Der Bundestag hat am 08. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Das sogenannte Heizungsgesetz tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und führt damit zu zahlreichen Änderungen für Hausbesitzer. Diese sind im umfangreichen 173-seitigen Entwurfstext des GEG aufgeführt. Einige Aspekte davon haben wir in diesem Blogbeitrag für Sie aufgenommen:

  •  Ab 2024 sind zunächst einmal in Neubaugebieten Heizungen einzubauen, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerhalb dieser Areale gilt diese Regel spätestens ab Juli 2026.
  • Der Grund ist, dass das Gesetz an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt wurde. Die einzelnen Kommunen können selbst entscheiden, welche Optionen zur Wärmeversorgung bereitstehen sollen. Während die Großstädte die Pläne bis Juli 2026 vorlegen müssen, haben die kleineren Gemeinden bis Juli 2028 Zeit. 
  • Ein Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wird mit 30 % Grundförderung unterstützt. Falls Haushalte bis Ende 2028 umsteigen, gibt es zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 %. Ebenfalls gibt es einen einkommensabhängigen Bonus in Höhe von 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr. Die Förderung ist auf insgesamt 70 % gedeckelt.

Die große Neuerung ist also: Das angekündigte Gasheizungsverbot soll nicht flächendeckend ab 2024 gelten.

Den Hausbesitzern bleiben so längere Übergangsfristen. Denn zuerst müssen die Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizungsinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen. Großstädte sollen das bis 2026 erledigen, kleinere Städte haben dafür bis 2028 Zeit. Die aktuellen Zeiten mögen viel Ungewissheit für Hausbesitzer bergen, doch eines ist sicher: Bis spätestens 2028 sollen dann überall bundeseinheitliche Konzepte vorliegen.

Umso wichtiger ist es, sich spätestens jetzt um die Heizungswartung zu kümmern.

Damit die bestehende Heizung gut intakt ist und zwischenzeitlich nicht kaputt geht, sind regelmäßige Wartungen durch einen Profi unerlässlich.

  • Erstens gewährleistet die Wartung eine optimale und sichere Funktionsweise der Heizungsanlage. Durch die Inspektion und Reinigung werden potenzielle Störungen oder Verschleißerscheinungen frühzeitig erkannt und behoben, was Ausfälle und teure Reparaturen vermeiden kann. 
  • Zweitens sorgt eine gut gewartete Heizung für eine effiziente Verbrennung und damit für einen geringeren Energieverbrauch. Für den Verbraucher reduzieren sich Heizkosten und die Anlage belastet die Umwelt weniger.
  • Drittens hat die regelmäßige Wartung auch Auswirkungen auf die Lebensdauer der Heizungsanlage. Durch die Pflege bleibt sie länger funktionstüchtig und das Risiko für teure Ersatzinvestitionen reduziert sich erheblich. 

Der HomeServe Wartungsvertrag mit dem Reparatur-Plus

Doch mit der Wartung der Heizung allein ist es nicht immer getan. Anstehende Reparaturen unverzüglich ausführen zu lassen, trägt ebenso zu einer langen Lebensdauer bei. Dessen ist man sich auch bei HomeServe bewusst. Deshalb gibt es mit dem Reparatur-Schutzbrief ein attraktives Leistungspaket für Eigenheimbesitzer.

Im monatlichen Beitrag von 30 Euro sind neben der jährlichen Wartung der Gasheizung bis zu vier weitere Reparaturen an Heizungs-, Sanitär- oder Elektroanlagen im Wert von jeweils maximal 2.000 Euro pro Jahr enthalten.

Mit einer regelmäßigen Heizungswartung und fachlich einwandfrei ausgeführten Reparaturen machen sich Eigenheimbesitzer von den politischen und preislichen Entwicklungen im Bereich der Heizungen unabhängig. Je länger sie ihre bestehende Gasheizung in einem guten Zustand halten, desto länger sparen sie sich Investitionen in eine neue Heizung.

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