Heizungswartung, das stille Powerpaket:
Sie hält Ihre Heizung zuverlässig in Topform!

Die stille Kraft, die Ihr Zuhause sicher, zuverlässig, effizient und behaglich hält.
Gesetzliche Grundlagen und zentrale Aspekte.

Egal, wie draußen das Wetter ist – zunehmend Schweiß treibend, stürmisch-tobend oder eisig unterkühlt: In Ihrem Zuhause sollten Sie es immer zuverlässig behaglich haben. Damit das so bleibt, ist eine regelmäßige Heizungsinspektion unerlässlich, vergleichbar mit dem Service für Ihr Auto.

Wartung ist die stille Kraft Ihres Zuhauses: Sie sorgt für Ihre Gesundheit und die Langlebigkeit Ihrer Geräte.

Denken Sie an Ihr Haus als funktionierende Einheit: Heizung, Lüftung, Sanitär – robust, aber nur, wenn alles regelmäßig gepflegt wird.

Durch regelmäßige Wartung

  • erkennen unsere erfahrenen Fachbetriebe frühzeitig Verschleiß,
  • beseitigen Verschmutzungen und Verkeimungen,
  • optimieren Abgaswerte,
  • justieren Heizkurven und reinigen Filter.

Das steigert die Effizienz, senkt Kosten und erhöht die Sicherheit – damit Komponenten lange halten und Sie teure Leckagen und andere Schäden vermeiden.

Auszug aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – § 60 Wartung und Instandhaltung

„(1) Komponenten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad von Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung haben, sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten.“

„(2) Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. [...]“

Das GEG §60 legt fest, dass regelmäßige Wartung der Heizungsanlagen zu den Pflichten des Betreibers einer Heizungs- und Warmwasseranlage gehört (Gas, Öl, Wärmepumpe, Solaranlage). Eine regelmäßige Intervallforderung gibt es nicht.

Gasheizanlagen

Verpflichtungen und Intervalle für Wohneigentümer und Vermieter

  • Sie sind als Wohneigentümer/Vermieter und somit als Betreiber der Gasheizanlage gesetzlich verantwortlich und verpflichtet zur regelmäßigen und ordnungsgemäßen Wartung und Instandhaltung der Heizanlage.
  • Sollte die Wartung unregelmäßig gemacht bzw. vernachlässigt werden, können Garantieansprüche der Anlagenhersteller erlöschen und Kunden im Schadensfall von einer vollständigen Haftung für verursachte Schäden bzw. Kosten ausgehen.
  • Gerade bei den langjährigen Garantien auf Heizungsanlagen, z. B. beim Heizkessel, sollte jährlich durchgeführte und dokumentierte Wartung vorliegen, um im Falle eines Defekts oder Schadenfalls Garantieansprüche geltend machen zu können.
  • Für Wohneigentümer als Betreiber einer Gasheizung ist ein jährliches Wartungsintervall nicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die jährliche Wartung Ihrer Gasheizung wird aber sowohl vom Fachverband Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) als auch von den meisten Herstellern und Heizungsinstallateuren empfohlen, um die Effizienz, Sicherheit und Langlebigkeit des Geräts zu gewährleisten und den Garantieanspruch zu sichern. Es ergibt sich allerdings die Pflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das eine regelmäßige Wartung von Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad fordert. Die genaue Frequenz wird nicht definiert, sondern sollte nach Herstellerangaben erfolgen, um die Garantie zu erhalten, sowie zur Sicherstellung der Betriebssicherheit. Die Abgasprüfung ist gesetzlich alle zwei Jahre vorgeschrieben.
  • Für Vermieter ist ein konkretes jährliches Wartungsintervall vorgegeben (Gasheizungs-Check). Sie haben die Verpflichtung zur Veranlassung des jährlichen Heizungscheck.
  • Für Heizungen mit fossilen Energieträgern (z.B. Gas, Öl) gibt es eine Schornsteinfegerpflicht.

Welche weiteren Vorteile und Kosteneffizienz bringt Ihnen sachgemäße, regelmäßige Wartung

  • Die Hausbewohner leben sicherer: mehr Sicherheit und Komfort.
  • Die Heizung kann bei der Verbrennung des Energieträgers (z.B. Gas oder Öl) Kohlenmonoxid freisetzen, das giftig ist. Kohlenmonoxid ist geschmacks-, farb- und geruchlos, so dass es schwer bemerkbar ist. Gefährliche Situationen entstehen, weil Menschen nicht bemerken, wenn sie damit vergiftet werden.
  • Wenn aus einer undichten Stelle der Gasheizungsanlage Gas ausströmt, besteht die Gefahr einer Gasexplosion bzw. einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Das austretende Gas kann sich unbemerkt ansammeln und durch einen Funken entzündet werden, was zu einer Explosion führen kann. Eine unvollständige Verbrennung der Gastherme kann zu einer gefährlichen, geruchlosen Kohlenmonoxidvergiftung führen. Deswegen ist Wartung so wichtig, um Schäden und Funktionsdefekte rechtzeitig zu erkennen und einer Gasexplosion bzw. einer Kohlenmonoxid-Vergiftung vorzubeugen.
  • Die allgemeine Lebensdauer der Heizungsanlage steigt stark an.
  • Sie profitieren von einer Energieersparnis bis zu 15% bei optimal eingestellter Heizungsanlage.
  • Sie schonen die Umwelt durch weniger Schadstoffemissionen.
  • Sie beugen größeren Schäden an der Heizungsanlage vor und schützen sich so vor hohen Kosten durch zu spät veranlasste Reparaturen oder einer Heizung, die nicht mehr zu reparieren ist. So sorgt Wartung für zuverlässigen Heizbetrieb das ganze Jahr über.
  • Bei älteren Ölheizungen ist eine Wartung auch wichtig, damit die Abgastemperaturen regelmäßig überprüft werden. Diese können auf die Versottung des Kamins Auswirkungen haben und es können größere Korrosionsschäden am Kamin entstehen, die zur Notwendigkeit einer teuren Kaminkopfsanierung und im schlechteren Fall bis hin zur kompletten Kaminsanierung führen können.

Wartung bei Gasheizungen mit Brennwerttechnik

Brennwerttechnik ist eine modernere Heiztechnologie, die nicht nur Wärme aus der Verbrennung von Brennstoffen wie Gas oder Öl nutzt, sondern auch die im Wasserdampf der Abgase enthaltene Restwärme (Kondensationswärme) zurückgewinnt. Der Wasserdampf im Abgas wird zu Wasser kondensiert, wodurch zusätzliche Energie freigesetzt und dem Heizsystemzugeführt wird. Dies erhöht die Energieausbeute, was zu höherem Wirkungsgrad, geringerem Brennstoffverbrauch und niedrigeren Emissionen führt.

Bei der älteren Niedertemperaturtechnik oder noch älteren Gaskesseln ist ein Schornstein notwendig.

Bei Gas-Brennwerttechnik reicht eine Abgasleitung aus.

Auch der Schornsteinfeger muss bei Gas-Brennwertheizungen mit Überdruck-Abgasanlage nur noch alle zwei Jahre anstatt jährlich die Anlagenkomponenten prüfen. Messungen, wie bei älteren Gasheizungen üblich, entfallen bei Brennwerttechnik.

Die Anlagen sollten zusätzlich regelmäßig, am besten jährlich, durch unsere Fachbetriebe gewartet werden. Das sorgt für Verbrauchseinsparungen und längere Lebensdauer.

Kondensat und Abgasleitung

Da die Abgase bei der Brennwerttechnik kühler sind als bei herkömmlichen Heizkesseln, ziehen sie langsamer durch den Schornstein und kühlen zunehmend ab. Dadurch entsteht ein Kondensat, das in den Schornstein zurückfließt und üblicherweise in die Abwasserleitung abgeführt wird.

Bei Umrüstung von einer alten Öl- oder Gasheizung auf Brennwerttechnik kann es jedoch sein, dass kein Abfluss in der Nähe ist. Dann kann eine zusätzliche Kondensatpumpe notwendig werden, die das anfallende Kondensat sicher in den nächsten Abfluss befördert.

Der Schornstein muss den hohen Anforderungen bei Brennwerttechnik standhalten, er muss vor allem korrosionsbeständig sein, da viel Kondenswasser anfällt.

So kann es beim Umstieg auf Brennwerttechnik notwendig sein, dass der Schornstein umgebaut werden muss. Alternativ lässt sich auch eine andere Abgasableitung einrichten. Üblicherweise wird der Querschnitt des Schornsteins verkleinert.

Für Vermieter: Heizungsprüfung und -optimierung / Gascheck

Ehemals EnSimiMaV, regelt nun das Gebäudeenergiegesetz(GEG) – insbesondere § 60b – die Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung und Optimierung von Heizanlagen. Das betrifft primär Vermieter von Mehrfamilienhäusern (Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten; es bezieht sich auf alle Anlagen, die Wasser als Wärmeträger nutzen).

Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden.

Heizungsanlagen, nach dem 30. September 2009 eingebaut, müssen nach 15 Jahren innerhalb eines Jahres geprüft und optimiert werden. Hiervon ausgenommen sind Wärmepumpen. (Beispiel: Wurde Ihre Heizung im November 2009 eingebaut, muss sie bis spätestens November 2025 geprüft und optimiert werden.)

Heizungsprüfung und -optimierung

Was muss geprüft werden nach §60b GEG?

  • Ist die Heizung optimal eingestellt?
  • Arbeitet die Heizungspumpe effizient?
  • Sind Rohrleitungen und Armaturen gedämmt?
  • Kann die Vorlauftemperatur gesenkt werden?

Was muss optimiert werden? Zur Optimierung sind folgende Eingriffe regelmäßig notwendig:

  • Vorlauftemperatur senken, Heizkurve anpassen, falls diese grob falsch eingestellt waren.
  • Aktivieren verschiedener Einstellungen, welche die Heizung automatisch abschalten oder absenken, z.B. energieeffiziente Nachtabsenkung oder Nachtabschaltung. Nutzerverhalten und Umgebungstemperatur werden angepasst. Zusätzlich muss über Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkung oder Anwesenheitssteuerung informiert werden.
  • Optimierung des Zirkulationsbetriebs (Schutz der Bewohner vor Legionellen-Erkrankungen)
  • Ordnungsgemäße Einstellung der Umwälzpumpe überprüfen.
  • Warmwassertemperaturen senken, soweit zulässig (Schutz der Bewohner vor Legionellen-Erkrankungen).
  • Heizgrenztemperatur senken, damit Heizperiode und Heiztage verringert werden können.
  • Informierung über andere Einsparmaßnahmen und erneuerbare Energien.

Es dürfen durch Optimierungen keine nachteiligen Auswirkungen auf menschliche Gesundheit oder Gebäude entstehen.

Gas-Check für Vermieter

Die Verantwortung für Gasinstallationen liegen bei jedem Wohn-/Gebäudeeigentümer selbst.

Vermieter haben neben der Prüfungspflicht eine zusätzliche Instandhaltungspflicht.

Ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) eines Gebäudes, die sich oft neben dem Gaszähler befindet, beginnt diese Verantwortung.

Defekte Gasleitungen und -geräte bergen immense Gefahren. Haarfeine Risse und Korrosionsschäden sowie brüchige Leitungen müssen schnellstmöglich erkannt und behoben werden. Der Gas-Check unserer Fachbetriebe vor Ort sichert Vermieter ab.

„Technischen Regeln für Gasinstallationen“ schreiben vor: Einmaljährlich müssen Gasleitungen kontrolliert werden, um den allgemeinen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Im Schadensfall kann vor Gericht Einsicht in Prüfungsunterlagen der Hausgasleitungen verlangt werden. Sind diese nicht vorhanden, können Schadensersatzansprüche Dritter entstehen. Bei unseren zugelassenen Fachbetrieben vor Ort bekommen Sie stets eine entsprechende Dokumentation.

Wohn-/Gebäudeeigentümer sind verpflichtet, für sachkundige Überprüfung und regelmäßige Instandhaltung aller Hausgasleitungen zu sorgen.

Sichtprüfung

Die jährliche Prüfung (Sichtprüfung): Hier wird die Gasinstallationsanlage in Augenschein genommen und sämtliche Gasgeräte einer Wartung unterzogen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Gebrauchsfähigkeitsprüfung

Diese muss alle 12 Jahre durchgeführt werden und darf nur von zugelassenen Gasfachbetrieben durchgeführt werden.

Vorteile von jährlichen Gas-Checks
  • Nachweis durch Dokumentation des Prüfungsvorgangs, damit Sie im Schadensfall bei Versicherungen und Gerichten Ihre Nachweispflicht vorlegen können und Aussicht auf Erfolg haben.
  • Nehmen Sie Ihre Verantwortung bestmöglich an und schützen Sie Ihre Mieter, Ihre Familie bzw. Mitarbeitenden: Das gibt Ihnen ein beruhigendes Gefühl!
  • Erkennen Sie frühzeitig Schäden im Anfangsstadium, damit Sie kleine Mängel kostengünstig beseitigen lassen können. Dies schützt Sie vor großen Reparaturen und großen notwendig werdenden Investitionen.
  • Senkung der Betriebskosten: Durch minimale Leckagen kann stets etwas Gas ungenutzt nach außen ausströmen. Werden sie repariert, dann sinken die     Verbrauchskosten.
  • Erhöhung des allgemeinen Brandschutzes: Potenzielle Brandgefahren werden frühzeitig erkannt und vermieden. Sie sorgen damit für mehr Sicherheit im Gebäude und schützen Menschen sowie Sachwerte vor kleineren oder auch schlimmsten Schäden.

Was wird beim Gas-Check geprüft?
  • Sind Gasleitungen, Hauptabsperreinrichtungen (HAE) oder Gaszähler frei zugänglich? Denn im Falle eines Lecks müssen Sie schnell an die Hauptabsperreinrichtung gelangen.
  • Ist irgendwo der Geruch von Gas zu vernehmen? Gasgeruch erkennt man schlecht, wenn man sich schon daran gewöhnt hat.
  • Sind alle Installationswege gut belüftet? (z.B. Verbrennungsluft). Werden Abgase richtig abgeleitet?
  • Sind alle Rohrleitungen ordnungsgemäß befestigt? Gibt es unzulässige mechanische Belastungen im Bereich der Rohrleitungen? Gegenstände oder Fahrräder, die von unachtsamen Personen an eine Gasleitung angelehnt werden, sind Klassiker. Selbst gut befestigte Gasleitungen werden irgendwann locker und damit zu einem Risiko für Gesundheit oder sogar Leben.
Gasleitungsabdichtung
  • Undichte Gasleitungen stellen ein gefährliches Risiko dar.
  • Wenn Dichtmittel über die Jahre in den Gewindeverbindungen austrocknen, können Gasleitungen undicht werden.
  • Abdichtungen sollten unbedingt sachgemäß von Fachpersonal durchgeführt werden.
  • Da Erdgas geruchlos ist, wird dem Gas ein Warngeruch beigemischt, so dass ein Leck sofort durch den Geruch bemerkt wird.
  • Die Sorge, dass dabei alle Leitungen freigelegt werden müssen und damit ein enormer Aufwand verbunden ist, ist nicht mehr gerechtfertigt. Mit speziellen Abdichtungsverfahren können Leitungen abgedichtet werden, ohne dass es dabei erforderlich ist, die Leitungen frei zu legen. Heute wird mit elektronischen Gasdruckmessgeräten, definiertem Prüfungsdruck und modernsten Dichtungsmitteln gearbeitet. So können Gasleitungsabdichtungen sicher, kostgünstig, schnell und umweltfreundlich von unseren lokalen Fachbetrieben durchgeführt werden.

Wartungsvertrag – wenden Sie sich sorglos anderen Dingen zu

Unser Heizungsservice für Sie

Unsere Fachbetriebe vor Ort arbeiten herstellerunabhängig. Deshalb bieten sie Ihnen Wartungsservice für alle marktüblichen Geräte an.

Ihre Vorteile auf einen Blick für den Wartungsvertrag Heizung

Mit einem Wartungsvertrag für Ihre Heiztechnik können Sie sich entspannt zurücklehnen und brauchen an nichts zu denken und sich um nichts zu kümmern: Unsere Fachbetriebe vor Ort kümmern sich regelmäßig um Ihre Heizung, so dass Sie keine Sorgen haben. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld – denn Wartungsverträge sind günstiger als einzelne Wartungstermine.

Ihr Komfort und Ihre Sicherheit sind unser Anliegen – damit Sie immer behaglich und sorgenfrei durch alle Jahreszeiten kommen.

Sichern Sie sich Garantie- und Umweltvorteile

Mit Wartungsverträgen planen Sie zuverlässig und sparen langfristig – zuverlässig, günstiger als Einzeltermine.

Der Service unserer lokalen Fachbetriebe im Überblick

Heizungsstörung beheben und vor allem vorbeugen

  • Gasheizung Wartung, Öl-Heizung Wartung: Öl- und Gaskesselanlagen, Heizthermen und Warmwasserspeicher
  • Wartung Öl- und Gasbrennwertkessel: Es werden vor allem auch Verschmutzungen entfernt.
  • Wärmepumpen Wartung
  • Solaranlagen Wartung
  • Klimaanlagen Wartung

Zuverlässigkeit bedeutet Sorglosigkeit. Investieren Sie heute in die Ruhe von morgen.

Hier können Sie Details einsehen zu unserem All-inklusiv Premium-Angebot: Schutzbrief bzw. Reparaturversicherung für Ihre Gasheizung:

Für eine monatliche Rate kümmern sich zertifizierte Fachbetriebe unserer Handwerksgruppe bei Ihnen vor Ort um Wartung, überraschende Reparaturen und Notfälle. HomeServe übernimmt die Kosten. Hier finden Sie Details.

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