Ihr E.ON-Bestandskunden-Vorteil: Die Reparatur-Versicherung Heizung - zuverlässiger Schutz für Ihre Gasheizung!

Hinweis: Um Ihnen unsere Produkte in gewohnt hoher Qualität anbieten zu können, müssen wir Gasthermen, die älter als 30 Jahre sind, leider ausschließen. Ist Ihre Anlage älter als 5 Jahre, benötigen wir einen Nachweis, dass in den letzten 24 Monaten vor Vertragsabschluss ein Service sowie potenzielle Reparaturen durchgeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Hersteller: MAN, De Dietrich, Fagor, B&S, Hoval, Hydrotherm,Atag und Remeha.
Die Reparatur-Versicherung Heizung: Ihr Rundum-Sorglos-Paket
Ihre Heizung ist das Herz Ihres Zuhauses – sie sorgt täglich für Wärme und Komfort. Fällt sie plötzlich aus, entstehen schnell Unsicherheit, Stress und hohe, unerwartete Kosten. Genau in solchen Momenten wünschen Sie sich vor allem eines: Verlässlichkeit.
Mit der Reparatur-Versicherung Heizung genießen Sie genau diese Sicherheit. Sie schützen sich wirksam vor unerwartet hohen Reparaturkosten und stellen sicher, dass Ihre Heizungsanlage zuverlässig und effizient funktioniert. Im Ernstfall genügt ein Anruf – rund um die Uhr.
Ein zertifizierter Techniker kümmert sich schnell und fachgerecht um die Reparatur, ohne dass Sie sich um Organisation oder Kosten sorgen müssen. Mehr Sicherheit, weniger Sorgen – und das beruhigende Gefühl, bestens abgesichert zu sein.
24/7-Notfall-Reparatur-Hotline
Unser Callcenter ist rund um die Uhr für Sie da
Reparaturkosten inklusive
Reparaturen bis 2.000 € je Schadensfall abgedeckt
Lokaler Meisterbetrieb
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Kostentransparenz
Anfahrt und Arbeitszeit sind abgedeckt
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Häufige Fragen
Was deckt die Reparatur-Versicherung Heizung ab?
Die Reparatur-Versicherung Heizung greift bei Defekten an Gasthermen und Gas-Zentralheizungen, sofern dadurch die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist. Versichert sind neben der eigentlichen Anlage auch die für den Betrieb notwendigen Komponenten wie Pumpen, motorisierte Ventile, Thermostate, Zeit und Temperatursteuerungen sowie Teile des wasserbasierten Heizsystems (zum Beispiel Heizkörper, Rohrleitungen oder Heizungszylinder). So sind Sie im Fall eines technischen Defekts an den zentralen Komponenten Ihrer Heizungsanlage abgesichert. Die Details ergeben sich aus den Regelungen zu Gasthermen (Teil B. I der AVB) und zu GasZentralheizungen (Teil B. II der AVB).
Was sind Beispiele für gedeckte Ansprüche?
Der Versicherungsschutz besteht bei konkreten Defekten, etwa beim Ausfall des Heizkessels, beim notwendigen Austausch eines Wärmetauschers, beim Ersatz eines Kesselzonenventils oder bei Reparaturen an Gasthermen, die ihre Funktion verlieren oder beispielsweise ungewöhnliche Geräusche verursachen. In solchen Fällen unterstützt Sie die Versicherung dabei, die Funktionsfähigkeit Ihrer Heizung wiederherzustellen.
Welche Leistungen sind von der Reparatur-Versicherung Heizung ausgeschlossen?
Nicht versichert sind insbesondere Anlagen oder Schäden außerhalb des definierten Systems. Dazu zählen zum Beispiel alternative Heizsysteme wie Fußboden-, Warmluft-, Elektro- oder Festbrennstoffheizungen sowie Wärmepumpen oder Anlagen für Schwimmbäder und Whirlpools. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch Schlamm, Ablagerungen, Rost oder eine ungeeignete Wasserzusammensetzung. Reine Einstell-, Wartungs- oder Entlüftungsarbeiten ohne konkreten Ausfall sind ebenfalls nicht abgedeckt. Einen vollständigen Überblick finden Sie in Teil B. I und Teil B. II der AVB.
Sind alle Bauteile der Heizungsanlage versichert?
Nein, der Versicherungsschutz beschränkt sich auf die ausdrücklich definierten Bestandteile der Gastherme bzw. GasZentralheizung. Nicht umfasst sind unter anderem andere Gasgeräte, bestimmte Gasversorgungsleitungen (z. B. vor dem Zähler oder mit speziellen Eigenschaften), Systemfilter sowie Sonderanfertigungen wie nicht standardmäßige Heizkörper. Auch Bauteile, die für den Techniker nicht sicher erreichbar oder nur schwer zugänglich sind, sind vom Schutz ausgeschlossen. Für Sie bedeutet das: Maßgeblich ist immer, ob das betroffene Bauteil laut AVB Teil des versicherten Systems ist.
Übernimmt die Versicherung auch Wartung oder Reinigung der Heizung?
Nein, die Versicherung deckt ausschließlich Reparaturen infolge eines Defekts ab. Wartungs-, Reinigungs- oder vorbeugende Maßnahmen sind grundsätzlich nicht eingeschlossen. Wenn Sie nach einer Reparatur auf notwendige Wartungsarbeiten hingewiesen werden, müssen Sie diese eigenständig und auf eigene Kosten durchführen lassen, um Ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten (vgl. Wartungshinweise in Teil B. I und B. II der AVB).
Was muss ich im Notfall wie einem Gasleck beachten?
Ein vermutetes Gasleck stellt einen Notfall dar. In diesem Fall sollten Sie unverzüglich den Notruf (112) kontaktieren, um Gefahren abzuwehren und die nächsten Schritte einzuleiten.
Unter welchen Bedingungen kann der Versicherungsschutz entfallen?
Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn Ihre Anlage die vertraglich festgelegten Voraussetzungen erfüllt, ordnungsgemäß zugänglich ist und empfohlene Wartungsmaßnahmen durchgeführt werden. Werden notwendige Wartungsarbeiten nicht umgesetzt oder greifen Ausschlusstatbestände gemäß den AVB (Teil B. I und Teil B. II), kann dies zu einer Einschränkung oder zum Wegfall Ihres Versicherungsschutzes führen.
