verfügbarkeit
Wärme360° arbeitet mit erfahrenen, lokalen Handwerksbetrieben zusammen, die schnelle und zuverlässige Installationen sowie persönlichen Service vor Ort garantieren. Dies beinhaltet individuelle Beratung und hohe Verarbeitungsqualität. Zudem profitieren Sie von maßgeschneiderten Festpreisangeboten, was eine unkomplizierte und effiziente Abwicklung von der Beratung bis zur Installation sicherstellt.
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Feste monatliche Raten ohne Inflationsanpassung
Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern passen wir Ihre Raten nicht jährlich an die Inflation an, wodurch Sie volle Planungssicherheit und Schutz vor unerwarteten Mehrkosten genießen.

Premium-Geräte namhafter Hersteller
Wärme360° verwendet ausschließlich hochwertige Geräte von renommierten Herstellern, was Ihnen modernste Technologie, maximale Effizienz und langlebige Heizlösungen bietet.

Keine Verpflichtung zur Fördermittel-Abtretung
Kunden von Wärme360° behalten die volle Kontrolle über ihre staatlichen Förderungen und entscheiden selbst, wie sie diese einsetzen, um maximale finanzielle Flexibilität zu gewährleisten.

Flexible Finanzierung für ergänzende Systeme
Ob zusätzliche Heizlösungen oder smarte Energiesysteme – Wärme360° bietet maßgeschneiderte Finanzierungsoptionen, damit Sie Ihr Heizsystem optimal an Ihre Bedürfnisse anpassen können.

Verlängerte und erweiterte Garantie für mehr Sicherheit
Wärme360° bietet verlängerte und erweiterte Garantien auf Heizanlagen, was langfristigen Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten und höchste Investitionssicherheit bedeutet. Wettbewerbsfähige Preise ohne versteckte KostenUnsere Angebote sind transparent und fair kalkuliert – ohne versteckte Gebühren. So erhalten Sie ein erstklassiges Preis-Leistungs-Verhältnis mit voller Kostensicherheit.

Mit Wärme360° entscheiden Sie sich für eine sorgenfreie, nachhaltige Heizlösung, die Qualität, Verlässlichkeit und finanzielle Stabilität in einem bietet.

Was passiert nach Ende der Vertragslaufzeit?

Nach Beendigung der Vertragslaufzeit geht die Heizung automatisch in Ihr Eigentum über. Sie können die Anlage weiterhin nutzen und haben die Möglichkeit, zusätzliche Versicherungen oder Wartungsverträge abzuschließen, wenn gewünscht.

Wie kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Sie haben 14 Tage Zeit, um Ihren Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf muss innerhalb dieser Frist schriftlich erfolgen. Weitere Details zum Widerrufsrecht und wie Sie den Vertrag widerrufen können, entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen, die Ihnen beim Abschluss des Vertrags zur Verfügung gestellt wurden.

Wie kann ich mitteilen, dass ich das Wärme360-Angebot annehmen möchte?

Wenn Sie das Wärme360°-Angebot annehmen möchten, müssen Sie zuerst den Wärme360°-Antrag über den mitgeteilten Link seitens des Betriebs stellen. Im Anschluss erhalten Sie Ihren individuellen Wärme360-Vertrag. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages nehmen Sie das Angebot an.

Was ist, wenn ich umziehe oder die Immobilie verkaufe?

Wenn Sie umziehen oder Ihre Immobilie verkaufen, müssen Sie uns vorab informieren. Es gibt zwei Möglichkeiten:

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a) Vertragskündigung:

Der Ratenkauf-Vertrag wird gemäß den geltenden Bedingungen beendet. Der aktuelle Restwert der Wärmepumpe wird Ihnen in Rechnung gestellt. Alle anderen Serviceleistungen enden automatisch zum Kündigungstermin – es sind keine weiteren Schritte Ihrerseits erforderlich.

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b) Vertragsübertragung:

Falls der neue Eigentümer einverstanden ist, kann der Vertrag auf ihn übertragen werden. Dies hängt von bestimmten Voraussetzungen und einer Zustimmung unsererseits ab.

Kann die HomeServe Wärmedienstleistung GmbH den Vertrag vorzeitig kündigen?

Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen behält sich die HomeServe Wärmedienstleistungen GmbH das Recht vor, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.

Was ist, wenn ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen möchte?

Da Sie einen Ratenkaufvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen haben, ist eine Kündigung in diesem Sinne nicht möglich. Dies gilt selbstverständlich nicht für gesetzliche Kündigungsrechte. Allerdings kann der Vertrag aufgehoben werden. Sie zahlen dann den Restwert der Anlage. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu direkt unter
E-Mail: waerme360@homeservefinance.com
Tel.: 069 96758 486
Wir sind Mo – Fr von 10.00 – 18.00 Uhr für Sie erreichbar.

Wann wird die erste Rate fällig?

Sobald die Installation erfolgt ist und Sie eine Einweisung in die Anlage erhalten haben, wird die HomeServe Wärmedienstleistungen GmbH informiert. Im Folgemonat wird dann die erste Rate über das von Ihnen angegebene Konto eingezogen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Nach 10 Jahren und mit der letzten Rate endet der Ratenkauf-Vertrag automatisch. Sie werden vorab (ca. 6 Monate) über das anstehende Ende des Vertrages informiert. Alternativ können Sie durch Sondertilgungen oder Volltilgungen die Vertragsdauer reduzieren.

Bekomme ich eine Rechnung vom Handwerksbetrieb oder wie kann ich bezahlen?

Nein, Sie erhalten in diesem Modell keine Rechnung des Handwerksbetriebes. Stattdessen zieht die HomeServe Wärmedienstleistungen GmbH monatlich den vertraglich vereinbarten Betrag von Ihrem Konto ein. Hierzu erteilen Sie uns im Rahmen des Vertrages ein SEPA-Lastschriftmandat über die Vertragslaufzeit.

Wie kann ich einen HomeServe Wärme360° Vertrag abschließen

Sind Sie an der Anschaffung einer neuen Heizung (Wärmepumpe oder Gastherme) interessiert, wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an unseren Fachbetrieb in Ihrer Region (www.homeserve.de/ratenkauf-waerme360/betriebe). Er erstellt für Sie ein individuelles Festpreisangebot über ein neues Heizgerät passend zu Ihren Bedürfnissen. Das ausgearbeitete Angebot erhalten Sie per E-Mail. Dieses Festpreisangebot können Sie in einen HomeServe Wärme360°-Ratenkaufvertrag umwandeln. Die voraussichtliche Höhe der monatlichen Raten wird Ihnen ebenfalls im Rahmen dieser E-Mail mitgeteilt.  Diese E-Mail enthält ebenfalls einen Link, mit dem Sie auf ein Online-Anmeldetool weitergeleitet werden. Dort geben Sie bitte Ihre erforderlichen persönlichen Daten ein. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie wiederum Ihr persönliches Angebot per E-Mail. Den Vertrag können Sie wie folgt unterschreiben: Online: Sie können den Vertrag, der Ihnen per E-Mail zugeschickt wird, digital unterzeichnen. Dazu ist eine Legitimation über das integrierte Legitimationstool unseres Dienstleisters yousign erforderlich. Nach Legitimierung und Online-Unterschrift wird der unterschriebene Vertrag automatisch an uns übermittelt.  Per Post – Sie senden uns den unterschriebenen Vertrag an:  HomeServe Wärmedienstleistungen GmbH Hamburger Allee 14 60486 Frankfurt  Sobald Sie den Wärme360°-Vertrag unterschrieben haben, informiert die HomeServe Wärmedienstleistungen GmbH den Fachbetrieb und dieser kommt zur Vereinbarung eines Installationstermins auf Sie zu.

Wer ist der Eigentümer des Heizgeräts?

Der Eigentum geht direkt nach der Installation von der HomeServe Wärmedienstleistungen GmbH auf Sie über.

Macht es Sinn, jetzt noch eine Gasheizung einzubauen?

Das Heizungsgesetz sieht einen sofortigen Austausch aller funktionierenden Gas- oder Ölheizungen nicht vor und auch deren Einbau ist weiterhin bis Mitte 2028 (oder 2026 in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern) in Bestandsbauten erlaubt. Die Regierung setzt auf einen schrittweisen Ausstieg aus Gas bis 2040, um die Bürger nicht zu überrumpeln sowie das Stromnetz nicht zu überlasten. Gas bleibt wichtig - auch im Hinblick auf die Technologieoffenheit, da Wärmepumpen oder Biomasseanlagen nicht überall möglich sind. Zudem werden zukünftig Bio/Öko-Gas-Tarife eingeführt, was zur Dekarbonisierung beiträgt. Ab 2029 ist bei Gasheizungen ein steigender Anteil an Biogas vorgeschrieben, wodurch auch sie nachhaltiger werden.

Müssen alte Gasheizungen ausgetauscht werden?

Für alte Gasheizungen gibt es laut GEG („Heizungsgesetz“) eine Austauschpflicht nach 30 Jahren Nutzung. Dies gilt aber nicht für Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwert-Heizkessel. Bei HomeServe Wärme360° werden modernste Brennwert-Heizkessel eingesetzt.

Kann ich meine Gastherme mit Wasserstoff beheizen?

Auch Wasserstoff wird bereits heute in einigen Regionen in Deutschland dem Erdgasnetz beigemischt (Blending), meist in einem Anteil von 10–20 %. Langfristig ist gegebenenfalls eine steigende Beimischung oder auch eine Vollumstellung geplant. Dies erfordert jedoch eine Umstellung der Gasinfrastruktur. Verpflichtungen für Kommunen zur Vorlage einer Wasserstoffnetzplanung oder sonstige rechtliche Vorschriften gibt es zum aktuellen Zeitpunkt nicht. Alle von unseren Fachbetrieben angebotenen Gasheizungen sind schon jetzt mit dem aktuellen Wasserstoffanteil betreibbar.

Kann ich auch in Zukunft eine Gasheizung weiter nutzen?

Ab 2029 (für große Kommunen > 100.000 Einwohner ab Mitte 2026) schreibt das GEG („Heizungsgesetz“) vor, dass jede Gasheizung schrittweise auf die Nutzung von Biogas umgestellt werden muss: Starten Sie mit 15 % Biogasanteil und erreichen Sie bis 2045 volle 100 %. Um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, müssen sie ab spätestens 2029 lediglich den passenden Ökogas-Tarif bei ihrem bevorzugten Gaslieferanten wählen. Alle von unseren Fachbetrieben angebotenen Gasheizungen sind schon jetzt 100 % Bio-Erdgas betreibbar.

Wie stelle ich meine Gasheizung auf Gas aus erneuerbaren Quellen um?

Die Verantwortung für die Umstellung von traditionellem zu Gas aus erneuerbaren Quellen liegt in erster Linie bei den Energielieferanten. Diese sind laut Gesetz dazu verpflichtet, ihre Gastarife bis 2045 auf nachhaltige Energieträger umzustellen. Als Kunde müssen Sie also nichts unternehmen. Die Umstellung auf grüne Gase wird automatisch durch Ihren Energielieferanten geschehen.

Können die Gasheizungen mit Gas aus erneuerbaren Quellen betrieben werden?

Ja, die Gasheizungen können mit Gas aus erneuerbaren Quellen betrieben werden. Neue Gasheizungen können grüne Gase wie Biomethan, grüner oder blauer Wasserstoff verwenden. Diese Gase sind erneuerbar oder haben einen niedrigeren CO2-Fußabdruck als herkömmliches Erdgas. Darüber hinaus können Gasheizungen auch in einem Hybridsystem betrieben werden, das zusätzlich erneuerbare Energien nutzt.

Gibt es kurz- oder auch langfristig ein Verbot, Gasheizungen einzubauen oder zu nutzen?

Solange in Ihrer Gemeinde keine kommunale Wärmeplanung verabschiedet wurde, können Sie bis Mitte 2026 in Städten, und bis Mitte 2028 in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern, Ihre alte Heizung bedenkenlos gegen eine neue, moderne Gasheizung austauschen und langfristig betreiben. Das GEG, auch bekannt als „Heizungsgesetz“, macht es möglich! In Neubaugebieten müssen neue Heizungen seit 2024 mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. In Bestandsgebieten, d. h. beim Austausch der Gasthermen, hängen die Rahmenbedingungen von der kommunalen Wärmeplanung ab. Kommunale Wärmeplanung bedeutet vor allem die Festlegung der Ausbaugebiete mit Fernwärme. Die kommunale Wärmeplanung muss bis 2028 (kleine Kommunen) beziehungsweise 2026 (große Kommunen > 100.000 Einwohner) feststehen. Danach hat die Kommune 10 Jahre für deren Umsetzung Zeit. Alle fossilen Heizsysteme, die in Bestandsgebieten vor 2026 beziehungsweise 2028 (vor Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanung) eingebaut werden, müssen schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden – 15 Prozent (2029), 30 Prozent (2035) und 60 Prozent (2040). Ab 2045 müssen alle Heizungen zu 100 Prozent mit erneuerbaren, d. h. ohne fossile Energieträger, betrieben werden. Das gilt auch für Gasheizungen. Die Energieversorger bieten bereits derartige Tarife an. Als Kunde müssen Sie nur den entsprechenden Tarif wählen. Für alte Gasheizungen gibt es laut GEG eine Austauschpflicht nach 30 Jahren Nutzung. Dies gilt aber nicht für Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwert-Heizkessel. Bei HomeServe Wärme360° werden modernste Brennwert-Heizkessel eingesetzt.

Wann amortisiert sich eine Wärmepumpe?

Eine Wärmepumpe amortisiert sich in der Regel in 8 bis 12 Jahren, abhängig von Anschaffungs- und Betriebskosten sowie möglichen Förderungen. Gut isolierte Häuser und günstige Stromtarife können die Amortisation beschleunigen.

Was sind die Vorteile von Wärmepumpen?

Wärmepumpen sind energieeffizient, da sie Umweltwärme nutzen und oft mehr Wärme liefern, als sie Strom verbrauchen. Sie sind umweltfreundlich, da sie keine fossilen Brennstoffe benötigen, und helfen, CO2-Emissionen zu senken. Obwohl die Anschaffungskosten höher sind, sparen Sie langfristig durch geringe Betriebskosten. Mit einer Lebensdauer von 20-25 Jahren und wenig Wartungsaufwand sind sie eine nachhaltige und kostensparende Lösung für Heizung und Warmwasser.

Kann ich eine Wärmepumpe auch ohne Fußbodenheizung nutzen?

Absolut! Eine Fußbodenheizung ist zwar oft eine effektive Möglichkeit, die Wärmepumpe effizient zu nutzen, aber sie ist nicht zwingend notwendig. Eine Wärmepumpe kann auch mit anderen Heizsystemen wie Heizkörpern oder Umluftsystemen betrieben werden. Fußbodenheizungen werden häufig in Kombination mit Wärmepumpen eingesetzt, weil sie eine gleichmäßigere Wärmeverteilung ermöglichen und die Wärmepumpe mit niedrigeren Temperaturen arbeiten kann. Auch ohne Fußbodenheizung kann die Wärmepumpe jedoch eine effektive und effiziente Lösung sein, um Ihr Zuhause zu heizen – vorausgesetzt, größere Heizkörper und eine gute Isolierung sind vorhanden.

Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe?

Eine Wärmepumpe verbraucht etwa 1 kWh Strom, um 3–4 kWh Wärme zu erzeugen. Sie ist also sehr effizient und spart im Vergleich zu Öl- oder Gasheizungen oft deutlich Strom. Der genaue Verbrauch hängt von Ihrem Heizbedarf und der Stromquelle ab.

Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau?

Eine Wärmepumpe kann sich auch im Altbau lohnen, vor allem bei guter Dämmung und der Möglichkeit, auf Fußbodenheizung oder größere Heizkörper umzurüsten. Im Altbau sind die Heizkörper oft für hohe Temperaturen ausgelegt, während Wärmepumpen mit niedrigen Temperaturen effizienter arbeiten. Mit der richtigen Anpassung können Sie Heizkosten sparen und nachhaltig heizen.

Ist eine Wärmepumpe laut?

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe arbeitet leise, etwa wie ein moderner Kühlschrank (40–48 dB in 3 Metern Entfernung). Vaillant/Alpha Innotec Wärmepumpen sind besonders geräuscharm – sowohl im Normalbetrieb als auch im Nachtmodus. Die Inneneinheit bleibt flüsterleise und ist im Alltag kaum hörbar. Mit gutem Standort und Schallschutz wird die Lautstärke weiter minimiert.

Wie lange dauert die Installation einer Wärmepumpe?

Die Installation einer Wärmepumpe inklusive Abbau der alten Heizung und möglicher Umbauten dauert in der Regel zwischen 3 und 10 Tage, abhängig von der Art der Wärmepumpe und den Gegebenheiten vor Ort.

Wie lange ist die Lebensdauer einer Wärmepumpe?

Die Lebensdauer einer Wärmepumpe liegt in der Regel bei 20 bis 25 Jahren – manchmal sogar länger, wenn sie gut gewartet wird.

Wie funktioniert eine Wärmepumpe?

Eine Wärmepumpe nimmt Wärme aus der Umgebung (Luft, Erde oder Wasser) auf und bringt sie auf eine höhere Temperatur, um Ihr Zuhause zu heizen. Sie verdampft ein Kältemittel, verdichtet es und gibt die Wärme an Ihr Heizsystem ab. Danach wird das Kältemittel wieder abgekühlt und der Kreislauf beginnt von vorn. So wird mit wenig Strom viel Wärme erzeugt – ideal für nachhaltiges und kostensparendes Heizen!

Welche Arten von Wärmepumpen gibt es und welche wird eingebaut?

Es gibt verschiedene Arten von Wärmepumpen, darunter:  
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: Nutzt die Außenluft als Energiequelle und gibt die Wärme an das Heizsystem ab.  
- Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärmepumpe): Entzieht dem Erdreich Wärme über eine Erdsonde oder Flachkollektoren.  
- Wasser-Wasser-Wärmepumpe: Nutzt das Grundwasser als Energiequelle und erfordert einen Brunnen.

Im Fall von Wärme360° wird eine Luft-Wasser-Wärmepumpe verbaut, die effizient arbeitet und sich besonders gut für die meisten Gebäude eignet.

Welche Wärmepumpen bzw. Hersteller werden verbaut?

Wir verbauen Premium-Wärmepumpen von renommierten Herstellern wie Vaillant, Viessmann, Bosch/Buderus und Alpha Innotec. Alle Marken bieten hochmoderne und effiziente Wärmepumpenlösungen, die für ihre Zuverlässigkeit, Energieeffizienz und Langlebigkeit bekannt sind. Diese Wärmepumpen sorgen für eine nachhaltige und kostengünstige Heizlösung in Ihrem Zuhause.

Die Wahl Ihrer Gastherme stimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Fachbetrieb ab. Er berät sie individuell und passend zu Ihrer Situation.

Kann ich die monatlichen Raten anpassen, wenn sich meine finanzielle Situation ändert?

Nein, die monatlichen Raten sind vertraglich festgelegt und können während der Vertragslaufzeit nicht angepasst werden. Wenn Sie jedoch finanzielle Schwierigkeiten haben, kontaktieren Sie uns bitte, um mögliche Lösungen zu besprechen.

Was mache ich, wenn ich Fragen zum Vertrag oder zur SEPA-Lastschrift habe?

Wenn Sie Fragen zum Vertrag oder zur SEPA-Lastschrift haben, wenden Sie sich bitte an das HomeServe Kundencenter. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kann ich den Installationsort meiner neuen Heizung wählen?

Der Installationsort Ihrer neuen Anlage wird in Absprache mit dem Fachbetrieb festgelegt. Der Fachbetrieb wird Ihnen die besten Optionen basierend auf technischen Anforderungen und Sicherheitsvorschriften erläutern.

Werden bei der Installation zusätzliche Arbeiten erforderlich sein, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind?

Sollten während der Installation zusätzliche Arbeiten erforderlich sein, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, wird der Fachbetrieb Sie darüber informieren und ein zusätzliches Angebot erstellen.

Wie kann ich den Status meiner Wartungsanfragen oder Reparaturen überprüfen?

Sie können den Status Ihrer Wartungsanfragen oder Reparaturen jederzeit über das HomeServe Kundencenter erfragen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung.

Was passiert, wenn der Fachbetrieb, der meine Anlage installiert hat, nicht mehr verfügbar ist?

Sollte der Fachbetrieb, der Ihre Anlage installiert hat, nicht mehr verfügbar sein, stellt HomeServe sicher, dass ein anderer qualifizierter Handwerksbetrieb aus unserem Netzwerk die Wartungs- und Reparaturarbeiten übernimmt.

Was passiert, wenn mein Gerät während der Vertragslaufzeit kaputt geht?

Sollte Ihre Heizung während der Vertragslaufzeit kaputt gehen, sind die Reparaturkosten durch den Wärme360°-Vertrag abgedeckt. Dies umfasst die Kosten für Ersatzteile, Arbeitsleistung und Fahrtkosten des Fachbetriebs.

Wohin wende ich mich bei Fragen oder Reklamationen ?

Bei Fragen zu Ihrer Gasheizung oder Installation wenden Sie sich bitte an unseren Fachbetrieb. Die Adresse finden Sie hier www.homeserve.de/ratenkauf-waerme360/betriebe. Bei Fragen zum Vertrag oder Wartungs-/Reparaturarbeiten wenden Sie sich bitte an das HomeServe Kundencenter Tel.: 069 96758 486 Sie wollen uns schreiben? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir sind Mo – Fr von 10.00 – 18.00 für Sie erreichbar In Falle einer Störung oder Fragen zu Wartung sind wir rund um die Uhr 24/7 für Sie da Tel.: 069 96758 395 Sie wollen uns schreiben? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Wer ist die HomeServe Gruppe?

Die HomeServe Wärmedienstleistungen GmbH ist ein Unternehmen der HomeServe Gruppe. HomeServe ist ein international führender und innovativer Dienstleister im Bereich Sanitär, Heizung und Klima. Vor über 30 Jahren in Großbritannien gegründet, kümmern sich heute mehr als 7.000 Mitarbeiter weltweit um die zuverlässige und zeitnahe Abwicklung von Handwerksdienstleistungen. Im Jahre 2021 erfolgte der Eintritt in den deutschen Markt. Die Zentrale ist in Frankfurt, deutschlandweit gehören über 20 Handwerksbetriebe zur HomeServe Gruppe. Alle Betriebe sind Meisterbetriebe und in ihrer Region führend in Bezug auf Know-how, Qualität und Kundenservice. Der Ausbau des Netzwerkes und die Aufnahme weiterer Betriebe erfolgt kontinuierlich.

Haben Sie noch Fragen?

Wir sind für Sie da und beraten Sie unverbindlich.

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