Zurück zum Anfang der Seite
smile-transparent
ab 72,00 EUR monatlich

Heizung kaputt – und jetzt noch einen Handwerker finden?

Nicht mit HomeServe. Sichern Sie Ihre vermietete Wohnung mit unserem Reparatur-Schutz einfach ab!

Lokale Handwerker: Qualifizierte Fachhandwerker aus unserem Netzwerk.

Kosten planbar: Bis zu 4 Reparaturen je bis 2.000 € pro Jahr.

Alles aus einer Hand: Wir übernehmen die Organisation, Reparatur und Abrechnung.

Versicherung + Service: Kostenschutz und Organisation in einem Vertrag.

Hotline 24/7: Im Notfall rund um die Uhr unter 0611 - 949 18849.

Anhand der Grafik finden Sie heraus, welche Bereiche Ihres Zuhauses der Reparatur-Schutzbrief für Vermieter abdeckt

Unser Reparatur-Schutzbrief ist für Vermieter geeignet, die eine Immobilie mit einer Gastherme bzw. selbstgenutzter Eigentumswohnungen mit innenliegender Gastherme vermieten. Neben der jährlichen Heizungswartung umfasst unser Reparatur-Schutzbrief zusätzlich Reparaturen an der gesamten Haustechnik (Heizungs-, Sanitär-, und Elektroanlagen). Die Laufzeit des Vertrags beträgt 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.

Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Arten von Heizungsdienstleistungen im HomeServe Reparatur-Versicherung & Schutzbrief enthalten sind
Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Teile bei der Heizungswartung abgedeckt werden.
Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Arten von Sanitärdienstleistungen im HomeServe Reparatur-Versicherung & Schutzbrief enthalten sind
Abbildung eines typischen deutschen Hauses, das darstellt welche Arten von elektrischen Dienstleistungen im HomeServe Reparatur-Versicherung & Schutzbrief enthalten sind

* Dies sind exemplarische Beispiele. Eine Zusammenfassung der Versicherungsbedingungen sowie weitere Details entnehmen Sie dem Dokument zum Download. Für Wohnungsbesitzer: Teile, die sich in Gemeinschaftseigentum befinden (z.B. Schornsteinanlage/Wasser- u. Abwasserversorgung etc.), sind von dieser Leistung ausgeschlossen.

Hinweis: Um Ihnen unsere Produkte in gewohnt hoher Qualität anbieten zu können, müssen wir leider Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, ausschließen. Ist Ihre Anlage älter als 5 Jahre, benötigen wir einen Nachweis, dass in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung sowie potenzielle Reparaturen durchgeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Hersteller: MAN, De Dietrich, Fagor, B&S, Hoval, Hydrotherm und Atag.

Was unser Reparatur-Schutzbrief für Vermieter im Detail abdeckt, finden Sie als vollständige Ansicht zum Download hier.

Unsere Fachbetriebe und lokale Handwerkspartner kümmern sich um Ihre Wartung und Reparaturen.

Unsere Fachbetriebe und Handwerkspartner sind ausgewählte und traditionsreiche Meister- und Innungsbetriebe aus Ihrer Region, die schon lange auf dem Markt sind und seit Jahren Erfahrung im SHK Bereich haben. Genauso wie bei HomeServe steht Kundenzufriedenheit und Qualität bei ihnen an erster Stelle.

Wichtige Fragen und Antworten.

Wir beantworten häufig gestellte Fragen unserer Kunden. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, können Sie uns auch gerne direkt kontaktieren.

Was ist der Reparatur-Schutzbrief Haustechnik Vermieter und welche Komponenten umfasst er?

Der Reparatur-Schutzbrief ist eine Leistung mit 2 Komponenten: eine klassische jährliche Wartung (Teil B. II der AVB) der Gastherme sowie eine Versicherung für Reparaturen an der Gastherme (Teil B. I der AVB), der Gas-Zentral- bzw. Etagenheizung (Teil B. III der AVB), den Sanitär und Entwässerungsanlagen (Teil B. IV der AVB) und der Elektrik der Immobilie (Teil B. V der AVB).

Komme ich für den Reparatur-Schutzbrief Haustechnik für Vermieter in Frage?

Einen Reparatur-Schutzbrief Haustechnik Vermieter können Sie als Eigentümer und Vermieter einer vermieteten Immobilie mit eigener Gastherme abschließen. Dabei kann es sich um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder eine vermietete Wohnung in einem nicht nach dem WEG aufgeteilten Mehrfamilienhaus handeln. Jede versicherte Wohnung bzw. jedes versicherte Objekt ist separat zu versichern. Innerhalb eines Gebäudes können Sie für bis zu sechs Eigentumswohnungen oder Wohnungen jeweils den HomeServe Reparatur-Schutzbrief Haustechnik für Vermieter abschließen. Ein Vertragsabschluss ist nicht möglich, wenn das versicherte Objekt nicht vermietet ist.
Unser Service ist noch nicht in allen Regionen in Deutschland erhältlich. Prüfen Sie die Verfügbarkeit, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld unter 'Angebot ansehen/Verfügbarkeit prüfen' auf unserer Webseite eingeben.

Welche Versicherungsleistungen umfasst der Reparatur-Schutzbrief Haustechnik für Vermieter?

  • Reparaturen an Gasthermen und Heizungsanlagen: z. B. Reparatur der Gastherme, der Pumpe, eines motorisierten Ventils, des Thermostats, der Zeitschaltuhr oder der Temperaturregelung, der Heizungsanlage, von Heizungskörpern, Heizkörperventilen oder undichten Gasleitungen; 
  • Reparaturen an Sanitär- und Entwässerungsanlagen: z.B. bei Rohrbruch, Verstopfungen (z. B. von Abflüssen von Toiletten- oder Waschbecken), tropfenden Wasserhähnen, undichten Zuläufen oder Wasserleitungen; 
  • Elektro-Reparatur: z. B. Reparatur der elektrischen Verkabelung, von Sicherungskästen, elektrischen Schaltern oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Nicht versichert sind z. B.: Gerätereparaturen und Kabelreparaturen jenseits des Strom-Trennpunktes und/oder -Schalters; 
  • Neben den Lohn- und Anfahrtskosten sind auch notwendige Ersatzteile für Reparaturen bis zur Höhe der Deckungssumme inklusive.

Welche Fälle sind von dem Reparatur-Schutzbrief Haustechnik für Vermieter nicht abgedeckt?

  • Für Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Modelle, die bei Beginn des Versicherungsvertrages angegebene Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nicht erfüllen; 
  • Bei Defekten an Gegenständen, für die Sie als Eigentümer der Immobilie nicht verantwortlich sind (z. B. Zuleitungen im Verantwortungsbereich des Versorgungsunternehmens); 
  • Bei einer vermieteten Wohnung für Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer befinden oder dem gemeinschaftlichen Gebrauch mit den Nutzern anderer Wohnungen dienen; 
  • Für Defekte, die durch kriegerische Ereignisse oder Elementarrisiken (z. B. Feuer, Sturm oder Erdbeben) verursacht wurden; 
  • Defekte, für die ein Dritter aufgrund einer Versicherung, Garantie oder Gewährleistung eintritt; 
  • Schäden, die durch einen Leerstand des versicherten Objekts mitverursacht wurden; 
  • Sach- und Vermögensschäden, die durch einen Defekt an der Haustechnik verursacht werden, z.B. Mietausfall oder Schadensersatzansprüche von Mietern; 
  • Wenn die benötigten Ersatzteile dauerhaft nicht verfügbar sind oder nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand durch unseren Fachbetrieb beschafft werden können, erstatten wir Ihnen die angemessenen Kosten einer von Ihnen arrangierten Reparatur oder eines Ersatzes bis zu 500 €; 
  • Wenn ein Schadensfall zu einem Totalverlust der Gastherme führt, zahlen wir Ihnen 500 € auf die Anschaffungskosten für eine Ersatzgastherme. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Schadensfall mindestens sechs Monate nach Versicherungsbeginn eintritt; 
  • Bei der Wiederherstellung von Oberflächen kann eine exakte Übereinstimmung mit der bestehenden Oberfläche u. U. (z. B. bei dekorativen Elementen) nicht garantiert werden.
Weitere Details finden Sie auf unseren Produktinformationsblättern.

Ich habe eine Gasetagenheizung in einer vermieteten Wohnung. Was ist dabei zu beachten?

Der Reparatur-Schutzbrief Haustechnik für Vermieter kann auch von Eigentümern vermieteter Wohnungen mit eigener Gas-Etagenheizung (eine Gastherme pro Wohnungseinheit) abgeschlossen werden. Er umfasst die Bereiche Gastherme (Teil B. 1 der AVB), Gas­Zentral- bzw. Etagenheizung (Teil B. III der AVB), Sanitär und Entwässerung (Teil B. IV der AVB) und Elektrik (Teil B. V der AVB). Defekte an Gegenständen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Eigentümer verschiedener Wohnungen des Gebäudes befinden oder dem gemeinschaftlichen Gebrauch mit den Nutzern anderer Wohnungen dienen, sind in diesem Fall nicht mitversichert. Hierzu zählen u. a. externe/interne Schornsteinanlagen oder die Wasserversorgung, sofern sie gemeinschaftlich betrieben wird und es keinen Übergabepunkt (i. d. R. eine Wasseruhr in lhrer Wohnung) gibt.

Gibt es Gasheizungen, die nicht versichert werden können?

  • Ja. Gebäude und Eigentumswohnungen, die mit Doppelkesseln, Warmluftheizungen, Erd-/Luftheizungsanlagen, Solarthermieanlagen, Kombispeichern oder Wärmespeichern beheizt werden, können nicht versichert werden. 
  • Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, können nicht versichert werden. Gasthermen, die älter als 5 Jahre sind, können nur versichert werden, wenn in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss eine Wartung durchgeführt wurde und Wartungen und Reparaturen, die der durchführende Fachbetrieb empfohlen hat, durchgeführt wurden. 
  • Auch Gasthermen der folgenden Heizungshersteller können nicht versichert werden: MAN, Hoval, B&S, De Dietrich, Hydrotherm, Fagor und Atag. 

Haben Sie noch Fragen?

Wir sind für Sie da und beraten Sie unverbindlich.

Telefonsymbol